Quartierplan Heiligkreuz 1. Änderung

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
07.GDE396
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Jun 11, 2007

Map

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Files

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Text

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__ 1 Beschluss des Stadtrates

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Sitzung vom 11. Juni 2007 (SRB 396)

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Amtlicher Quartierplan Heiligkreuz, 1. Änderung;

1

Der Amtliche Quartierplan Heiligkreuz ist seit dem 25. April 20 sich auf die und ?ie Die Anzahl der Autoeinstellplatze In der EInstellhalle wird neu on 1 9 al:lft 175 Etlätze...erw.e.iWrt. Die Besucherparkplätze an der Schellenbergstrasse werden durch zwei weitere Parkplätze ergänzt. Die Pläne und die Änderung an den Quartierplanbestimmungen Art. 19 und Art. 21 lagen vom 13. April 2007 bis am 12. Mai 2007 öffentlich auf. Während der Publikationsfrist ist eine Einsprache eingegangen, die in der Zwischenzeit zurückgezogen wurde. Beschluss 1.

Die 1. Änderung des amtlichen Quartierplans Heiligkreuz wird genehmigt.

2.

Die folgenden Unterlagen gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung und ergänzen und ersetzen die Quartierplanunterlagen vom 25. April 2005: -

Ergänzung zu den Quartierplanbestimmungen 1. Änderung 2007

-

Gestaltungsplan V3

1:500

Ersetzt Plan von April 2005

-

Erschliessungsplan ug V5

1:500

Ersetzt Plan von April 2005

-

Profilierungsplan V6

1:500

Ersetzt Plan von April 2005

-

Gebäudeabstandsplan V7

1:500

Ersetzt Plan von April 2005

3.

Die Änderung ist im Grundbuch anzumerken.

4.

Für die Änderung des Quartierplans wird eine Gebühr von abwarten).

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubündens schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

erhoben (Rechnung

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6.

Mitteilung an

Departement 3 Hochbauamt (3-fach) Planun Grundbuchamt Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

L Christian Boner