Quartierplan Sonnmatt West

Neighbourhood plan procedure · Landquart

Document

Number
88.GDE207
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Landquart
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Jun 9, 1988

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3942_B_QP_Sonnmatt_West.pdfOpen in a new tab

Text

Gemeindeverwaltung IGIS-Landquart

7206 lgis, den

Telefon 081 5114 94

Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 05.05.1988 161

4.9 Quartierplan Sonnmatt/West Der revidierte Quartier-Erschliessungsplan "Sonnmatt/West" ist ordnungsgemäss öffentlich aufgelegt worden. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen . Der Erschliessungsplan, aufgrund dessen das Bauobjekt erstellt werden kann, wird genehmigt und mit heutigem Datum in Kraft gesetzt .

Für die Richtigkeit :

Gemeinderatskanzfe lgis-Landquart Auszug an : Baukommission

Der Gemeindesdlreib r

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Gemeindeverwaltung IGIS-Landquart

7206 lgis, den

Telefon 081 5114 94

Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 09.06.1988 207 Quartierplan Sonnmatt Nord-West Der Quartierplan bezüglich Ueberbauung und Erschliessung von Parzelle 600 (ehemals Brentano-Weibel) an der Prättigauerstrass e, wurde von der Baukommission eingehend geprüft . Die Ae de rungswünsche sind von der Bauherrschaft berücksichtigt worden. Bezüglich Strassenerschliessung wird nach Diskussion, insbesondere die Löschbereitschaft und Zufahrten mit LKW' s betreffend, d i e v o r 1 i e g e n d e L ö s u n g , n a c h E r 1 ä u t e r u n g e n d e s Ba u komm i s s i o n s präsidenten, als zweckmässig beurteilt. Die baugesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Ratsmitglied Casutt regt an, im Zusammenhang mit den vorgesehenen Tiefgaragen, das Schutzraum-Manko in diesem Gebiet anzuklär e n . D i e e n t s p r e c h e n d e n Arb e i t e n nimmt d e r Re s s o r t c h e f p e r s ö n lieh, in Zusammenarbeit mit dem Ortschef an die Hand. Der vorliegende Quartierplan "Sonnmatt Nord-West" (bez. als Südw e s t ) w i r d auf An t r a g d e r Bau komm i s s i o n g e n eh mi g t . Di e P 1 an au f lage mit entsprechender Publikation hat zu erfolgen.

Für die Richtigkeit:

Gemeinderatskanzlel lgis-Landquart Auszug an: Baukommission

Der Gemeindescllreib- .'

Gemeindeverwaltung IGIS-Landquart

7206 lgis, den

Telefon 081 5114 94

Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 13,07.1988 259

4.9 Quartiergestaltungsplan Sonnmatt-Nordwest Trakt. 207/1988 Innerhalb der Auflagefrist ist lediglich ein Hinweis der Otto Schneider Wohnbau, als Eigentümer der Nachbarparzelle 1208 eingegangen, worin darum ersucht wird, den Plan auf die Einhaltung der Mehrlängenzuschläge zu überprüfen . Die im Plan angegebenen Zirkmasse werden nicht akzeptiert. Gegenüber Dritten ist in jedem Falle der Grenzabstand nach W2 zuzüglich Mehrlängenzuschlag einzuhalten . Innerhalb des Quartiers wird, gestützt auf Art . 70, letzter Absatz, Baugesetz eine Ausnahmeregelung zugestanden, indem nur der Gebäudeabstand zwischen den einzelnen Bauten, in Form des jeweils unverminderten Grenzabstandes ohne Mehrlängenzuschlag, eingehalten werden muss . Der Plan wird mit diesen Auflagen genehmigt. Die Grenz- und Gebäudeabstände sind mit Behandlung der einzelnen Bauten zu über prüfen und einzuhalten.

Für die Richtigkeit:

Gemeinderatskanzlei lgis-Landquart Auszug an: Baukommission

Der Gemetodeachrelb

:

1

J

7206 lgis, den

Gemeindeverwaltung IGIS-Landquart Telefon 081 5114 94

Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 15.12.1988 443 4.9 Quartierplan Sonnmatt-Nordwest Durch Zukauf der Parzelle 1208 ist das Quartierplangebiet erweitert worden. Es entsteht ein Gebäude mehr und die unterirdische Garage ist den neuen Verhältnissen angepasst worden. Der Quartierplanerweiterung wird zugestimmt. Der abgeänderte bzw. erwei terte Plan ist öffentlich aufzulegen.

Für die Richtigkeit:

GemeinderatRkanz1e· Auszug an: Baukommission

Der Gemelndeachreib

·

Gemeindeverwaltung IGIS-Landquart

7206 lgis, den

Telefon 081 5114 94

Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 12.05.1989 168 4.9 Aenderung Quartierplan Sonnmatt-West Innerhalb der Auflagefrist sind gegen den abgeänderten Quartierplan, welcher eine verbesserte Situation gegenüber den bestehenden Bauten bringt, keine Einsprachen eingegangen. Der Quartierplan wird durch heutigen Beschluss genehmigt und inkraft gesetzt .

Für die Richtigkeit.

Gemeinderatskanztel Auszug an: Baukommission

Der Gemeindesct1re1b •

Protokoll-Auszug Gemeindevorstand lgis Sitzung vom 05. Oktober 2010

263 004. 004.09.

Bauwesen, Hochbau Bauzonen-/Quartierpläne, Baulinien Quartierplan Genehmigung Teilrevision Quartierplan Sonnmatt-West und Festlegung der Gebühren

Der Situationsplan zur Teilrevision des Quartierplans Sonnmatt-West ist vom 06. August 2010 bis zum 06 . September 2010 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einsprachen eingegangen . In der Zwischenzeit sind die Quartierplanunterlagen entsprechend bereinigt worden und der Quartierplan kann genehmigt werden. Im Verfahren sind noch die Gebühren zu ermitteln. Für die Baukommission und den Gemeindevorstand ist ein Aufwand entstanden. Es werden daher folgende Gebühren vorgeschlagen: Baukommission Gemeindevorstand Total

Fr. Fr. Fr.

200.00 100.00 300.00

• Der Gemeindevorstand genehmigt die Teilrevision des Quartierplans und den dazugehörigen Situationsplan 1 : 1'000 ohne Gegenstimme. • Die Verwaltung wird angewiesen, die Gebühren von Fr. 300.-- in Rechnung zu stellen und die Rechtskraft im Bezirksamtsblatt zu publizieren .

Für den richtigen Auszug: GEMEINDERATSKANZLEI IGIS-LANDQUART

il'Ji: 21.10.2010 11 :44:00