Quartierplan Vuorcha Anpassung 2

Neighbourhood plan procedure · Zuoz

Document

Number
97.GDEf1
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Zuoz
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Feb 5, 1997

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3791_B_QP_Vuorcha_Anpassung_2_Beschluss.pdfOpen in a new tab

Text

NACHTRAG ZUM QUARTIERPLAN VUORCHA vom Gemeinderat von Zuoz genehmigt am 24.6.1977 Ergänzend zu Artikel 3 umfasst der Quartierplan Vuorcha zusätzlich die Revisionspläne: 148-1 Parlderungsnachweis, Bestandesaufnahme per l. l. 1995 148-2 Verkehrsplan, Bestandesaufnahme per l. 1.1995 148-3 Parkierungsnachweis, vorgesehene neue Parkierung 148-4 Verkehrsplan, vorgesehene Erschliessung 148Parkierungsnachweis, Bericht zur QP-Revision

Artikel 6 Die Anordnung der Fusswege gemäß Plan 148-4, Verkehrsplan, vorgesehene Erschliessung, hat Richtplancharakter.

Artikel 7 Die Anordnung der Einstellhallen hat Richtplancharakter. Die Anzahl der Parkplätze ist als Minimal-Anzahl verbindlich. Für jeden Neubau ist die nach Art. 63 des Baugesetzes vorgeschriebene Anzahl Parkplätze in den neuen Einstellhallen C, D, E und F nachzuweisen, sollten nach Baugesetz weniger Parkplätze nötig sein als im QP vorgesehen, ist die Anzahl Parkplätze gemäß QP verbindlich. Neu zu erstellende Aussenplätze stehen nur Anwohnern und Besuchern des Gebietes Vuorcha zur Verneigung. Diese Aussenplätze sollen nicht als Dauer-Parkplätze benützt werden.

Es ist durch entsprechende Verträge und im Baubewilligungsverfahren sicherzustellen, dass die Parkplatzzuteilung gemäß Plan 148-3, Parlderungsnachweis, bei einem Vollausbau des Quaıtierplan-Gebietes eingehalten wird. Sämtliche Kosten aus dem Na Cht ra 1995/1996 Z um Quaflierplan Vuorcha gehen ausschließlich zu Lasten der

Dieser Nachtrag wurde vom 1.4.1996 bis 1.5.1996 öffentlich aufgelegt und vom Gemeinderat Zuoz an der Sitzung vom 5.2.1997 genehmigt.