Teilrevision 2011
Land-use plan, basic order · Castaneda
Document
- Number
- 11.223
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Castaneda
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Mar 8, 2011
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<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GRT => #> AMTSREGISTRATUR Ill AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG
Die Regierung La regenza ll Governo des Kantons Graubünden dai chantun Grischun del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.
08. März 2011 09. März 2011 223
A.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Castaneda beschlossen an der Gemeinde-
versammlung vom 16. April 2008 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen
wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:
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- Legge edilizia, revisione totale 2008
- Piano delle zone 1:1'000, Piano generale di urbanizzazione 1:1‘000, Piano generale delle strutture 1:500 Orlo Grande
- Piano delle zone con piano generale delle strutture 1:10'000
- Piano generale di urbanizzazione 1:10’000
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Castaneda nachfolgende Un-
terlagen ein:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 16. April 2008 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)
- Comune di Castaneda, localita „Orlo Grande",Deponia di materiale inerte Fattibi-
Iita geologica, 2007
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 30. Januar 2008 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 16. April 2008 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 24. April 2008. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 ersuchte der Gemeindevorstand Castaneda um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
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Gegenstand der Revisionsvorlage
Gegenstand der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Castaneda bildet die Totalrevision des kommunalen Baugesetzes (BauG), die zweite Etappe der Totalrevision betreffend des Teiles „Landschaft“ sowie die Sondernutzungsplanung „Orlo Grande“ betreffend einer Materialablagerung von reglonaler Bedeutung.
C.
Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Totalrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan übereinstimmt. Diese Prüfung erfolgt nachstehend im gegebenen Zusammenhang.
Legge edilizia, revisione totale 2008
1. Verhältnis zum neuen KRG und zur IVHB
Die Gemeinde Castaneda hat im Rahmen der vorliegenden Ortsplanungsrevision ihr BauG einer Totalrevision unterzogen und auf das neue Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) und die neue Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO), beides in Kraft seit dem 1. November 2005, abgestimmt. Dabei hat sie auch die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) im Baugesetz umgesetzt. Damit verfügt die Gemeinde Castaneda über ein
zeitgemässes Baugesetz.
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2. Korrektur rechtswidriger Vorschriften und formeller Mängel
Gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG kann die Regierung im Genehmigungsverfahren nach Anhörung des Gemeindevorstandes und der Betroffenen in den Erlassen der Grundordnung (Baugesetz und Pläne) rechtswidrige Vorschriften ändern und formelle Mängel beheben. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens mussten in Art. 12 BauG (Schema delle zone) zwei formelle Mängel betreffend die Empfindlichkeitsstufen (ES) der Zona di protezione del nucleo Tec Maestrin und der Zona di protezione del nucleo Camaggio festgestellt werden, welche einer Korrektur im dargelegten Sinne zugänglich sind. Der Gemeindevorstand Castaneda ersuchte mit Schreiben vom 10. November 2008 um Behebung der formellen Mängel in Art. 12 BauG (ES der Zona di protezione del nucleo Tec Maestrin und Camaggio II anstelle der beschlossenen ES Ill). Das ARE wird beauftragt, die entsprechenden Korrekturen im Baugesetz vorzunehmen.
Im Übrigen gibt die am 16. April 2008 beschlossene Legge edilizia, revisione totale 2008, zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.
E.
Piano delle zone 1:1‘000, Piano generale di urbanizzazione 1:1‘000, Piano generale delle strutture 1:500 Orlo Grande
Die Sondernutzungsplanung “Orlo Grande” stützt sich auf eine geologische Machbarkeitsstudie (Comune di Castaneda, localitä „Orlo Grande“,Deponia di materiale inerte Fattibilitä geologica, EEE 2077). Sie ist im Regionalen Richtplan des Moesano (Objekt Nr. 15.602, Deposito materiale/gestione dei rifiuti edili) als Festsetzung im Sinne von Art. 5 RPG eingetragen. Der Standort dient der Ablagerung von unverschmutztem Material aus der Calanca esterna im Umfang von ca. 20‘000 m?.
In Anbetracht dessen, dass das Richtplanobjekt Nr. 15.602, insbesondere der Standort "Orlo Grande", positiv vorgeprüft wurde und sich in der Beschluss- bzw. Genehmigungsphase befindet, gilt die räumliche Koordination als gegeben. Details wie die Endgestaltung der Deponie (Feintopographie), Vernetzungsstrukturen und -elemente (Vegetation nach Abschluss der Arbeiten), Umweltbaubegleitung, allfällige
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Rodungen und Zufahrt können im nachfolgenden Verfahren für Bauten ausserhalb der Bauzone (BAB-Verfahren) geregelt werden.
Im Übrigen geben der Piano delle zone 1:1'000, der Piano generale di urbanizzazione 1:1'000, der Piano generale delle strutture 1:500 Orlo Grande, alle vom 16. April 2008, zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; sie können genehmigt werden.
Piano delle zone con piano generale delle strutture 1:10‘000 Der Piano delle zone con piano generale delle strutture 1:10‘000 vom 16. April 2008 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
G.
Piano generale di urbanizzazione 1:10’000
Die Gemeinde hat im Generellen Erschliessungsplan weder die linee di alta e media tensione noch die cabine di trasformazione festgesetzt. Gestützt auf Art. 45 KRG legt der Generelle Erschliessungsplan die bedeutenden Erschliessungsanlagen fest. Die Gemeinde wird ersucht, diese Mängel in der nächsten Ortsplanungsrevision zu beheben.
Der Piano generale di urbanizzazione 1:10'000 vom 16. April 2008 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
Weitere Planung
Nach der Beschlussfassung über die vorliegende Planungsrevision vom 16. April 2008 stellte die Gemeinde Divergenzen zwischen einigen neu beschlossenen Begriffen im Baugesetz (revisione totale 2008) und den bereits in Rechtskraft stehenden Legenden bzw. planlichen Festsetzungen fest. Beispielsweise ist die im neuen BauG
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bezeichnete Area boschiva in den rechtskräftigen Zonenplänen als Zona forestale festgesetzt. Betroffen sind die Legenden der Piani delle zone 1:1000 Paese e Nadro sowie des Piano generale delle strutture 1:1‘'000 Paese. Mit Schreiben vom 10. November 2008 ersuchte der Gemeindevorstand Castaneda um die direkte Korrektur dieser Abweichungen gestützt auf Art. 49 Abs. 3 KRG. Die Abweichungen, welche die zu genehmigende Revision betreffen, kann die Regierung beheben (vgl. Abschnitt D, Ziffer 2 dieses Beschlusses). Die Abweichungen, welche rechtskräftige Planungsinstrumente betreffen, sind der Regierung hingegen nicht mehr zugänglich, weil der Geltungsbereich von Art. 49 Abs. 3 KRG auf die jeweilige, zu genehmigende Revisionsvorlage beschränkt ist. Die Gemeinde hat daher bei nächster Gelegenheit die Abweichungen durch eine Planungsrevision selbst zu beheben.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Die am 16. April 2008 beschlossene Legge edilizia, revisione totale 2008 wird im Sinne der Erwägungen mit der folgenden direkten Korrektur (Korrekturen gemäss Art. 39 Abs. 3 KRG) genehmigt:
- In Art. 12 BauG wird der Zone di protezione del nucleo Tec Maestrin sowie Camaggio die Empfindlichkeitsstufe Il (statt III) zugewiesen.
2. Der Piano delle zone 1:1‘000, Piano generale di urbanizzazione 1:1‘000, Piano generale delle strutture 1:500 Orlo Grande vom 16. April 2008 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
3. Der Piano delle zone con piano generale delle strutture 1:10°000 vom 16. April 2008 wird genehmigt.
4. Der Piano generale di urbanizzazione 1:10’000 vom 16. April 2008 wird im Sinne der Erwägungen mit folgendem Anliegen genehmigt: —- Die Gemeinde wird ersucht, eine Aufnahme der linee di alta/media tensione sowie der trasformatori in die Generellen Erschliessungspläne zu prüfen.
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5. Der Gemeindevorstand Castaneda wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
6. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
7. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.
8. Der Gemeindevorstand Castaneda sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
9. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
10. Mitteilung an:
Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor:
WiL La Nez
Dr. Martin Schmid Dr. C. Riesen
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal