Quartierplan Ober Schra
Neighbourhood plan procedure · Schiers
Document
- Number
- 12.GDEf1
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Schiers
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Sep 4, 2012
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Schiers with its building zones.Open the full map
Files
3962_B_QP_Ober_Schra.pdfOpen in a new tab
Text
_lL 7T
7220 Schiers, 06. September 2012
Gemeindevorstand Bahnhofstrasse 122 7220 Schiers
Tel. O81 300 21 00 Fax 081 300 21 19 [email protected]
www.schiers.ch
i
Sitzung vom 04.09.2012
Traktandum 08
Show the full text
Reg Nr. 09.01.08
Entscheid — Genehmigung Quartierplanung Ober Schra, Schiers Feststellungen und Erwägungen
Die Quartierplanakten (QP—Akten) lagen vom 27. Januar 2012 bis 27. Februar 2012 öffentlich
auf.
Während der 1. öffentlichen Auflage sind verschiedene Einsprachen bzw. Anträge gegen den geplanten Quartierplan „Ober Schra“ eingegangen. Aufgrund der eingegangenen Einsprachen wurden die Auflageakten angepasst und eine 2. Öffentliche Auflage vom 15. Juni 2012
bis 14. .Juli 2012 durchgeführt.
Zu dieser 2. Öffentlichen Auflage gingen nochmals Einsprachen ein. Diese Einsprachen zu den Quartierplankaten werden separat behandelt. Der Einspracheentscheid wird dem Ein—
sprecher mit dem Genehmigungsentscheid mitgeteilt.
Aufgrund der eingegangenen Einsprachen der 2. Öffentlichen Auflage werden die Akten nur geringfügig geändert.
Präzisierungen
Afi- 18 Abs.4
Zufahrt mit Beschränkung: Als Zufahrt zu den Parz. Nr. 370 und 2603 bleibt die bestehende Zufahrt über den Ober-
schraweg ausschliesslich zu den bestehenden Gebäuden Nr. 490, 490—A und 490-8, 491, 491—A und einem zusätzli-
chen Baustandort (siehe Beschränkungsbereich Erschlies-
sungsplan) gewährt.
III.
Beschluss
1.
Der Gemeindevorstand genehmigt den Quartierplan Ober Schra, umfassend folgende Bestandteile (dat. 04. September 2012):
0 . o
Quartierplanvorschriften mit Anhang Bestandesplan1:500 Neuzuteilungsplan 1:500 o Erschliessungsplanlz500 o Gestaltungsplan12500
.
Richtprojekt1:500
Die Quartierplanakten liegen in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
2.
Die Einsprachen werden gemäss separaten Einspracheentscheiden erledigt.
3.
Rechtsmittel:
4.
Gegen diesen Beschluss des Gemeindevorstandes kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, 7001 Chur, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, eine kurze Begründung sowie die Angabe der Beweismittel zu enthalten.
Mitteilung an:
— alle Grundeigentümer und Einsprecher
- Planungsbüro Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
GEMEINDEVORSTAND SCHIERS7/
‚z
\ c
‚/
.1, \
„L
7’
j
Christoph Jaagx" Präsident
/
‚
Gabriefoufi/
Gemeindesc reiber
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal