Quartierplan Ruvria
Neighbourhood plan procedure · Thusis
Document
- Number
- 13.GDEf1
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Thusis
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Mar 18, 2013
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Thusis with its building zones.Open the full map
Files
3668_B_QP_Ruvria_Beschluss.pdfOpen in a new tab
Text
ha
Gemeinden Masein und Thusis Gemeindevorstand I Gemeinderat
ENTSCHEID des
GEMEINDEVORSTANDES MASEIN und dem
GEMEINDERAT THUSIS vom 18. März 2013
mitgeteilt am 26. März 2013
betreffend Genehmigung Quartierplan „Ruvria"
I
Show the full text
Es wird festgestellt und erwogen
1
Am 1. Mai 2012 hat der Gemeindevorstand Masein und der Gemeinderat von Thusis sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Beizugsgebiet der Quartierplanung Ruvria darüber orientiert, dass das Quartierplanverfahren eingeleitet werden soll.
2
In der Zeit vom 3. Mai 2012 bis 2. Juni 2012 haben der Gemeindevorstand Masein und der Gemeinderat von Thusis gemäss öffentlicher Publikation diese Absichtserklärung zur Einleitung des Quartierplanverfahrens veröffentlicht und gleichzeitig einen Plan im Massstab 1:500 mit der Abgrenzung des Beizugsgebietes auf der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt.
3
Gegen diese Absichtserklärung sind keine Einsprachen erhoben worden.
4
Im Rahmen der öffentlichen Auflage des Einleitungsbeschlusses wurde ein Antrag betreffend Änderung des Beizugsgebietes eingereicht, der durch den Gemeindevorstand Masein und dem Gemeinerat von Thusis abschliessend behandelt wurde.
5
Der Einleitungsbeschluss und die Abgrenzung des Beizugsgebietes wurden durch den Gemeindevorstand Masein und den Gemeinderat von Thusis definitv erlassen.
ı
Gemeinden Masein und Thusis Quartierplan „Ruvria"
Genehmigung Quartierplan
Entscheid des Gemeindevorstandes I Gemeinderates
6
Anschliessend wurde die Quartierplanung im Detail bearbeitet und die öffentliche Auflage vorbereitet.
7
In der Zeit vom 8. Februar 2013 bis 11. März 2013 haben der Gemeindevorstand von Masein und der Gemeinderat von Thusis, gestützt auf Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO), die Bestandteile des Quartierplans „Ruvria" (Quartierplanvorschriften mit Anhängen inkl. Kostenverteiler, Bestandesplan 1:200, Neuzuteilungsplan 1:200, Gestaltungsplan 1:200, Erschliessungsplan 1:200) öffentlich aufgelegt.
8
Gegen diese Auflageakten wurden keine Einsprachen eingereicht. Dem Antrag auf Beweissicherung der Betonstützmauer auf der Parzelle 886 der Gemeinde Thusis vor der Ausführung der Bauarbeiten wird gutgeheissen. Die Bauherrschaft wird angewiesen vor dem Bau die Mauer als Beweissicherung durch einen Geometer aufnehmen zu lassen.
9
Gemäss Art. 19 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) entscheidet der Gemeindevorstand von Masein bzw. der Gemeinderat von Thusis nach Erledigung der Einsprachen über die Genehmigung des Quartierplans. Der Erlass ist den betroffenen Grundeigentümern schriftlich mitzuteilen. Nach Eintritt der Rechtskraft lässt der Gemeindevorstand den Quartierplan im Grundbuch der Gemeinden Masein und Thusis anmerken. Gleichzeitig meldet er Rechtsveränderungen aus Baulandumlegungen und Grenz-
bereinigungen zum grundbuchlichen Vollzug an.
II
Es wird entschieden
1
Der Quartierplan „Ruvria" wird vorbehaltlos genehmigt.
2
Der Genehmigungsentscheid wird allen betroffenen Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen schriftlich mitgeteilt.
3
Der Gemeindevorstand Masein und der Gemeinderat von Thusis weisen das Grundbuchamt Thusis nach Rechtskraft vorliegenden Genehmigungsentscheides an, den Quartierplan im Grundbuch der Gemeinden Masern und Thusis anzumerken. Gleichzeitig weist er das Grundbuchamt Thusis an, die Rechtsveränderungen aus dem Quartierplan grundbuchlich zu vollziehen.
4
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
5
Mitteilung an:
Seite 2 von 3
Gemeinden Masern und Thusis Quartierplan „Ruvria"
Genehmigung Quartierplan
Entscheid des Gemeindevorstandes I Gemeinderates
FÜR DEN GEMEINDEVORSTAND MASEIN Die Präsidentin:
Der Gemeindeschreiber
Beatrix Vital
.ıó annes fenninger
FÜR DEN GEMEINDERAT THUSIS Frau Gemeindeammann:
Der Gerñeindekanzlist
Claudia Kleis-Kümin
Räto Müller
Seite 3 von 3
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal