Quartierplan Böschengut 3
Neighbourhood plan procedure · Chur
Document
- Number
- 17.GDE309
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Chur
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- May 9, 2017
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DInID el Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates
Sitzung vom 9. Mai 2017 mitgeteilt am 16. Mai 2017
SRB.2017.309 Quartierplan Böschengut 3, 1. Änderung; Genehmigung
Der am 20. August 2012 genehmigte Quartierplan (SRB.2012.524) befindet sich zu einem Grossteil in der Wohnzone WZ2, ein kleiner Anteil liegt in der Wohnzone WV1. EN st Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin aller Parzellen (Nr. 2730 und 12430 bis 12439).
Für das Gebiet Böschengut 3 wurde auf Antrag EEE eine 1. Quartierplanänderung betreff des Ausnützungstransfers ausgearbeitet.
Hinsichtlich der Geschossflächenverteilung sieht der rechtskräftige Quartierplan strikte Regelungen vor. Gemäss Art. 6 der QP-Bestimmungen Abs. 1 ist die maximal zulässige Ausnützung pro Parzelle resp. pro Baufeld für Hauptbauten festgelegt und im Parzellierungsplan (V3) mit der jeweils maximalen Geschossfläche (GF) bezeichnet. Nutzungsübertragungen sind gemäss Abs. 2 nicht zulässig.
Um eine vollständige Ausnützung ermöglichen zu können, sieht die 1. Änderung vor, dass gemäss Art. 6 Abs. 2 neu Nutzungsübertragungen im Sinne einer optimalen Ausnützung der einzelnen Baufelder zulässig sind. Der neu hinzugekommene Abs. 3 verlangt bei einer Beanspruchung einer Nutzungsübertragung resp. eines Geschossflächentransfers einen vollständigen Nachweis im Baubewilligungsverfahren, wie die Geschossflächen im ganzen Quartierplangebiet verteilt sind.
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Die Baukommission hat die Quartierplanänderung anlässlich der Sitzung vom 15. März 2017 behandelt und empfiehlt dem Stadtrat die öffentliche Auflage und die Genehmigung der Quartierplanänderung. Der Stadtrat hat am 28. März 2017 die Quartierplanänderung zur öffentlichen Auflage freigegeben (SRB.2017.219).
Die Quartierplanänderung lag ab dem 31. März 2017 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Beschluss 1, Die 1. Quartierplanänderung Böschengut 3 (Auflage vom 31. März 2017) wird genehmigt. 2; Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 4 der Quartierplanbestimmungen 1. Änderung
gelten als integrierende Bestandteile der Genehmigung.
3. Die Quartierplanänderung Böschengut 3 ist im Grundbuch auf den Grundstücken Nr. 2730 und 12430 bis 12439 anzumerken. Der Vorsteher des Departements Bau Planung Umwelt wird hiermit beauftragt und ermächtigt, sämtliche Erklärungen und Anmeldungen abzugeben, die für die Anmerkung des Quartierplans im Grundbuch der Stadt Chur notwendig sind.
4. Für die Genehmigung der Quartierplanänderung wird eine Gebühr von EEE erhoben (Rechnung abwarten). Die Bearbeitungsgebühr bezieht sich auf die überbaubare Fläche.
E 100337 / 631.20.40
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Gegen diesen Entscheid'kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubündens schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Mitteilung an
Departement Bau Planung Umwelt (BPUS) Hochbaudienste (HBDA) Stadtentwicklung (SENTA) Freiraumplanung (FRPLA)
Immobilien und Bewirtschaftung (LIEVA) Tiefbaudienste (TBDA)
Tiefbau (TBAUA)
Vermessung (VERMA)
Werkbetrieb (WBEA)
Stadtgärtnerei (STGAA)
Grundbuchamt (GBAA) Rechtskonsulent (REKOL)
IBC Energie Wasser Chur (IBCPP) Finanzkontrolle (FIKOA)
Finanzen und Steuern (FISTS)
Namens des Stadtrates
Markus Frauenfelder
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal