Quartierplan Saluferfeld 4. Änderung
Neighbourhood plan procedure · Chur
Document
- Number
- 12.GDE400
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Chur
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jun 18, 2012
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Text
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Beschluss des Stadtrates
Sitzung vom 18. Juni 2012 (SRB 400)
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4. Quartierplanänderung Saluferfeld; Genehmigung
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Der Quartierplan „Saluferfeld" wurde mit Stadtratsbeschluss vom 2(1 : u Das Grundstück Parzelle Nr. 3735 wurde bisher nicht überbaut. Die-vor regen e derung betrifft ausschliesslich diese Parzelle.
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Auf Antrag des Grundeigentümers der Parzelle Nr. 3735 wurde über das Quartierplangebiet Saluferfeld das amtliche Quartierplanverfahren, 4. Änderung, durchgeführt. Mit dieser Änderung soll das Baufenster aus dem Jahr 1968 an die heutigen Verhältnisse angepasst werden. Anlässlich der Sitzung des Stadtrates vom 13. Februar 2012 (SRB 98) wurde die Einleitung der amtlichen Quartierplanänderung durch den Stadtrat genehmigt. Die Quartierplanänderung wurde durch das Architekturbüro Sosio + Partner AG, Domat/Ems, erarbeitet und schlägt einen leicht gestaffelten Baukörper mit fünf Vollgeschossen ohne Attika vor. Die 4. Quartierplanänderung Saluferfeld lag ab 27. Januar 2012 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind drei Einsprachen eingegangen, welche am 23. Mai 2012 zurückgezogen und mit den ent sprechenden Verfügungen vom 1. Juni 2012 als gegenstandslos abgeschrieben wurden. Beschluss 1.
Die 4. Quartierplanänderung Saluferfeld wird genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 4 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integ rierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird hiermit bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.
4.
Für die Quartierplanänderung wird eine Gebühr von Fr. ten).
5.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthal ten.
erhoben (Rechnung abwar
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6.
Seite 2 von 2
Mitteilung an
Departement 3 Hochbauamt(3-fach) Abteilung Planung Tiefbau- und Vermessungsamt Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Der
G--_. ` -~ Christian Boner
f Markus Frauenfelder
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal