Teilrevision Viel da Runatsch
Land-use plan, basic order · Zernez
Document
- Number
- 14.424
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Zernez
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Apr 29, 2014
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« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR)
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
30. April 2014
29. April 2014
7-1ATUR
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AMT FÜR
. ,KLUNG
II Governo del Cantone dei Grigioni
Protokoll Nr.
424
A. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. November 2006 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Zemez eine Teilrevision der Ortsplanung, welche
gemäss Zonenplan 1:2000 Zernez u.a. die unmittelbar nordöstlich des Schlosses
„Planta-Wildenstein" gelegene, rund 1448 m2 umfassende Parzelle Nr. 138 betraf. Dabei wurde diese Parzelle zu einem grossen Teil (rund 1360 m2) der Dorfzone 1 (alter Dorfteil vor Brand) und zu einem kleinen Teil (rund 90 m2) der Zone „Übriges Gemeindegebiet" zugewiesen. Zudem verabschiedeten die Zernezer Stimmbürger am
29. November 2006 einen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Zernez Davo Röven /
Parz. Nr.138, welcher u.a. vorsieht, den gemäss Generellem Gestaltungsplan 1:1000
Zernez vom 4. Juni 2003 für die südwestliche Hälfte der Parzelle Nr. 138 bereits rechtsgültig festgelegten Erhaltungsbereich „Alter Dorfteil" auf die gesamte Parzel-
lenfläche auszudehnen.
Am 3. Oktober 2008 teilte das Amt für Raumentwicklung (ARE) der betroffenen
Grundeigentümerin sowie der Gemeinde Zernez mit, dass für die Genehmigung der
neuen Dorfzone 1 auf der Parzelle Nr. 138 der im Richtplan Graubünden 2000 (RIP 2000) geforderte Nachweis der Verfügbarkeit des eingezonten Baulandes fehle. Bis
zum Vorliegen des Verfügbarkeitsnachweises müsse das Genehmigungsverfahren für die neue Zonenordnung der Parzelle Nr. 138 sistiert werden.
Anfangs 2010 reichte die Eigentümerin der Parzelle Nr. 138 ein Projekt für die Über-
bauung des besagten Grundstückes ein, wobei dieses Projekt im Jahresverlauf noch
verschiedentlich überarbeitet wurde. Am 2. Juni 2010 ging bei der Gemeinde Zemez
eine Initiative mit 46 gültigen Unterschriften ein. Die Initianten beantragten sinnge-
mäss, dass die Parzelle Nr. 138 wieder der Landwirtschaftszone zugewiesen werde.
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Die Gemeinde entschied sich darauf, die Initiative der Bevölkerung zur Abstimmung
zu unterbreiten und dem Initiativbegehren gleichzeitig einen Gegenvorschlag gegen-
überzustellen. Gestützt auf diese Entwicklung teilte die Regierung am 1. März 2011
der Gemeinde mit, dass sich eine Behandlung der am 29. November 2006 für die
Parzelle Nr. 138 erlassenen Teilrevision der Ortsplanung einstweilen erübrige.
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. April 2011 lehnten die Stimmberech-
tigten die Initiative ab und stimmten dem vom Gemeindevorstand Zemez ausgearbei-
teten Gegenvorschlag zu. Im Einzelnen wurden dabei die folgenden Planungsmittel verabschiedet:
- Zonenplan 1:1000 ,,Viel da Runatsch"
- Genereller Gestaltungsplan 1:1000 ,,Viel da Runatsch" Zu dieser am 20. April 2011 beschlossenen Ortsplanungsvorlage liegt ein auf den 30. April 2011 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidge-
nössischen Raumplanungsverordnung (RPV) vor. Das ARE verfasste zu dieser Ortsplanungsvorlage mit Datum vom 1. Februar 2011 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 20. April
2011 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden
(KRG) erfolgte am 5. Mai 2011. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 27. Juli 2011 ersuchte der Gemeindevorstand Zemez um Genehmigung der am 20. April 2011 beschlossenen Ortsplanungsrevision.
B. Gestützt auf die im Verlaufe des Genehmigungsverfahrens vorgenommene Beurtei-
lung der von der Gemeinde Zemez am 20. April 2011 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung ,,Viel da Runatsch" durch die kantonale Denkmalpflege einigten sich die
Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 138, der Gemeindevorstand Zernez sowie das
ARE, mittels eines privaten Studienauftrages (Wettbewerb Parzelle Nr. 138) Mög-
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lichkeiten für eine ortsbaulich ansprechende Überbauung der Parzelle aufzuzeigen.
Im Anschluss an die Vorbereitung des Studienauftrages wurden zwischen November
2012 und März 2013 die Beiträge von vier eingeladenen Architekturbüros erarbeitet.
Die Beurteilung der eingereichten Arbeiten durch ein eingesetztes Gremium, welches
aus Fachleuten sowie aus Vertretern der Grundeigentümerin und der Politischen
Gemeinde Zemez bestand, erfolgte mit Bericht vom 18. April 2013.
Laut Beurteilungsbericht überzeugt das für die Weiterbearbeitung vorgeschlagene Projekt sowohl in gestalterischer als auch in funktionaler Hinsicht. Es verletzt jedoch
in Bezug auf die maximale Gebäudelänge die baugesetzlichen Vorgaben der Regelbauweise. Dieser Umstand veranlasste die Gemeinde Zemez, den am 20. April 2011
beschlossenen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 „Viel da Runatsch" mit einem
Baustandort „Hauptbauten" zu ergänzen.
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 24. Februar 2014 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Zernez daher eine weitere Teilrevision der Orts-
planung, umfassend einen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 „Viel da Runatsch" (Ergänzung), welcher den vorerwähnten Baustandort enthält.
Zu dieser Ortsplanungsrevisionsvorlage liegt ein auf den 4. März 2014 datierter
Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 RPV vor.
Anstelle eines formellen Vorprüfungsverfahrens einigten sich das zuständige
Planungsbüro und der Kreisplaner des ARE auf eine informelle Begutachtung der Unterlagen. Die entsprechende Beurteilung durch den Kreisplaner zuhanden des Planungsbüros erfolgte telefonisch am 8. Januar 2014.
Die Öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 24. Februar 2014 gemäss Art. 48 KRG erfolgte am 6. März 2014. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 7. März 2014 ersuchte der Gemeindevorstand Zernez um Ge-
nehmigung des Generellen Gestaltungsplanes 1:1000 „Viel da Runatsch" (Ergän-
zung) vom 24. Februar 2014.
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D. Gegenstand der Revisionsvorlage
1. Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zernez vom 20. April 2011
Gegenstand der am 20. April 2011 von der Gemeinde Zernez beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung bildet der vom Gemeindevorstand Zernez ausgearbeitete
Gegenvorschlag zu der am 2. Juni 2010 eingegangenen Initiative. Danach wurde
(mit Ausnahme eines am Östlichen Rand der Parzelle Nr. 138 verlaufenden, rund 5 m
breiten Streifens) das gesamte Grundstück Nr. 138 der Dorfzone 1 (alter Dorfteil, vor
Brand) zugewiesen. Der erwähnte Streifen am Östlichen Rand der Parzelle Nr. 138 wurde in eine mit einer Freihaltezone überlagerten Landwirtschaftszone zugewiesen.
Ferner umfasst die Vorlage einen Generellen Gestaltungsplan 1:1000 „Viel da
Runatsch" vom 20. April 2011, welcher die folgenden weiteren Festlegungen beinhal-
tet: -
Erhaltungsbereich „Alter Dorfteil" für den rund 1229 m2 umfassenden, der Dorfzone 1 zugewiesenen Teil der Parzelle Nr. 138, soweit dieser gemäss Gene-
rellem Gestaltungsplan 1:1000 Zemez vom 4. Juni 2003 nicht bereits rechtskräf-
-
tig ist.
Festlegung eines Bereichs mit Nutzungsvorgabe (max. 750 m2 Bruttogeschoss-
fläche [BGF]) und obligatorischer Gestaltungsberatung durch die kantonale
Denkmalpflege und/oder den Heimatschutz, welcher die neue Dorfzone 1 auf der Parzelle Nr. 138 betrifft.
2. Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zernez vom 24. Februar 2014
Gegenstand der am 24. Februar 2014 von der Gemeinde Zernez beschlossenen
Teilrevision der Ortsplanung bildet schliesslich die Festlegung eines Baustandortes
„Hauptbauten" auf der Parzelle Nr. 138. Mit dieser Festlegung werden die Lage und die maximalen horizontalen Abmessungen der auf der besagten Parzelle zu er-
stellenden Hauptbauten definiert.
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E. Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Überein-
stimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu beurteilen, ob die
vorliegenden Teilrevisionen der Ortsplanung mit dem RIP 2000 (vom Bundesrat ge-
nehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richt-
plan „Engiadina Bassa" übereinstimmt.
Aus dem durchgeführten privaten Studienauftrag (Wettbewerb Parzelle Nr. 138) hat sich ein zur Weiterbearbeitung vorgeschlagenes Projekt ergeben, welches sowohl in
gestalterischer als auch in funktionaler Hinsicht überzeugt (vgl. den entsprechenden
Beurteilungsbericht vom 18. April 2013). Aufgrund des von der Gemeinde Zemez am
24. Februar 2014 beschlossenen Generellen Gestaltungsplans 1:1000 ,,Viel da
Runatsch" (Ergänzung) wird dieses Projekt bewilligungsfähig sein.
Zusammenfassend kann die Regierung somit festhalten, dass die von der Gemeinde
hinsichtlich der Parzelle Nr. 138 am 20. April 2011 sowie am 24. Februar 2014 beschlossenen Teilrevisionen der Ortsplanung richtplankonform sind.
F. Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zernez vom 29. November 2006
Die von der Gemeinde Zernez anlässlich ihrer Gemeindeversammlungen vom
20. April 2011 sowie vom 24. Februar 2014 für die Parzelle Nr. 138 beschlossene
gänzlich neue Nutzungsordnung ersetzt die diesbezüglichen Zonenausscheidungen und nutzungsplanerischen Festlegungen im Zonenplan 1:2000 Zernez sowie im Ge-
nerellen Gestaltungsplan 1:1000 Zemez Davo Röven / Parz. Nr.138, beide vom 29. November 2006. Entsprechend wird die Nutzungsplanung aus dem Jahre 2006
hinsichtlich der besagten Parzelle Nr. 138 obsolet. Daher ergibt sich eine Nichtgenehmigung der nutzungsplanerischen Festlegungen vom 29. November 2006.
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Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:1000 „Viel da Runatsch" und der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 „Viel da Runatsch, beide vom 20. April 2011, werden im Sinne der
Erwägungen genehmigt.
2. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 „Viel da Runatsch" (Ergänzung) vom 24. Februar 2014 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
3. Die im Zonenplan 1:2000 Zemez vom 29. November 2006 für die Parzelle Nr. 138 ausgeschiedene Dorfzone und Zone „Übriges Gemeindegebiet" werden im Einvernehmen mit der Gemeinde nicht genehmigt.
4. Der im Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Zernez Davo Röven I Parz. Nr.138 vom 29. November 2006 bezüglich der Parzelle Nr. 138 festgelegte Erhaltungs-
bereich „Alter Dorfteil" wird im Einvernehmen mit der Gemeinde nicht genehmigt.
5. Der Gemeindevorstand Zernez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
6. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
7. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den graphischen Exemplaren des
Zonenplanes 1:2000 Zernez sowie des Generellen Gestaltungsplanes 1:1000
Zemez Davo Röven / Parz. Nr.138, beide vom 29. November 2006, vorzuneh-
men. Die Gemeinde stellt dem ARE zu diesem Zweck ihre Originalexemplare der
vorerwähnten beiden Pläne zur Verfügung.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 7
8. Der Gemeindevorstand Zemez sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
9. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. M. Cavigelli
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Legal bases
3746.(1) · Communal · The canton's text
3746.(2) · Communal · The canton's text
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal