Quartierplan Böschengut 3

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
12.GDE524
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Aug 20, 2012

Map

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Stadt Chur

Beschluss des Stadtrates

Sitzung vom 20. August 2012 mitgeteilt am 27. Aug, 2012

SRB.2012.524 Quartierplan Böschengut 3 inkl. Grenzbereinigung; Genehmigung

Der Perimeter des Quartierplans umfasst einen Teil der EEE Parzeile Nr. 2730 oberhalb der Böschenstrasse. Vorgesehen ist eine Überbauung in zwei Etappen mit zwei Einfamilienhausreihen mit je vier Gebäuden. Die Erschliessung soll von der Böschenstrasse aus über eine neu zu erstellende Strasse erfolgen. Zwischen der Böschenstrasse und dem östlichen des Quartierplans befindlichen Waldstück ist eine öffentliche Fusswegverbindung geplant, die an den bestehenden Fussweg in Richtung Bondastrasse anschliesst. Den Fussweg begleitend ist ein Grünbereich vorgesehen, welcher insbesondere der im Generellen Gestaltungsplan verlangten ökologischen Vernetzung dient.

Im Zusammenhang mit dem Quartierplan ist eine Parzellierung Di —<—=< 1„uewal Nr. 2730 erforderlich. Die Grenzbereinigung beinhaltet die Parzellierung gemäss dem Mutationsvorschlag Nr. 120'091 vom 2. März 2012 des Tiefbau- und Vermessungsamts.

Der Quartierplan Böschengut 3 inkl. der erforderlichen Grenzbereinigung lag ab dem 13. April 2012 während 30 Tagen öffentlich auf. Es ist eine Einsprache zum Quartierplan eingegangen, die vom Stadtrat in einem separaten Entscheid beurteilt wird.

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Die Baukommission befasste sich anlässlich der Sitzung vom 27. Juni 2012 mit dem Quartierplan und der Einsprache und beantragte, diese abzuweisen und den Quartierplan zu genehmigen.

Mit der Umsetzung des Quartierplans verbunden ist der Abbruch des erhaltenswerten Objekts „Stallgebäude Böschengut“.

Beschluss

1. Der Quartierplan Böschengut 3 wird genehmigt. Die Einsprache wird in einem separaten Entscheid des Stadtrates behandelt und gleichzeitig mit diesem Genehmigungsbeschiuss zugestellt. "

2. Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 4 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3. Das Departement 3 wird beauftragt, die Parzellierung gemäss dem Mutationsvorschlag Nr. 120'091 vom 2. März 2012 zu veranlassen.

4. Das Tiefbau- und Vermessungsamt wird beauftragt, die Baulinien gemäss V5 Erschliessungsplan im städtischen Baulinienplan darzustellen.

5. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.

6. Die Genehmigung des Quartierplans ermöglicht, das im Inventar als erhaltenswert eingetra-

gene Stallgebäude Böschengut abzubrechen. Bei der nächsten Anpassung der Grundordnung ist der entsprechende Eintrag im Generellen Gestaltungsplan zu löschen.

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Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von erhoben (Rechnung abwarten). Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

Mitteilung an

ür Raumplanung, Gäuggelistrasse 7, 7000 Chur Departement 3 Hochbauamt Abteilung Planung Tiefbau- und Vermessungsamt Abteilung Vermessung Verkehrsplanung Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

Namens des Stadtrates

Der Stadtpräsident Der

INS /

Christian Boner / Markus Frauenfelder