Quartierplan Stelleweg 3. Änderung

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
03.GDE528
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Sep 1, 2003

Map

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Files

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Text

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Sitzung vom 1. September 2003 (SRB 528)

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Quartierplan Stelleweg, 3. Änderung, Genehmigung

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Beschluss des Stadtrates

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Während der Realisierungsphase haben sich seitens einzelner Hauskäufer Wünsche ergeben, welche zwar mit den Quartierplan-Zielen vereinbar sind, jedoch eine Anpassung von Artikel 5 der Quartierplanbestimmungen erfordern. Es handelt sich dabei um Räume auf der Ebene Untergeschoss und um Gartenhäuschen. Der Quartierplan ist seit mehr als 5 Jahren rechtskräftig. Die Mehrheit der Grundeigentümer hat der Änderung zugestimmt. Da es sich um eine geringfügige Anpassung handelt, konnte auf die Behandlung in der Baukommission verzichtet werden . Auf die Publikation im Amtsblatt vom 18. Juli 2003 sind keine Einsprachen eingegangen.

Beschluss 1.

Die Quartierplanänderung betreffend Untergeschoss-Räume und Gartenhäuschen wird genehmigt.

2.

Die Ergänzung der Quartierplanbestimmungen, datiert 18. Juli 2003, bildet einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3.

Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.

4.

Für die Quartierplanänderung wird eine Gebühr von ten).

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden . Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

erhoben (Rechnung abwar-

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6.

Mitteilung an Stüssi + Mettier Architekten AG, Salvatorenstrasse 66,7000 Chur Departement 3 Grundbuchamt Hochbauamt (2-fach) Finanzkontrolle Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

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Markus Frauenfelder