Quartierplan Chasellas

Neighbourhood plan procedure · St. Moritz

Document

Number
00.GDEf1
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
St. Moritz
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Nov 27, 2000

Map

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Files

3787_B_QP_Chasellas_2000.0000G_SC.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes 48. Sitzung vom 27. November 2000, Geschäft Nr. 545 auf Seite 220

041615

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Quartierplan Chasellas Abänderung

erklärt das Vorprojekt, aus welchem hervorgeht, dass das bestehende Landwirtschaftsgebäude in ein Personalhaus für die Angestellten des Hotel Suvretta umgenutzt werden soll. Das Problem besteht darin, dass in den Gebäuden der Villenzone lediglich zwei Herdstellen bestehen dürfen. Zur Zeit geht es darum, das Gebiet des Quartierplanes Chasellas um die Fläche der Parzelle 885 mit einer Fläche von 3525 m 2 zu erweitern. Dabei soll jedoch auch festgelegt werden können, dass der gemauerte Gebäudeteil erhalten werden muss. Zudem wird der Gestaltungsplan mit einer Möglichkeit der unterirdischen Garagierung ergänzt werden. Diese Garagierung wird begrüsst, da sie zur Lösung des Parkierungsproblemes in diesem Gebiet beitragen wird. Zudem ist unbestritten , dass das Hotel gute Personalunterkünfte braucht, um die Qualität des Personals langfristig aufrechterhalten zu können. Der Nachtrag zum Quartierplan Chasellas wird mit den dazugehörigen Vorschriften seitenweise behandelt. Die deutlich hervorgehobenen Ergänzungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

11111.

Zu diskutieren gibt die Frage von Abs. 4 aus lit. b auch in lit. c, d.h. für das Gebäude auf Parzelle 885, zu übertragen. Das heisst, dass die Einschränkung, dass diese Bauten nur hoteleigenem Personal zur Benützung überlassen werden dürfen und weder an andere Gastgewerbetreibende noch an irgenwelche Personen, die nicht zum hoteleigenen Personal gehören, vermietet werden dürfen. Ferner würde der Verkauf dieser Häuser an Drittpersonen nicht noch besprochen gestattet. Ob diese Ergänzung übertragen werden soll, wird mit werden. Im übrigen wird der Nachtrag zum Quartierplan gutgeheissen. Ebenfalls wird befürwortet, dass die entsprechende Publikation am 30. November 2000 in der Engadiner Post erfolgt.

Für den getreuen Protokollauszug Gabi Brfrg er 1