Quartierplan Scawoba

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
67.GDEf12
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Nov 22, 1967

Map

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Text

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Kitgeteitt amı 0 Nr

DER STADTRAT VON cH UR

Der Stadtrat von Chur hat sich in seiner Sitzung

| vom 22. Novenber 1967 mit dem Qunrtiernlan Soayabs

N ee er besecehleszsenm

Der Qusrtierplan Scawobs wird unter folgenden Bedin-

% gungen genehmigt:

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1, Kassgebend sind die Situntionspläne 1 ı 300 Nr. 239/81 von 11.9,67 und Nr, 239/82 vom 14.9,.67 des ärchitekturbüros A, Mathis,

2. Der Quartierplan umfasst das zwischen den projektierten Austrasse, Sonlettastrasse, Arellastrasse und Surdonastrasse liegende Gebiet wit den Parzellen Kataster Nr. 1136, 1137, 21138, 1146, 1141, 1142 und 1143 bew, Teilen davon,

‚ Die beteiligten Grundeigentümer verden verpflichtet, der im Anhmen des Gosamtüberbeuungsplanes äheinau vorgenommenen prosentusien unentgeitlichen Bodensbtretung zum Zwecke der Erstellung der Arella- und Sardonastrasse zuzustimmen,

4. Sie werden verpflichtet, sich im Rahmen des bosamtiüberbeuungsplanes Ehseinau an der Bogelung der Vegrechte zu beteiligen,

‚+ Vor Baubeginn wmss ein konalisationsprojekt für die gesamte Veberbauung zur Genehmigung eingereicht werden,

%. Vor Baubeginn muss mit den Industriellen Betrieben die örschliessung mit Vesser, Üns und Elektrizität abgeklärt werden, Nötigenfslis ist der für eine Transformatorenstation benötigte Boden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, Pür die Erstellung der Bauanschlüsse wird auf das Schreiben der Industriellen Betriebe vom 3.2.67 verwiesen.

= 7. Nit der Veberbauung derf erst begonnen werden, wenn die gesamte Srschliessung sbgeklürt und ihre rechtzeitige Ausführung gewährleistet ist,

1005.023 Ill. 67 - 5000

% 10,

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13,

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Vorbehalten bleibt die Unterzeichnung und behördliche Genehmigung der zwischen der Stadt und den beteiligten Grundeigentümern abzuschliessenden Verträge betr. Abteuseh und Erwerb des für den Strassenbau benötigten Bodens sowie betr, unentgeltlicher Abtretung von es. 1303 m2 für den Kindergarten.

Vorbehalten bleibt die Einreichung und Genehmigung der definitiven Bnugesuche für jeden Rinzelbau,

Nach erfolgter Genehmigung wird der Quartierplan Uffentlieh aufgelegt,

Der Qunrtierplan muss im ÖOrundbuch angemerkt verden.

Vorbehalten bieibt der Abschluss eines Vertrages über die unentgeltliche Bodenabtretung für den Kindergarten,

Mitteilung anı Departement III d. Hatz-ülgiati, Lürlibadstr, 76 Chr, Nehli, Breiblindenstr, 44 Präsident der Baukommission Industrielle Betriebe Bauamt Grundbuchamt Liegenschaftenverwaltung