Teilrevision 2007

Land-use plan, basic order · Surses

Document

Number
07.921
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Surses
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Aug 7, 2007

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« Informationskopie ohne Gewährleisling (pegeemEGISTRATUR III AMT Fün RAUMENTWICKLUNG

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

7. August 2007

8. August 2007

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921

II Governo del Cantone dei Grigioni

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Tinizong-Rona beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 20. April 2007 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:1'000. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 12. April 2007 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 20. April 2007 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 31. Mai 2007. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 1. Mai 2007 ersuchte der Gemeindevorstand Tinizong-Rona um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Zonenplan1:1'00 Der Zonenplan 1:1'000 vom 20. April 2007 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2

beschliesst die Regierung: 1.

Der Zonenplan 1:1'000 vom 20. April 2007 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Tinizong-Rona wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten

4.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.

5.

Der Gemeindevorstand Tinizong-Rona sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

6.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

7.

Mitteilung an: -

Namens der Regierung Der Präsident:

i2d‚4

Der Kanzleidirektor:

//

Dr. Martin Schmid

Dr. C. Riesen