Quartierplan Surmulins G Anpassung 3

Neighbourhood plan procedure · Zuoz

Document

Number
02.GDEf1
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Zuoz
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
May 29, 2002

Map

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3791_B_QP_Surmulins_G_Anpassung_3_Beschluss.pdfOpen in a new tab

Text

VSCHINAUNCHA DA ZUOZ

GEMEINDE 7524 ZUOZ

Tel. 081 854 13 43

Fax 081 854 28 35

Quartierplan Surmulins, Abschnitt G Ergänzung der Quartierplanbestimmungen:

Art. 10 Quartierstrasse l

Sofern vorerst nur Parzelle 2895 mit Garage überbaut wird, muss die Quartierstrasse bis 5m nach der Garage erstellt werden. Der Vorplatz zur Garage muss als Kehrplatz für die Offentlichkeit zur Verfügung stehen.

Die Quartierstrasse mit Kehrplatz ist spätestens in ihrer gesamten Länge zu erstellen, wenn ein Gebäude auf Parzelle 2892 erstellt wird. Bis zur Fertigstellung der Quartierstrasse gemäß Erschliessungsplan Nr. 4 gehen die Kosten für Schneeräumung und Strassenunterhalt zu Lasten des erstbauenden Eigentümers.

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Art. 33 Fírstríchtung

Die Firstrichtung hat entweder quer oder längs zum Hang zu verlaufen.

Öffentliche Auflage vom 23. November bis 23. Dezember 1998. Vom Gemeinderat genehmigt mit Entscheid vom 29. Mai 2002. Gegen diesen Entscheid des Gemeinderates kann i n e r t 20 Tagen seit der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Zuoz, 30. Mai 2002

FÜR DEN GEMı8ıNDERAT von ZUoz

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