Teilrevision Curaglia
Land-use plan, basic order · Medel (Lucmagn)
Document
- Number
- 95.1702
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Medel (Lucmagn)
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jul 4, 1995
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<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >> AMTSREGISTRATUR AMT FÜR RAUMPLANUNG
Die Regierung IlGoverno La Regenza des Kantons Graubünden del Cantone dei Grigioni dil Cantun Grischun
AMTSREGISTRATÜUR Il AMT FÜR RAUMPLANUNG
Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 4. Juli 1995 11. 0111995 1702
A.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Medel (Lucmagn) stimmten an der Gemeindeversammlung vom 2. April 1995 einer Teilrevision der Ortsplanung zu. Sie verabschiedeten einen Zonenplan 1:2'000 „Midada plan da zonas Curaglia“.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 2. April 1995 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 7. April 1995. Es sind keine Planungsbeschwerden eingegangen.
Mit Schreiben vom 3. April 1995 ersucht der Gemeindevorstand von Medel (Lucmagn) um Genehmigung der Revisionsvorlage.
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Zonenplan 1:2'000 „Midada plan da zonas Curaglia“
Die Teilrevision der Ortsplanung hat die Zuweisung von übrigem Gemeindegebiet, im vorliegenden Falle bisheriges Reservegebiet, zur Landwirtschaftszone und zur Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) zum Gegenstand. Soweit die ZöBA betroffen ist, entspricht die Einzonung einer Anpassung an die tatsächliche Nutzung. In diesem Gebiet befinden sich eine Sägerei und ein Werkhof der Gemeinde.
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In der Gemeinde Medel (Lucmagn) ist zur Zeit eine landwirtschaftliche Melioration im Gange. Art. 13 MelG untersagt eine Änderung der Nutzungsordnung während eines Neuzuteilungsverfahrens, weil dadurch die abgetauschten Böden ihren Wert ändern können. In diesem speziellen Fall ist der Eigentümer des alten Bestandes identisch mit demjenigen des neuen Bestandes. Unter dieser Voraussetzung steht einer Ände-
rung des Zonenplanes von meliorationstechnischer Seite nichts entgegen.
Die Gemeinde hat bis heute den Nutzungszonen noch keine Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Art. 44 der eidgenössischen Lärmschutzverordnung zugeordnet. Auf die Pflicht zur Zuordnung der ES hat die Regierung bereits in ihrem Beschluss vom 18. August 1992 (Protokoll Nr. 1970) hingewiesen. Die Gemeinde ist daher wiederholt anzuweisen, bei nächster Gelegenheit die ES für sämtliche Nutzungszonen, in denen
Bauten mit lärmempfindlichen Räumen zulässig sind, festzulegen. Im übrigen kann der Zonenplan 1:2'000 „Midada plan da zonas Curaglia® genehmigt
werden.
Gestützt auf Art. 37 Abs. 3KRG
beschliesst die Regierung:
1. Der Zonenplan 1:2'000 „Midada plan da zonas Curaglia® vom 2. April 1995 wird genehmigt.
2. Die Gemeinde wird angewiesen, bei nächster Gelegenheit die Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss LSV für sämtliche Nutzungszonen, in denen Bauten mit lärmempfindlichen Räumen zulässig sind, festzulegen.
3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
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4. Der Gemeindevorstand Medel (Lucmagn) wird angewiesen, das Datum und den Inhalt dieses Beschlusses in geeigneter Form bekanntzugeben.
5. Mitteilung ar
Namens der Regierung Der prä dent:
Der Kanzleidirektor:
Nr
Dr. Riesen
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal