Teilrevision LaGeraglia

Land-use plan, basic order · Trin

Document

Number
04.493
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Trin
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Apr 6, 2004

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Die Regierung des Kantons Graubünden

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

II Governo del Cantone dei Grigioni

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

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Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

6. April 2004

7. April 2004

493

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Trin beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 2003 eine Teilrevision der Ortsplanung. Es wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: Änderung Baugesetz (Art. 58) Zonenplan 1:2'000 La Geraglia Genereller Gestaltungsplan 1:V000 La Geraglia Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Änderung Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor. Die Akten wurden dem Amt für Raumplanung .

am 7. November 2003 zur Vorprüfung zugestellt. Die Vorprüfungsergebnisse wurden der von der Gemeinde beigezogenen Planerin vor der Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten mitgeteilt. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 17. Dezember 2003 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 24. Dezember 2003. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2003 ersuchte der Gemeindevorstand Trin um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG.

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B. ÄnderungBaugesetz

Die am 17. Dezember 2003 beschlossene Änderung des Baugesetzes (Art. 58) kann genehmigt werden.

C. Zonenplan1:2'00LaGeraglia

Der Zonenplan 1:2'000 La Geraglia vom 17. Dezember 2003 kann genehmigt werden.

D. Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 La Geraglia

Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 La Geraglia vom 17. Dezember 2003 kann genehmigt werden.

E. Generel er Erschlies ungsplan 1:2'0 0 Änderung

Der Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Änderung vom 17. Dezember 2003 kann

genehmigt werden.

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Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung:

1. Die am 17. Dezember 2003 beschlossene Änderung des Baugesetzes (Art. 58) wird genehmigt. 2. Der Zonenplan 1:2'000 La Geraglia vom 17. Dezember 2003 wird genehmigt. 3. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 La Geraglia vom 17. Dezember 2003 wird genehmigt 4. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Änderung vom 17. Dezember 2003 wird genehmigt. 5. Der Gemeindevorstand Trin wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben. 6. Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARP ihr Exemplar des Zonen- und Generellen Gestaltungsplanes 1:2'000 Mulin und des Generellen Erschliessungsplanes Verkehr 1:2'000 Mulin, beide vom 20. Juni 2000, sowie des am 23. November 1999 beschlossenen Baugesetzes zur Verfügung. 7. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 8. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

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9. Mitteilung

Namens der Regierung Der Präsident:

Klaus Huber Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen