Quartierplan Plessurgüter West 1. Änderung

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
68.GDEf2
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Oct 8, 1968

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Entscheid

des

Stadtrates von Chur Of. Auflaye wehwundin |

vom &, Ükt, 1968 mitgeteilt 15. OKT. 1068

In Sachen

vertreten durch Architekt H,J. Beerli, Chur, betreffend Abänderung des Quertiorplanes

hat sich ergeben:

Im Jahre 1960 hat die Behörde den von Architekt H, Marti ausgearbeiteten Quartierplan Plessurgüter genehmigt. Im Auftrag von H.P, Hits stellt Architekt Beerli nun das Gesuch um Abänderung dieses Flanes auf dessen Parzelle Nr. 1629 längs der unteren Plessurstrasse.

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Anstelle von 2 zveistöckigen Reihenhäusern und einem 12-stöckigen Hochhaus sind folgende Bauten vorgesehen:

1 Doppelgebäude mit 2 Goschossen

1 Doppelgebäude mit 2 und 3 Geschossen i Doppelgebäude mit 3 und 4 Geschossen 1 Doppelgebäude mit 4 und 5 Geschossen

Die Ausnlitzungsziffer ist genau dieselbe vie beim seinerzeit genehmigten Quartierplan und os sind auch alle Abstände eingehalten.

1003.024 4.67 5000

Alle Anstüsser haben der Abänderung des Quartierplanes ausdrücklich zugestimmt. Architekt H. Marti und die städtische Baukommission beantragen, dem vorliegenden Vorschlag zuzustimmen.

Der Stadtrat zieht in Erwägung:

1. Es ist festzuhalten, dass grundsätzlich ein genehmigter Quartierpian nicht beliebig geändert werden darf, Vor liegondenfalls wird geltend gemacht, dass sich für die Hochhausparzeile Schwierigkeiten ergeben würden, Mit Architekt Marti und der Baukommission ist der Stadtrat der Auffassung, dass sich durch die Abünderung keine Verschlechterung der ursprünglichen Konzeption ergibt.

Da zudem die Mitbeteiligten am Quartierplan dadurch keine Benachteiligung erfahren, kann die Zustimmung erteilt werden.

2. im Balmen der Quartierplanung muss verlangt werden, dass die Garagierung unterirdisch erfolgt. Oberirdische Garagen und Parkplätze auf den Innenhöfen würden dem Charakter der bisherigen Ueberbauung widersprechen.

3. Die im Situntionsplan eingetragene Tankstellenanlage beidseits der Austrasse kann im Rahmen des Quartierplanes nicht bewilligt werden, Sofern daran festgehalten werden sollte, müsste hiefür ein besonderes Baugesuch eingereicht werden.

4, Im seinerzeitigen Quartierplan var auf der Parzelle Hitz ein Doppelkindergarten vorgesehen. Der dafür benötigte Boden hätte durch die Stadt Chur erworben werden müssen,

Es bietet sich nun die Möglichkeit, auf der angrenzenden, stadteigenen Restparzelle 2 Kindergärten zu erstellen, sofern Hitz ein Niherbasurecht gewährt und einen 7 m breiten Streifen soines Bodens zur Nutzung als Spielwiese zur Ver-

fügung stellt, Hitz hat sich zum Abschluss eines entsprechen-

den Dienstbarkeitsvertirages bereit erklärt,

Demnach entscheidet der Stadtrat:

1,

2.

Er

4

5.

6.

Die Abünderung des Quartierplanes Plessurgliter auf Parzelle Nr. 1629 wird gemäss Plan 1 : 500 des Architekturbüros Beerli vom 25.3.1968 genehmigt,

Die Parkierung darf nur unterirdisch sowie oberirdisch am Rand der Veberbauung erfolgen.

Die Tankstellenanlage an der Austrasse bildet nicht Gegenstand der vorliegenden Genehmigung. i

Herr H,P, Hitz wird verpflichtet, zu Munsten der städtischen Restparzeille Nr. 1284 ein Küherbaurecht für die Erstellung von 2 Kindergärten zu gewähren sowie einen 7 m breiten Streifen seines Bodens zur Nutzung als Spielwiese zur Verfügung zu stellen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 14 Tagen seit Zustellung beim Kleinen Bat des Kantons Graublinden Beschverde geführt werden. Mitteilung anı Herrn Architekt H.J. Beorli, Tüdistr. 4, 7006 Chur, im Doppel Präsident der Baukommission Departoment II Departement III stedtbeuamt

Für den Stadtrat von Chur

ät/w/r