Teilrevision Stille
Land-use plan, basic order · St. Moritz
Document
- Number
- 09.1170
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- St. Moritz
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Dec 7, 2009
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Text
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
Die Regierung des Kantons Graubünden
zr 11"
La regenza dal chantun Grischun
Am-;
M FZR
EGISTRATUR III FÜR RAUMENTVVICKLUe
II Governo del Cantone dei Grigioni
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Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
7. Dezember 2009
8. Dezember 2009
1170
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde St. Moritz beschlossen an der Urnenabstimmung vom 27. September 2009 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: -
Ergänzung Baugesetz (Art. 80b und 86)
-
Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan „Stille" und Generellen Erschliessungsplan „Stille"
-
Zonenplan 1:500 Stille
-
Genereller Gestaltungsplan 1:500 Stille
-
Genereller Erschliessungsplan 1:500 Stille
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde St. Moritz einen Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 28. September 2009 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) ein. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 12. Februar 2009 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 27. September 2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 1. Oktober 2009. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 ersuchte der Gemeindevorstand St. Moritz um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
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B. GegenstandderRevisionsvorlage
Gegenstand der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde St. Moritz bildet die Anpassung der Ortsplanung im Gebiet .der Jugendherberge „Stille", welche sich gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der äusseren Dorfzone befindet. Dabei sollen die raumplanerischen Grundlagen für ein grösseres Umbauprojekt, dem die bestehende Jugendherberge unterzogen werden soll, geschaffen werden. Die Anpassung der Ortsplanung beinhaltet insbesondere die Ausscheidung einer speziellen Hotelzone „Stille" im Zonenplan und einer entsprechender Zonenvorschrift im Baugesetz. Zudem wurden im Generellen Erschliessungsplan eine Bushaltestelle sowie eine Wendeschlaufe für den Bus festgesetzt.
C. ÜbereinstimungmitderRichtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Totalrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Oberengadin übereinstimmt. Es ist festzustellen, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
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D. Ergänzung Baugesetz Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan „Stille" und Generellen Erschliessungsplan „Stille"
Die am 27. September 2009 beschlossene Ergänzung des Baugesetzes (Art. 80b und Art. 86) sowie die Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan „Stille" und Generellen Erschliessungsplan „Stille", alles vom 27. September 2009, geben zu keinen Bemerkungen Anlass; die Planungsmittel können genehmigt werden.
E. Zonenplan 1:500 Stille Genereller Gestaltungsplan 1:500 Stille Genereller Erschliessungsplan 1:500 Stille
Der Zonenplan 1:500 Stille, der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Stille sowie der Generelle Erschliessungsplan 1:500 Stille, alle vom 27. September 2009, geben zu keinen Bemerkungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Die am 27. September 2009 beschlossene Ergänzung des Baugesetzes (Art. 80b und Art. 86) sowie die ebenfalls am 27. September 2009 beschlossenen Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan „Stille" und Generellen Erschliessungsplan „Stille" werden genehmigt.
2. Der Zonenplan 1:500 Stille vom 27. September 2009 wird genehmigt.
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3.
Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Stille vom 27. September 2009 wird genehmigt.
4.
Der Generelle Erschliessungsplan 1:500 Stille vom 27. September 2009 wird genehmigt.
5.
Der Gemeindevorstand St. Moritz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
6.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
7.
Der Gemeindevorstand St. Moritz sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
8.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
9.
Mitteilung an: -
Der Präsident:
H. Trachsel
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal