Quartierplan Chappali - Änderung 1980

Neighbourhood plan procedure · Schmitten (GR)

Document

Number
80.GDEf2
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Schmitten (GR)
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Jul 4, 1980

Map

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Text

3514_B_QP_Chappali_fehlt.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Schmitten

Quartierplan Chappali Beschluss

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.07.1980 (Art. 19 KRVO)

Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.

3514_V_QP_Chappali_Eigentumsaenderung.pdf

51

Eigentumsänderung infolge Baulandumlegung "Chappali" Schmitten

I. Die nachbezeichneten Grundeigentümer haben bezüglich ihrer Grund— stücke im Gebiet Chappali einen Quartierplan mit Baulandumlegung

beschlossen und bringen Folgende Grundstücke ein:

Parzelle

Eigentümer

2 — 1 2 — 4 2 — 5 2 — 6 2 — 7 2 — 8

Neu erhalten sie nachbeschriebene Liegenschaften gemäss bei— liegendem, einen wichtigen Bestandteil dieser Vereinbarung

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bildenden Baulandumlegungsplan: Tiäne. äske— Sch“LL°&“L QJI’PG*&-fflße Eigentümer

Fläche

2 —

1

nicht ausgemessen

2 —

4

nicht ausgemessen

2 —

5

ca. 1'805 m2«

2 —

6

ca.

2 -

7

ca. 2'495 m2!

2 —

8

nicht ausgemessen

850 m21

2 — 154

Strasse Miteigentümer

ca. 1'298 m2-

2 — 155

Strasse

ca.

107 m2’

2 — 156

ca.

475 m2 /

2 — 157

ca. 1'810 m2 ’

2 — 158

ca. 3'538 m2 /

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-1, Sep. 1980 k

51

MSSÄ

Parzelle

II.

Gemäss Art. 4 Absatz 3 ist die Quartierstrasse Parzelle 2—154 i n

das Miteigentum der einzelnen Grundeigentümer zu übertragen. Es

Werden hiermit folgende Zuteilungen vorgenommen, welche mit den

berechtigten Grundstücke]subjektiv—dinglich zu verbinden sind:

2 —

5

:

3/15 Miteigentumsanteile an P. 2—154

2 —

6

:

1/15 Miteigentumsanteil

2 —

7

:

3/15 Miteigentumsanteile an P. 2—154

2 — 156

:

1/15 Miteigentumsanteil

2 - 157

:

3/15 Miteigentumsanteile an P. 2-154

2 — 158

=

4/15 Miteigentumsanteile an P. 2-154

an

an

P. 2—154 P. 2—154

Mit der subjektiv-dinglichen Verbindung dieser Miteigentumsanteile wird das gesetzliche Vorkaufsrecht der Miteigentümer automatisch auf-

gehoben.

Die Miteigentümer erklären sich hiermit einverstanden, nach der defi— nitiven Ueberbauung des Quartieres Chappali eine allfällige Anpassung

dieser Miteigentumsanteile an die tatsächlichen Gegebenheiten und Ueberbauungen vorzunehmen.

III. Gleichzeitig sind folgende Dienstbarkeiten neu im Liegenschafts— und

Servitutenregister der Gemeinde Schmitten einzutragen:

l. Recht auf Parkplätze

Gemäss Quartierplan steht nachbezeichneten Grundstücken ein

Parkplatz

, welcher im beiligenden Baulandumlegungsplan ent—

sprechend numeriert und eingezeichnet ist, zur freien und un—

beschränkten Benützung zu:

Platz Nr. l7

zG Parzelle 2—157 für das Ueberbauungs— grundstück l7

Platz Nr. 24

zG Parzelle 2—156

Platz Nr. 22,20 18 zG Parzelle 2—5 für die Ueberbauungsgrund—

stücke 22, 20, 18

Platz Nr. lÜ

zG Parzelle 2—7 für das Ueberbauungsgrund— stück 10

Diese Dienstbarkeit ist im Liegenschafts- und Servitutenregister der

Gemeinde Schmitten auf den Grundstücken 2-5, 2-7, 2—156 und 2-157

als Recht und auf Parzelle 2—154 als Last einzutragen.

Die im Plan karriert eingezeichneten Parkplätze gelten gemäss

Quartierplan Art. 5 als Besucherparkplätze. Die mit Pl und P2 bezeichneten Bodenteilflächen können im gegen— seitigen Einverständnis der Miteigentümer von Parzelle 2—154 für allgemeine Anlagen benützt Werden.

2. Fuss— und FahrWegrecht für landwirtschaftliche Bedürfnisse

a) Dem jeWeiligen Eigentümer der Parzelle 2—l steht ein Fuss—

und Fahrwegrecht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung

seines Grundstücke über die Liegenschaft 2—156 zu.

b) Dem jeweiligen Eigentümer der Parzelle 2—4 steht ein Fuss—

und Fahrwegrecht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung

seines Grundstückes über die Liegenschaft 2—5 zu.

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c) Dem jeweiligen Eigentümer der Parzelle 2—8 steht ein Fuss— FahrWegrecht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung seines Grundstückes über die Liegenschaft 2—158 zu.

IV.

Gleichzeitig ist der vom

5. Juni 1979

bis

5. JUli 1979

öffentlich aufgelegene und am 21. Februar 1980 vom Gemeindevorstand

Schmitten genehmigte Quartierplan auf den im Absatz I. erwähnten Neu—

zuteilungsgrundstücken anzumerken. Es sind weiter keine Dienstbar—

945“

keiten im Liegenschafts- und Servitutenregister Schmitten einzutragen.

C.)tm

Sämtliche Einsprachen wurden erledigt.

Grundbuchanmeldung Das Grundbuchamt Tiefencastel wird hiermit beauftragt und ermächtigt, die notwendigen Eigentumsänderungen aus der Baulandumlegung, die neu

begründeten Dienstbarkeiten im L & S Register Schmitten einzutragen,

sowie die Quartierplanbestimmungen anzumerken.

Tiefencastel, den

1. September 1980

Die Grundeigentümery)j

Für die G

e’PäeHSChmitten:

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