Quartierplan Areal Hans Fischer AG
Neighbourhood plan procedure · Chur
Document
- Number
- 08.GDE417
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Chur
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jun 9, 2008
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3901_B_QP_Areal_Hans_Fischer_AG_SRB.pdfOpen in a new tab
Text
1 t Juni 2008 tlatum·
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Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 9. Juni 2008 (SRB 417)
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mitgeteilt
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[\: :-±= / Der Quartierplan Areal Hans Fischer AG umfasst die Parzellen Nr. 519l{~t;;-~,. .;;9b,.)I._i,n_--1 Chur. Auf dem Quartierplangebiet sind eine Einstellhalle für LKW's und ßeWefoebauten _,, Quartierplan Areal Hans Fischer AG; Genehmigung
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hen. Die Erschliessung erfolgt über die Emserstrasse, die Triststrasse und den Kalkofenweg.
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Die Pläne und die Quartierplanbestimmungen lagen vom 14. März 2008 bis 12. April 2008 beim Hochbauamt der Stadt Chur öffentlich auf. Während der Publikationsfrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Quartierplan kann unter Auflagen und Bedingungen genehmigt werden. Beschluss
)
1.
Der Quartierplan Areal Hans Fischer AG wird unter nachfolgenden Bedingungen und Auflagen genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanvorschriften (Auflagedatum 14. März 2008) bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Art. 16 der Quartierplanvorschriften wird mit dem nachfolgend geänderten Wortlaut genehmigt: Die Kosten für die Erstellung der Erschliessungsstrasse innerhalb des Quartierplangebietes gehen grundsätzlich zulasten der Quartierplanbeteiligten. Die Bauherrschaft tritt die Landfläche für Grünstreifen und Fuss- und Radweg entlang der Emserstrasse unentgeltlich an die Stadt Chur ab. Im Gegenzug verzichtet die Stadt Chur auf die Einleitung eines Beitragsverfahrens gemäss Art. 60 KRG.
4.
Anstelle einer Baulinie entlang des Kalkofenweges soll mit den Gesuchstellern ein gegenseitiges Näherbaurecht mit der Stadt Chur, die Eigentümerin des Grundstückes auf der gegenüberliegenden Strassenseite ist, ausgehandelt werden.
5.
Vor Baubeginn ist die Koordination bezüglich des Rad- und Fussweges und der Baumstandorte entlang der Emserstrasse mit dem städtischen Tiefbau- und Vermessungsamt und dem Hochbauamt, Abteilung Gartenbau, sicher zu stellen.
6.
Das Quartierplangebiet muss ab Einfahrt Tiefgarage westwärts mittels Zaun oder Mauer zum Kalkofenweg abgegrenzt werden. Die Erstellungskosten gehen zulasten der Bauherren.
7.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.
8.
Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von
9.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
erhoben (Rechnung abwarten).
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10. Mitteilung an
Departement 3 Hochbauamt (3-fach) Abteilung Planung Gartenbau Tiefbau- und Vermessungsamt Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Christian Boner
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal