Quartierplan Islas
Neighbourhood plan procedure · Silvaplana
Document
- Number
- 77.GDEf1
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Silvaplana
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jul 11, 1977
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3790_B_QP_Islas_RB.pdf
Die Regierung des Kanton-s Gira ub-ündenI
215%* :'J:
' .
' -
Il Governo del '__Cantone dei Grigio-ni-
Sitzung vom
_ 11 . Juli 1972-7
'
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ba
Der Gemeindevorstand von
Le Regenza dil C-ant'un Grischun
M-ngeteilt . den .
'
222l 222-
A.
S i l v a p 1 a n.a
I
-R'retekoü _ . Nr .
16.9 4;
verabschiedete am
10. Mai 1977 in Anwendung von Art. 12 des kommunalen Baugesetzee
die Quartierplanung "Islas". Diese Quartierplanung setzt sich aus
folgenden Bestandteilen zusammen:
- Quartierplanvertrag vom 10. Dezember 1976 mit Tabelle vom l. Juli 1976
e Plan des Altbestandes l
:.500 vem.lO.
Dezember 1976. Plan Nr. 20
-— Plan der Landumlegung 1 : 500 vom 10. Dezember 1976, Plan Nr. 21-
- Gestaltungsplan l z 500 vom-10. Dezember 19762 Plan Nr; 22, mit -Gestaltungsrichtlinien
i
- Plan der Erschlieesung 1 ä 500 vom 10. Dezember_1976‚ Plan Nr. 23
Mit.Sehreiben_uem 20.
Mai 1977 ersucht der Gemeindeverstand Silvaple-
na um.Genehmigung der.Quartierplanung "Islaefi.
Nach dem.Zonenplan'l : 2‘000
B.‘
(Surlej) der Gemeinde Silvaplana vom
30- März 1976 liegt das vom Quartierplan "Islas" erfassteflcebiet in
der Derfkernzone
Surlej und in einer wehnzene I. Aufgrund von Art.
l
.Abs. 1 lit. d) der Verordnung über den Schutz der Oberengadiner See-1 landschaft vom 2. Juni 1972
zone ven Surlej
(V80) dürfen in den Randgebieten der Bau-
(Gemeinde Silvaplana)
Baut.en und Anlagen nur im Rah-
men der Quartierplanung beWilligt werden.
Die Quartierplanungen be-
dürfen der Genehmigung durch die Regierung. Die Genehmigung darf nur
erteilt werden, wenn sie dem durch'die'vso angestrebten Ziele ente
spricht.
Die Quartierplanung Ití'I-slae”
ist aus der Sieht der V50 zweckmäesig
_aUSgerichtet und steht mit der Grundordnung in Einklang. Sie QEwähr-
2
I leistet eine konzentrierte und die Landschaft Verordnungskenform schonende Ueberbauung.-Die Quartierplanung "Islas" kann deshalb im.Sinne von Art. l Abs. l lit. d) V80 genehmigt werden.
Die Regierung beschliesst: l.
Die Quartierplanung "Isles" vom 10. Mai 1977
(mit den öffent-
lich rechtlichen Bestimmungen des Quartierplanvertrages vom
10. Dezember 1976, mit dem Plan des Altbestandes'vem l0. De— zember 1976, mit dem Plan der Landumlegung vom 10. Dezember
1976,
mit dem Gestaltungsplan vom 10.
Dezember 1976, mit Ge—
staltungsrichtlinien und dem Plan der Erschliessung vom lO. De—
zember 1976) wird genehmigt.
2. Der Gemeindevorstand Silvaplana Wird angewiesen, diesen Genehmi-
-gungsbeschluss in geeigneter Form bekanntsugeben.
3‘ Die_Gemeinde Silvaplana wird ersucht, der kantenalen Planungsstelle zwei Sätze der-genehmigten Planunterlagen abzugeben.
du Es werden keine Kosten erheben.
5. Mitteilung an den Gemeindevorstand 7513 Silvaplana, an das Justiz- und Polizeidepartement, an das Bau- und Forstdepartement, _—-
an.das kantonale Tiefbauamt, an das kantcnale Amt für Gewässer*
-schutz,
an das kantonale Amt für Landschaftspflege und Natur--
schutz, an die kantonale Denkmalpflege, an
Delegierter des Bundesrates für Raumplanung, 3003
.Bern, im Doppel an die kantenale Planungsstelle (mit den Planungs-
unterlagen) und dreifach an das.Departement des Innern und der
Vblkswirtschaft.
l'_I-íaJrrens--d-ezr: Regierung“
Den:rä-sident‘i -
3790_V_QP_Islas_Vertrag.pdf
V E E R R T-R T R A.G V A G
Für dan den üuartíerp çür Üuartierplan Islas in lan Islas in Silvaplan Silvaplana vom 10. lÜ„ Däzämbe Dezember 1975 vüm 1976
Vertragspartner sind: sind: Vertragspartner Parzelle Nr. Parzells Nr.
Eigentümer Eigentümer
Inhalt der der Parzellã Parzelle Inhalt innerhalb Bauzone Bauzone innerhalb
558 658
_
[Früher (Früher Parzelle Parzelle Nr. Nr, 657) 657) ++ 659 553
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1’355 m2 m2 1‘355
3'315-m2 3’315 m2
643 64 66B BEÜ
782 m2 7B2-m2 573 m2 m2 573
wie Parzelle Parzelle 643 6&3 wie
3'335 m2 3’335 m2
2’084 m2 m2 Z‘Üßä
-2... „2-
277 27?
_ 293 m2 m2 293
wie Parzelle Parzelle 277 277 wie
2'712 m2 m2 2'712
lF7D3 m2 1'703 m2
1....: C] [Ü
109
338 m2 m2 335
2044 2044
Uie Die jeweiligen jeweiligen Eigentümer Eigentümer von von Blatt Blatt Nr. 50.355. 50.358, 50.357, Nr. 50.358, 50.359, 50.357, 55.355.\50.555, 50.380. 50.351, 50.381. 50.352, 50.382, 50.353 50.350, 50.383 und und 50.384 gegenwärtig gegenwärtig gemäse 50.354 gemäss Grundbuch‘ Grundbuchausweisen alle alle im ausweisen im Eigentum der Eigentum der
rat: rat:
oder von von oder
und und
(einziger VerwaltungsVerwaltungs[einziger
schlieeelieh schliesslich die die Gemeinje; Gemeinde
])
975 m2 5
847 547
wie Parzelle Parzelle 505 808 :wie
h)
841 .541
_
u: x1 {Ü
839 539
_
5’129 m2 5‘129 m2
Silveplene Silvaplana
Der fiqtellung Aqtellung der der Vertragspartner Vertragspartner liegt ja? AüSZUg liegt der Auszug aus Üer aus dem dem GrundGrund-
buch St. St. Moritz Moritz v5m vom 25. bush 28. Juni Juni 1975/10. 1978/10. Augu August 1978 zu zu Grunde. Grunde. t 1976
Vorbemerkung '1. Vorbemerkung
1.1 Üie Die Gemeinde Gemeinde Silvenlana Silvaplana wird wird in in ihrer ihrer Stellung Stellung als als VertragsVertrags1.1
oartner durch den Gemeindepräsidenten‚ Gemeindepräsidenten, den den GemeindevizepräeidenGemeindevizepräsidenpertner-dureh-den
ten ten und und den den Gemeindeektuer Gemeindeaktuar vertreten. vertreten.
vorlieim verlie* werden im “Parzelle“ werden und "Parzelle" "Liegenschaft" und Ausdrücke "LiegeneeheFt" Die Ausdrücke 1.2 Die 'l.2
genden Vertrag synonym synonym verwendet. verwendet. genden Vertrag
LIJ
-3-
2. 2.
Einleit Einleitung
2,1 Die 2.1 üie Vertra Vertragseart gspartner ner anerke anerkennen, nnen, dass dass sie sie gemäse gemüss Bauges Baugesetz und etz und Guartierplan iQuarti erplangesetz gesetz der der Gemei Gemeinnde'Sil de Silvap vaplan lana vom vom 30. 30. März Harz 197B 1976
ihre Liegen ihre LiegenschaFt schaften nur gestüt n nur gestützt zt auf auF eine eine Baulan Baulandumleg dumlegung konung konzentr zentriert ert und und mit mit besond besonderer erer gesta gestalterise lterischer her Sorgf SorgFalt lt überba überbauen
uen
dürFen. dürFen,
Gie Vertra Vertragspar 2.2 Sie gspartner, ner, denendenen Grunde Grundeigentum igentum gehör gehört,, verpfl verpFlichten ichten
sich, die sich, die im im Folgend Folgenden umschriebenen en umschr ebenen Rechte Rechte und und Pilicht PFlichten en durch durch den vorlieg vorliegenden den enden Vertrag Vertrag zu zu regeln regeln,, alle alle aus aus diesem diesem Vertrag Vertrag sich sich
ergebenden ergeben den Rechte Rechte und und Pflicht PFlichten en [Eigent [Eigentumebe umsbereinigu reinigungen ngen und und beschränkte besch änkte dinglic dingliche Rechte)] -- soweit he Rechte soweit geset gesetzlich lich notwen notwendig dig -üFFen tlich beurkun öfientlioh beurku den und im den und im Grundb Grundbuch uch eintrag eintragen resp. anmerke en reso. anmerk n n
zu lassen lassen,, sowie zu sowie alle alle Kosten Kosten zu zu tragen tragen,, die die Für Für den den Abschl Abschluss uss oder oder den den Vollzu Vollzug g dieses dieses Vertra Vertrages es entste entstehen. en, Die Die Auftei AuFteilung lung der der
Kosten erfolg Kosten erFolgtt nach nach der der jedem jedem Vertra Vertragspart gspartner ner ”EU “EU ZUStE zustehenden tdBn Bruttogesch Brutto eschossfläc sfläche. , Vorbeh Vorbehalten alten bleibe bleiben Einzel Einzelragelu egelungen, gen, die die
im folgen Folgenden im den Festge Festgehalten halten werden werden,.
'2.3 Grund Grundlagen gen der der Baulan EaulandUmle umlegu ng und und des gung des Ü Duartie artierrplane und damit damit planes s und integrierend integr erende Besta Bestandteile dteile des des Vorlieg vorliegenden enden Vertra Vertrages es sind sind *olFol-
gende, von gende, von der der
[vertreten [vertre ten
durch durch ihr ihr Büro Büro in in 7549 7549 Madula Hadulain) inl bearbe bearbeitete itete Zusamm Zusammenstellu enstellungen ngen und und Verträge; Verträge:
A] aufste Aqtellung A} llung Quarti Üuartierelen rplan Islas Islas Silvap Silvaplana ana vom vom 1.7.197 1,7.1976 5
B] Plan des BJ Plan des Altbestan Altbesta des des vom vom 10' IU‘ Dezember Dezembe 1975: 1975; Plan Plan Nr. Nr, 20 20 C) P1an.d Plan C] er Landumlegung er Landum legung vom vom lÜlÜ. Dezemb Dezember 1976, Plan er 1975. Plan Nrr Nr, 21 21 D] Gesta Gestaltungs B) ltungsplan nlan vom vom lU. 19. Üezem Dezember ber 1976, 1975, Plan Plan Nr. Nr. 22 22 E) Plan Plan der EI der Ereohl ErschlieSsun iessung vom lü. g vom lÜ. Uezem Dezember er 1978. 1976, Plan Plan Nr. Nr, 23 23 Üie Die Vertra Vertragspart spartner er schlies schliessen sen den den vorlieg vorliegenden enden Vertra Vertrag unter unter Folgenden folgend en Vorauss Voraussetzunge etzungen ab: n ab:
A) Die Die zustän A) zuständigen digen Behörde Gebärden n der der Gemein Gemeinde de Silvapl Filvaplana ana verpfli verpFlichten chten sich, Für sich, Für das das Quartie Quartierr Islas Islas den den GestaFt Gestaltungsungen und und Erschl Erschlieses-
sungsp sungsplan lan Für Für alle alle Grunde Grundeigentüm igentümer er verbin verbindlich dlich innert innert sechs sechs Monaten Monaten _- unter unter dem dem Vorbeha Vorbehalt lt der der Fristverl Fristver ängeru ängerung, g, die die durch durch
.
| die Erledigun Erledigu g die allFälliger g allfällig er Rechtsm Rechtsmittei ittel nütig nötig werden werden kann kann --
seit-dem seit dem Absehlu Abschlus Ss des des vorliege vorliegenden nden Ve Vertrage trages zu zu erlasse erlassen ne,
-4... -4...
B) Die Die zuständigen zuständigen Behörden „B1 üehörden-der Gemeinde Silvaplana verctlichten Gemeinde Silvaplena verpilichten sich. einen einen Gestaltungsplan Gestaltungselan und und einen einen Erschlieesungsple Erschliessungsplan zu zu
U}
erlassen, die die dem dem Gestaltungserlassen, Gestaltungen und und Erschliessungsplen Erschliessungsplan ent— entsprechen. sprechen. welche welche einen einen integrierenden integrierenden Bestandteil üestandteil dieses dieses Vertrages bilden. Vertrages bilden.
G) Die zuständige n fiehürden Behörden der der Gemeinde EJ Gemeinde Silvaplene Die zuständigen Silvaplana verptlichten verpFlichten
sich„ Vcrschriiten Versch “i Ften zum zum Gesteltungesich, Gestaltungs- und und Erschliessungsplsn Erschliessungsplan zu erlassen, zu erlassen,
.L
di e den die dieses Vertrages den Bestimmungen Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen. entsprechen.
E] Üie Die zuständigen üehörden der verpflichten D] zuständigen Eshürden der Gemeinde Gemeinde Silvaplana Silvaplana verpflichten
sich, den den GestaltungsGestaltung5* und sich, und Erschliessungsplen Erschliessungsplan mitsamt mitsamt den Verden Ver-
sehriiten schriiten auf au? den den Grundstücken Grundstücken der der Vertragspartner Vertragspartner im im GrundGrund-
buch anmerken anmerken zu zu leesen. lassen. buch
Die Grundeigentümerin Grundeigentümerin der ¬ Die der LiegenSchaft Liegenschatt 277 277 verständigt verständigt sieh sich
ausserhalb dieses dieses Vertrages Vertrages über ausserhalb über den den Erwerb Erwerb der der LiegenschaFt Liegenschaft
Nr. E41. 341. üìe üie nachfolgenden nachFclgenden Bestimmungen Nr. Bestimmungen gehen gehen davon davcn aus, aus, dass dass
dieser Erwerb rechtsgültig vor vcr dem InkraFttreten des des vorliegenvorliegendieser Erwerb rechtsgültig dem Inkrafttreten
den ecl t. erFelät. den-Vertrages L.)
3„ Baulendumlegung Baulandumlegung 3. -.3"-1 1
Die Eigentümer der der Liegenschaften Liegenschaften Nre Bis-Eigentümer Nr. 558 650 und und 859 059 tauschen tauschen
gemess gemüss dem dem Plan Plan der der Landumlegung Landumlegung je je es. ca. 15.5 16,5 m2 m2 Land. Land.
Die Eigentümer Eigentümer der der Liegenschatten Liegenschatten Nr. Nr. 643 643 und und Nr. Nr. 105 109 tauscnen 3.2 Die tauschen
Land. m2 Land. 480 m2 Plan der dem Plan gemüss gemäss dem der Lendumlegung Landumlegung je je ca, ca. 480
3.3 Die Die Eigentümer Eigentümer der der Liegenscha?ten Liegenschatten Nr. Nr. 847 847 und und Nr. Nr. 102 109 andereranderer-
eeits seits teueehen_gemäss tauschen gemäss dem dem Plan Plan der der Lendumlegcng Landumlegung je je es. ca. 7GB 700 m2 m2 Land: Land. n'
Mach diesem diesem Lendebteueeh Landabtausch sind sind die die Grenzen Grenzen der der LiegenSchaften Liegenschaiten 3.fi Nach
Nr. Nr.
3:6: 5-
555, 659‚ 643‚ 855. 552, B43.
100 199 und und E47 847 neu neu bestimmt. bestimmt.
Die Kosten Kosten Für Für diese diese Lendsbteueche Landabtausche tragen: tragen: Die A] A]
Die Eigentümer Eigentümer der Nr. 655 658 für Für den den Landebteusch Landabtausch Die der Liegenschaft Liegenschaft Nr.
gemäss ZíFF. ZiFf. gemäss
3.1 dieses dieses Vertrages; Vertrages; 3.1
zu je zu 847 je und B47 105 und 643. IDE Liegenschatten Nr. Eigentümer der die Eigentümer B) die Nr. E43. der Liegenschaften B]
3.2 und ZiFF. 3.2 und Landabtausche gemüss Zifi. Für die einem Erittel die Lendebteusche-gemäse Drittel Für einem
Vertrages. dieses Vertrages. 3.3 3.3 dieses
_q_ -5I|—-
4. flienstbarkeiten Dienstbarkeiten 4.
4.1 Die Die Baubeschränkung Baubeschränkung (Last) 4.1 [Last] zu zu Gunsten Gunsten der der
terhin Für Für die die Liegenschatten terhin LiegenschaFten Nr. 543, BGB, Nr. 543, BGB,
gilt weiweigilt
109, B47. 199, G47, 839, 839. 841 B41 und und
BDE. AUF Auf diesen diesen Parzellen Parzellen sind BGB. sind Baugesuche Baugesuche Vorerst vorerst der der in in Art. Art. 4 4 des des
Vertrages betr. betr. den den Schutz des Silvaplaner-ChampFersees Silvaplaner-Ghampiersees vom Vertrages Schutz des vom 4. 4. August August
lQSÜ-vorgesehenen 1959 Expertenkommission zur Expertenkommissien zur Stellungnahme Stellungnahme zu zu unterbreiunterbrei-
ten. ten.
4.2 Es Es gelten gelten Folgende Polgende Dienstbarkeiten: Dienstbarkeiten: A A)]
Parzelle Nr. Nr. 558: 558: Parzelle
Last: Als Last: Als Als Recht Als Recht:
Durohleitungsrecht zu Durchleitungsreoht zu Gunsten Gunsten Parzelle Parzelle Nr. Nr. 2060. 2060. Fussund Fahrwegreoht Fuss- und zu Lasten Fahrwegreoht zu Lasten Parzelle Parzelle Nr. Nr. BD. BU.
B] Parzelle Nr. 650: B) Parzelle Nr. 660:
Durchleitungsrech zu Durchleitungsreoht zu Gunsten Gunsten
Parzelle Nr. G] 277: Nr. 277: G) Parzelle Recht: Als Recht; Bauverbot zu Als zu Lasten Lasten Parzelle Eauuerbot Parzelle Nr. Nr. Recht: als Recht: -als
1957; 1957;
Pilanzungsrecht tür.be1iebige für beliebige Bäume Pflanzungsreoht Bäume zu Lasten zu Lasten
Parzelle Nr. Parzelle Nr. 1957; 1957; Recht und als Recht als und Last: Last: wasseransohluss Wasseranschluss und und Durchleitungsresht Durchleitungsrecht zu zu Lasten und Lasten zu Gunsten und zu Gunsten Parzelle Parzelle Nr. Nr. 1957; 1957; Gunsten der der Gemeinde Gemeinde Silvaplana: als ZU Gunsten Last zu als Last Silvaplana: gemäss gemäss GestaltungsGestaltungs-
plan eine eine Postsammelstelleund Postsammelstelleund einen plan einen KehriohtsammelKehrichtsammelplatz platz anzulegen anzulegen und und dauernd dauernd unentgeltlich unentgeltlich zu zu benütbenützen. Die Die Parteien Parteien bestimmen bestimmen den zen. den Inhalt Inhalt dieser dieser DienstDienst barkeit in in einer einer besonderen besonderen Vereinbarung barkeit Vereinbarung näher. näher. als Last Last zu -als Gunsten Parzelle ZU Gunsten Parzelle Nr. Nr. 2044: 2644: Zufahrtsrecht Zufahrtsreoht über über den den im Gestaltungsplan Gestaltungsnlan vorgesehenen vorgesehenen oberirdischen im oberirdischen ParkParkplatz Für Für zwei zwei Personenautos. Personenautos. Die platz Die Parteien Parteien bestimmen bestimmen den Inhalt Inhalt dieser den dieser Dienstbarkeit Dienstbarkeit in in einer einer besonderen besonderen Vereinbaru g Vereinbarun g näher. näher.
D] Parzelle Nr. 539: 839: D) Pau- und und Durchleitungsresht Durchleitungsreoht Pür-Kanalisation n15 Last: Für Bauzu Gun* Gunzu sten Gemeinde Gemeinde Siluaplana. Silvaplana, verSElbetändigt verselbständigt auf sten au? Blatt Blatt 272. Nr. 272. Nr. Parzelle Nr. E] Parzelle E) Nr. 84l: 54l: Last: ÄlS Last: Als
Bau- und und Uurehleitungsrecht Durchleitungsrecht Pür Bau* Pür Kanalisation Kanalisation zu zu GunGunsten Gemeinde Gemeinde Silvaplana. Silvaplana, verselbständigt verselbständigt auf auf Blatt Blatt sten
Nr. Nr.
272. 272.
F) Parzelle Parzelle Nr. 647: E47: FJ Last: Als Last: Als
Bau- und und Durshleitungsresht Durchleitungsrecht für BauFür Kanalisation Kanalisation zu zu GunGun-
sten sten Gemeinde Gemeinde Siluaplana‚ Silvaplana, Verselbständigt verselbständigt auf auF Blatt Blatt Nr. Nr. 272. 272.
Nr. 2044: 2Ü44: G) Parzelle Parzelle Nr.
Last: Als Last: Als Last; als als Last:
Baubeschränkung zu zu Gunsten Gunsten Baubeschränkung Durchleitungsrecht zu Gunsten Gunsten Durchleitungsreeht.zu ..
-6...
4.3 auf Parzelle Parzelle Mr. .'.AuF Nr.
wi 6 EG wird die Last 550 Last (Bau[Bau— und die und Gewerbebesohränk Gewerbebeschränkung ung
zu Gunsten Gunsten Gemeinde zu Silvaplana] unentgeltlich Gemeinde Silvaplane] unentgeltlich aqehoben. aufgehoben.
Au? allen allen Parzellen, 4.. 4 Au? Parzellen, auF auf denen denen gemäes gemäss Erschliessun Erschliessungsplan splan eine eine
Kenalisetion Kanalisations5* oder oder Wasserleitun wasserleitung der der Gemeinde Gemeinde Silvaplana Silvaplana dauerndchflßh dauernddunfir‘
Führt, wird, wird, soFern Führt, sofern noch noch keine keine Dienstbarkei Dienstbarkeitt besteht, besteht, das das Recht Gecht
auF au? diese diese Leitung Leitung zu zu Gunsten Gunsten der der Gemeinde Gemeinde Siluaplana Silvaplana und und zu zu
:4 _5
Lasten der Lasten der jeweiligen jeweiligen Grundeigentü Grundeigentümer er als als Üienstbarke Dienstbarkeit, t, die die im Grundbuch Grundbuch einzutragen im einzutragen ist, ist, begründet. begründet.
'Die Grundeige Grundeigentümer er erklären erklären sich sich bereit. bereit, bei bei BadarF BedarF im'Verla im UerlauF ut der Ueberbauung Ueberbauung ihrer der ihrer LiegenschaF Liegenschaften mit mit den den
werden, werden,
Für elektrische elektrische Leitungen, Für Leitungen, die die im im Boden Boden verlegt verlegt
und allenFalls allenfalls Für und Für eine eine TraFo-Station Trafo-Station abzuschliesse abzuschliessen. n.
.4 . s Bie Die Grundeigentü Grundeigentümer erklären sich gegenseitig mer erklären-sic gegenseitig und und gegenüber gegenüber der der Gemeinde Gemeinde bereit, bereit,
unentgeltlich Dienstbarkei unentgeltlich Dienstbarkeiten n Für Für die die
Sicherung eines durchgehende Sicherung eines gemäss dem durchgehenden Fussweges Fussweges gemäss Erschliesdem Erschlies-
sungsplan einzuräumen. Erschliessungs Sungeplan einzuräumen. Ger Ber Erschliessungsplan gilt als gilt als Richtlinie Richtlinie
für die die Situierung Situierung des Für des Fussweges. Fussweges. Diese Giese wird in der der Baubewilligung Baubewilligung wird in Für die die einzelnen einzelnen Parzellen Für Parzellen genau genau Festgelegt, Festgelegt, und und hierauF hierauF im im
Grundbuch als Grundbuch als Dienstbarkeit Dienstbarke eingetragen. eingetragen.
4.? Her Ber Bach, Bach, der der durch durch die die LiegenschaFten LiegenschaFten Nr. Nr. 555, 658, 659, 659, E43, 6&3, BGB, SED, 2044 204e und 277 277 Führt, Führt, darF darf nicht nicht eingedolt und eingedolt werden, werden, soweit soweit nicht nicht der der GeGe-
staltungsolan Für staltungsplan Für die die Liegenschatten LiegenschaFten Nr. 277 und Nr. 277 und 2Ü44 2044 eine eine AusAus*
nahme vorsieht. vorsieht. Hingegen nahme Hingegen darF der? sein sein Bett Bett entsprechend entsorechend dem dem BedarF Bedar?
der Ueberbauung Liegenschaften verlegt der Ueberbauung der verlegt werden, der Liegenschaften werden, wobei wobei Bachbett Bachbett und Böschung und Böschung möglichst möglichst dem dem natürlichen natürlichen Zustand Zustand entsprechend entsprechend anzuanzu-
legen legen sind. sind.
zulässig. _zulässig.
In zurückhaltendem In zurückhaltendem Hasse Masse sind sind Brücken Brücken über über den den Bach Bach
Die Die erwähnten erwähnten Liegensch Liegenschafte aFten werden werden -- mit mit Ausnahme Ausnahme der der Parzelle Parzelle
2044 2044 und und teilweise teilweise der der ParZelle Parzelle 277 277 -- mit mit der der Dienstbarkei Dienstbarkeit bela* bela-
stet, etet,
den dauernd cFFen den Bach Bach dauernd otfen zu zu Führen; Führen; auF au? der der LiegenschaFt Liegenschaft
Mr. 2044 2844 ist ist der er. der Bach Bach vollständig, vollständig, auF au? der der LiegenschaFt Liegenschatt Nr. Nr. 277 277 teilweise eingedolt eingedolt zu teilweise zu Führen, tühren, was was als als Last Last im im Grundbuch Grundbuch einzueinzu-
'
tragen ist. ist. Begünstigt Begünstigt werden.die tragen werden übrigen Vertragspartner, Vertragspartner, denen übrigen denen
Grundeigentum Grundeigentum gehürt, gehört,
und Gemeinde. Bie und die die Gemeinde. Die Kosten Kosten des des Unterhaltes Unterhaltes
und und der der allfälligen alltälligen [geringFügigen] [geringFügigen] Verlegung Verlegung des des Baches Baches haben haben die die
Belasteten zu zu tragen. tragen. Die Die Rechte Belasteten Rechte und und Lasten Lasten am am Bach Bach sind sind als als BienstDienst-
barkeit barkeit im im Grundbuch Grundbuch einzutragen. einzutragen.
'
_7...
4.8 Dem Dem Gestaltungsplan Gestaltungsolan gemäee fi.B gemäss sind sind die die vom vom Gemeinde-Baugesetz Gemeinde-Baugesetz vorvor-
geschriebenen GrenzGrenz- und geschriebenen und Gebäudeebstände Gebäudeabstände sowie sowie die die Vorschriften VorschriFten
über die die Gebäudelänge Gebäudelänge teilweise über teilweise nicht nicht einzuhalten. einzuhalten. Die Die VertragsVertrags-
partner verzichten, sich partner verzichten, sich hierfür hierFür entsprechende entsorechende Dienstbarkeiten Dienstbarkeiten
einzuräumen. einzuräumen.
Diese werden-d?tent1ich-rech werden äfientlich-rechtlich Diese in den den Verschriftlich in UorschriF-
ten ten zum zum Gestaltungsplan Gestaltungsplan der der Gemeinde Gemeinde Festgelegts Festgelegt.
Für jene jene Flächen. Flächen, die Für die gemäss gemäss Gestaltungsplan Gestaltungsplan nicht nicht überbaut überbaut werden werden
dürFen, gehen gehen die die betrofFenen betroFFenen Grundeigentümer dürfen, Grundeigentümer gegenüber gegenüber der der be* be-
rechtigten Gemeinde Silvaplane reehtigten Gemeinde Silvaplana die die im im Grundbuch Grundbuch einzutragende einzutragende
Dienstbarkeit ein, ein, diese diese Freiflächemdauernd Dienstbarkeit FreiFlächewdauernd nicht nicht zu zu überbauen überbauen
(dauerndes Baueerbot Bauverbot gemäss gemäss Art. (dauerndes Art. 13 13 Abs. Abs.
gesetzes] gesetzes)
des GemeindequartieeplenGemeindequartiemolan1l des
und sie sie dauernd dauernd landwirtschattlich und landwirtschaftlich oder oder als als begrünter begrünter
Freiraum zu nutzen. Freiraum zu Fussgängerwege, nutzen. Fussgängerwege,
ZuFahrten und Zutahrten und oberirdische oberirdische
Parkplätze dürten dürFen grundsätzlich grundsätzlich nur Parkplätze Erschliessungsplan nur gemäss gemäss Erschliessungsplan
angelegt werden, der der hieFür angelegt werden. hieiür als als Richtlinie Richtlinie gilt. Zäune sind gilt. Zäune sind nur nur Für tÜP
ssig;hingegensind hingegen sind sohenBedarfzmlä Beder-F zulässig; lichenLnujgärtneri und gärtnerischen denlandwirtschaft landwirts-cha-Ftlichen den zuHöhe zugeringer Höhe von geringer Mauern von gestaltete Mauern gut gestaltete Nachbargrenzen gut an den den Nenhbargrenzen an
lässig. läfisigi
Eestaltungsvorschriiten 5. Gestaltungsvcreehriften 5.
Im Gebiet-desrßuartierplanes Gebiet des Guartierplanes Islas Islas ist ist der der Gestaltung Gestaltung besondere besondere 5 1. Im
„Aufmerksamkeit Auimerksamkeit zu zu schenken. schenken. Diese Diese hat hat sich sich nach nach den-Gestaltungsden Gestaltungsmerkmalen eines eines traditionellen traditionellen Engadinerdorfes Engadinerdorfes und merkmelen und eines eines traditraditionellen Engadinerhauses Engadinerhauses zu zu richten. tionellen richten.
5,2 Sei Gestaltungsplan der Gestaltungeelan ist der Parzellen ist einzelnen Parzellen der einZelnen Ueberbauung der der Ueberbeuung Sei der 5.2
in beachten: zu beachten: verbindlich zu als verbindlich Beziehung ele Folgender Beziehung in Folgender 'I-
die Geschosszah A]J die Geechosszahl
Firstrichtung die Firstrichtung E] die E]
„
CJl die diese au? diese sind auf Bauten sind Die Bauten lebauungslinie: Die verbindliche Bebauungslinie: die verbindliche stellen; zu stellen; Linie zu Linie
.-.‚
D] die die Gestaltungslinie: Soweit keine verbindliche Debauungslinie Bebauungslinie keinezverbindliehe Gestaltungslinie: Soweit D]
verbanden vorhanden ist.-sind ist, sind Bauten Eauten nur nur innerhalb innerhalb den den Gestaltungslinien Gestaltungslinien
zulässig. [Im [Im Rahmen.dieses Rahmen dieses Dereiches sind die im GemeindeGemeindezulässig. Bereiches sind die im
zwischen Gebäudeabstände zwischen und Gebäudeabetände Grenz- und vorgeschriebenen GrenzPaugesetz vorgeschriebenen Eeugeeetz
den einzunicht einzuNachbargrundstüchen -- nicht den Nachbargrundstücken auf den - auch auf Bauten --auch den Eauten halten. halten.
Art. gemäss Art. Bauteile gemäss Vorspringende Vorspringende Bauteile
Gemeindedes GemeindeAbs. 6E des 60 Abs. BU
bewilBaubehörde bewilder Baubehörde von der Gestaltung von bei guter Gestaltung Baugesetzes können können bei.guter Eaugesetzes
ligt werden‚l werden.) ligt
-3-
-á a."
5.3 Bei 513 Bei der der Uebe Ueberbeuu rbauung ng der der Parz Parzellen ellen gelte gelten n der der Gest Gestaltun altungepla gsplan‚ n‚ sowie -- eeeie die Anordnung und Grüsse der Bauten als Richtlinie Für den den Bach Bach die Anordnung und 955553 der Badten als Richtlinie.. Für
gilt ZíFF. Ziff. 4.6 s. Vertrages. dieses Vertra 4.5 dienen ;fii1t
B. Ersch Erschlieee E. liessunge ngsua rschrifte vdree ften "E‚1 Üie'ßa Die Garage ragen n für'di für die Unterbringun e Unterb ringung g der der Pereen Personenauto enautne s sind sind untere unter-
irdisch oder irdiech oder im im Innern Innern des des-Geb äudes anzuleg Gebäude anzulegen. en- Jeder Jeder Eeuherr Eauherr sorgt Für enrgt für die die Erstell Erstellung ung der der Garage Garage auF auf seiner seiner Liegen Liegenschaft schaft .eder oder verständigt verstä ndigt esich darüberr mit ieh darübe mit seinem seinem Nachba Nachbarn direkt.. 2.1FF. rn direkt Ziff. 4.5 4.5
_des vorlieg hdee_ vnrliegenden Usrtrages enden Vertra ges ietist-zu beachten. zu beacht en.
I s-.z' Gemäss Gemäes Gestalt Gesta ungs Ungsplan lan räumt räumt der der Eigentü Eigentümer mer der der Liegen Liegenschaft schaft
Nr. SED ›- Nr. SED dem dem Eigentü Eigentümer mer der der Liegen Liegenschaft chaft Mr. Mr. IUS 109 unentg unentgeltlich eltlich ein ein
Fussr und Fueew und Fahrwe Fahrwagreeht grecht ein, ein‚.wä hrend währen der Eigentü Eigentümer d der der Liegen mer der Liegenschaft Nr. sühfiFt Nr.
109 109 dem Eigentümer dem Eigentüm er der der Liegensc Liegens haft haft Nr. Nr. 643 643 unentge unentgeltlich ltlich ein hi-tbenützun gsrecht ein Ni-tbenfützung-e reeht der der Rampe Rampe einräumt. wer. einräumt. Her-zuerst den Zufahrtsweg den ZLrFehr'teweg und und die die __
Rampe baut, Rampe baut, hat hat diese diese‘u ollständig vdlletä dig zu zu bezahle bezahlen; n; der der spätar später Bauende Bauende hat sich sich im hat im Verhält Verhältnis zu den nie zu den unterird unterirdischen ischen Garagep Garageplätzen lätzen einzun einzu-
Ikeuten; _kaufe n; massg maeegebend ebend sind sind detür dafür=dien die Erste Erstellunge llungskeete küstaHJ n. VEPME HEUflEhFÜ hTt um um eine allfäl eine allfällig lig inzwisc inzwischen hen eingetr eingetretene etene Baukos Baukostenteue tenteuerung‚ rung‚ ohne ohne
Abzug für'Alte ähzug für Alterse ntwertu reentw ertung.. Die Die Kosten Kosten des des Unterh Unterhalten altes rinhten richten sich ebenfal sich ebenfa ls ls naeh nach dem.Ve dem.Verhältnis rhältnis der der unterird unterirdischen ischen Parkplä Parkplätze. tze, Die Rechte Rechte und und Listen Lasten sind sind im im Brunghueh Grundbuch als als Dienstbarkei Dienstb ten einDie
ten ein-
_.zutr „Äzutrage n. n.
'IE-3 Die Die E1gent Eigentü mer der umer der L1egen Liegenschaft echaft Nr. Nr. _2044 2044 haben haben epetes spätestene tens_bei ei der der
Erstell Erstellung ung eine-e eines Anheue Anbauee s an an die die bestehe bestehendeaeu ndeaaute te [Reetnu [RestnutZUngJ tzungl eine eine unterir unterirdische dische Einste Einstellhal llhalle zu zu erstell erstellen, en,
deren Eenützu deren Benützung ng den den EigenEige_n-
tümern und tümern und Mietern Mietern dieser dieser Liegens Liegenschaft dhaft_ und und der der darauf darauf stehend stehenden en Bauten vorzub Bauten vorzub.ehalte ehalten ist. ist. Von Von der-Lie der Liegen genschaft Nr. 2044 aft Nr. 2044 darf darf‘nachher
nachher nur nach nur noch_ge mäss Geetal gemäee Gestaltungeungs- und und Ereehli Erschlieeeung ssungs eplan auf auf die die GGemeind emaìnde* e-
Eetree jstrass ee hinaus e-hinau s (Iuhd (und von wen dieser dieser-Strae Strasse ee in in die die Liegen Liegenschaft chaft hi hinein] nein] gefahr gef ahren en we. werrden den..
Jeder arf sorgt Jeder BauIH einer Liege 55Uherr sorgt .eq-s auf seiner Liegenscha aft Für für die die Anlag Anlage genüg genügender oberi der oberird rdisc ieeher er Beeu. Besucherc eherparkplä erkplätze tee oder oder verst verstandig ändigtt sich sich deswe deswegen gen
'mit Ne chbern direk Imif seinem sEinem Nachbarn t direkt.
‘. ”jet ”Est altun eltu gspl nge an. pla
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“
Eine tlinie híeFü Eine Rich Richtlin hiefür enthe enthält .der der 5e.Ge-
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__ 9.,...-
Länge gesamten Länge der gesamten auf der Fussweg au? hat den Jeder Grundeigentümer den Fessweg 6.5 Jeder 5.5 Grundeigentümer hat im Kosten im seine Kosten aui'seine und die Parkplätze auf die Parkplätze seiner Liegenschaft Liegenschaft und seiner
erstellen. zu erstellen. Liegenschaft zu seiner LiegenschaFt der Ueberbauung Zeitpunkt der Ueberbauung seiner Zeitpunkt auszuiühren. in Pflasterstein ist in Pflasterstein auszuführen. Fussweg ist Der Fussweg Der
Wasserleitunund wasserleitunv Kanalisations* und durch Erschliessung durch-die die Erschliessung KanalisatiensFür die 5.5 Für
gen 4.5 Ziff. 4.5 Energie ZiF?. elektrische Energie jene durch elektrische für jene-durch 4.4, Für Ziff. 4.4, ist ZiFF. gen ist
Vertrages zu beachten. vorliegenden Vertrages zu beachten. des vorliegenden des
Gemeinde die Gemeinde ersetzt die ist, ersetzt vorgesehen ist, Erschliessungsplan vorgesehen im Erschlies5ungsplan es im wo es 5.? Wo
werden Kosten werden Die Kosten bestehende Wasserhauptleitung. Wasserhauptleitung. Die Bedarf die bestehende bei bei Bedar€.die
getragen. Begünstigten getragen. den Begünstigten Gemeinde und den von der Hälfte von zur HälFte je zur der Gemeinde-und je
Schlussbestimmungen 7. SchlUsSbestimmungen 7. Beiträge vorgesehenen Beiträge Recht vorgesehenen gemäss ihrem Gemeinde erhebt die Die Gemeinde-erhebt ihrem Recht die gemäss Die
HasserversorgungsanlagenJ. und wasserversorgungsanlagenJ. Abwasser— und und (Strasse, AbwasserGebühren (Strasse, und Gebühren
SD Tagen innert QD Tagen sorgen innert Baulandumlegung sorgen Vertragspartner der Die Vertragspartner der Baulandumlegung 72 Die
hypotheder hypother Uebertragung der dass Uebertragung dass.die Vertragsabschluss seit seit Vertragsabschluss-dafür,
Parzellen gebildeten Parzellen neu gebildeten die teilweise auf die teilweise neu karischen Belastung Belastung auf karischen
wird. zugesichert wird. Grundbuoheintrages zugesichert des Grundbucheintrages Zeitpunkt des im im Zeitpunkt
Zeitpunkt den Zeitpunkt-hin, auf den hiermit au? beauftragen hiermit Vertragspartner beauftragen Die Vertragspartner 7.3 Die
Erschliesund Erschliesden GestaltungsGestaltungs- und Silvaplana den Gemeinde Siluaplana die Gemeinde dem die in dem in
dazu erlassen hat, erlassen hat, samt den Vorschriften dazu sungsplan samt den Vorschriften sungsplan
der mit der Zusammenarbeit mit in Zusammenarbeit Moritz, in St. Moritz, amt amt St.
Grundbuchdas das Grundbuch— und und
der einer von und einer von der und
Vorkehren, nötigen Vorkehrefi, alle nötigen Urkundsperson alle bezeichnenden Urkundsperson zu bezeichnenden Gemeinde zu Gemeinde
Bedarf nach Bedarf usw. nach Vermarchungen usw. Neuparzellierungen, Vermarchungen Vermessungen, Vermessungen, Neuperzellierungen,
vollzogen rasch vollzogen möglichst rasch Baulandumlegung möglichst damit die die Baulandumlegung vorzunehmen, damit vorzunehmen,
2.2 Ziff. 2.2 sich gemäss gemäss Ziif. verpflichten sich Die Vertragspartner wird. Die Vertragseartner verpflichten “wird.
erscheinen zu erscheinen rechtzeitig zu Urkundsperson rechtzeitig der Urkundsperson Vertrages, vor der dieses Vertragee‚-ver dieses
lassen. zu lassen. öffentlich verurkunden verprkunden zu nötigen Rechtsakte und Rechtsakte öFientlioh die nötigen und die
Vermessung, der Vermessung. Urkundsperson, der öffentlichen Urkundspereon‚ der äFFentlichen Kostentragung der .Die Die Kostentragung
3.5 Ziff. 3.5 nach Zifi. sich nach richtet sich Vermarchung richtet der Vermarehung und der Verpflockung und der der Verpflockung
Die direkt. Die dafür direkt. erfolgt dafür Rechnungstellung erfolgt die Rechnungstellung Vertrages; die dieses Vertrages; dieses vorliedes vorlieund des Duartierplanung und der Duartierplanung die Ausarbeitung Ausarbeitung der Kosten für die Kosten für
voraussehbare nicht voraussehbare weitere, nicht allfällige weitere, sowie allfällige genden Vertrages sowie genden Vertrages
aufgeteilt; dieses Vertrages auigeteilt; 2.2 dieses-Vertrages ifi. 2.2 gemöss Ziff. Auslagen werden werden_gemäss'2 Auslagen
-10-1 Ür
die Gemeinde Gemeinde begleicht die begleicht diese diese Kasten Kosten auf auf Rechnung Rechnung der der Vertrages Vertrags-
partner; diese haben haben die die Rechnung, partner;-diese die ihnen ihnen die Rechnung, die die Gemeinde Gemeinde hiefür> hiefür
stellt, stellt,
innert 30 innert 30 Tagen Tagen zu zu begleichen. begleichen. Die Die Gemeinde Gemeinde kann kann bei bei Be* Be-
darf von_den von den Vertragspartnern darf Vertragspartner Kostenvorschüss verlangen. Kostenvorschüsse verlangen.
Die Vertragspartn Vertragspartner verpflichtenverpflichten sich sich für für sich .7 'if-5 Die sich und und ihre ihre allfälc allfäl-
ligen ligen Rechtsnachfolger, Rechtsnachfolger, diesen diesen Vertrag Vertrag Rechtsnachfolgern Rechtsnachfolgern zu zu überüber-
binden und und den den Rechtsnachfolge binden Rechtsnachfolgern dieselbe dieselbe Pflicht Pflicht aufzuerlegen. aufzuerlegen.
Bei einem einem Eigentumswechsel Eigentumswechsel hat Bei hat der der bisherige bisherige Vertragspartner Vertragspartner innert innert
68 Tagen Tagen der der Gemeinde BB Gemeinde schriftlich schriftlich den den Eigentumswechsel Eigentumswechsel und und den den
Uebergang dieses Debergang dieses Vertrages Vertrages mitzuteilen. mitzuteilen. Unterlässt Unterlässt ein ein Vertrags! Vertrages
I
partner die die Pflicht, Pflicht, diesen partner diesen Vertrag Vertrag dem dem Rechtsnachfolger Rechtsnachfolger zu zu über" über-
binden, binden,
so hat hat er er allen allen dadurch dadurch entstehenden so entstehenden Schaden Schaden zu zu ersetzen, ersetzen,
solangedieser\ solange kuixeg im dieser Vertrag im Grundbuch Grundbuch nicht nicht vollzogen vollzogen ist. ist. Die Vertragspartner Vertragspartner erklären erklären hiermit hiermit für 7.6 Die für sich sich und und ihre ihre RechtsRechts-
nachfolger ihr ihr Einverständnis nachfolger Einverständnis dazu, dazu, dass dass die die Gemeinde Gemeinde auf auf ihren ihren
Liegenschaften Liegenschaften die die Inangriffnahme Inangriffnahme bewilligter bewilligter Bauten Bauten erst gestaterst gestat-
tet, wenn wenn die die Baubewilligungsgebüh Daubewilligungsgebührr bezahlt tet, bezahlt und und die die Anschluss! Anschluss-
gebühren an an Leitungen Leitungen sowie gebühren sowie die die Kasten Kosten für für den den Vollzug Vollzug dieses dieses Ver— Ver-
trages [Erstellung [Erstellung des trages des durchgehenden durchgehenden Fussweges, Fussweges, der der Parkplätze, Parkplätze, der Rampen,-der Rampen, der unterirdischen der unterirdischen Garagen Garagen usw.) usw.) für für die die zur zur UeberUeber—
bauung gelangende gelangende Liegenschaft bauung Liegenschaft sichergestellt sichergestellt sind. sind.
Entstehen aus ?.7 Entstehen aus diesem diesem Vertrag Vertrag Streitigkeiten Streitigkeiten oder oder können können sich sich die die interessierten Vertragspartner Vertragspartner über interessierten über die die Auslegdng Auslegung des des Vertrages Vertrages
„oder oder über über die die Schliessung Schliessung von von Lücken Lücken nicht nicht einigen, einigen, so so hat hat die die
Gemeinde Silvaplana den den direkt direkt interessierten interessierten Vertragspartnern Vertragspartnern eine Gemeinde Silvaplana eine
zweckmässige Auslegung zweckmässige AuslegUng oder oder Lückenfüllung vorzuschlagen. Stimmen Lückenfüllung vorzuschlagen. Stimmen
die beteiligten beteiligten Vertragspartner die Vertragspartner dem dem Vorschlag Vorschlag der der Gemeinde Gemeinde nicht nicht
unterschriftlich zu, unterschriftlich zu, so so unterbreitet unterbreitet ihnen ihnen diese diese eine eine Empfehlung Empfehlung
für das das weitere weitere Vorgehen für Vorgehen {2.8. {2.8. Vorschlag Vorschlag zum zum Abschluss Abschluss eines eines SchiedsgerichtsvertragesJ. Schiedsgerichtsvertrage Nimmt einer einer der der beteiligten sl. Nimmt beteiligten VertragsVertrags— partner auch auch diese diese Empfehlung partner Empfehlung nicht nicht an, an, so so kann kann jeder jeder Vertrages Vertrags-
partner die partner die ordentlichen ordentlichen Gerichte Gerichte zum zum Entscheid Entscheid anrufen. anrufen.
Jeder Jeder Vertragspartner Vertragspartner erhält erhält zwei zwei Exemplare Exemplare des des vorliegenden vorliegenden
Vertrages. Er Vertrages. Er stellt stellt das das eine, eine, von von ihm ihm unterzeichnete unterzeichnete Exemplar Exemplar
der Gemeinde Gemeinde Silvaplana Silvaplana innert innert 20 der 20 Tagen Tagen zu. zu. Die Die Gemeinde Gemeinde gibt gibt
den Vertragspartnern Vertragspartnern die den die Unterzeichnung Unterzeichnung durch durch alle alle schriftlich schriftlich ‚
-hekannt. bekannt. Der Der Vertrag Vertrag tritt tritt am am Tage Tage inkraft, inkraft, an an dem dem die die Gemeinde Gemeinde die die Grundeigentümer Grundeigentüme hiervon hiervon in setzt, in Kenntnis Kenntnis setzt.
.
Die unterzei unterze chnete Die chneten Grundeig Grundei entüme entümer und und Vertrags Vertrag partne partner bezeuge bezeugenn.mit mit
ihrer nachst ihrer nachstehend ehenden Unterschrif en Unter schriftttdie die Zustim Zustimmung mung zu-dies zu diesem eMHV ‘Vertra ertrag
Grunde entüm Grundeig entümer
Parz. Nr. Nr. Perz.
h A
657 657
'
658v 658-
. BB
Untersc Unterschrift
Datum Datum
-1 ab Dez. 1976
659 659
“*- Dez’ 197B C C
643 643
660 660
D -n
277 277
839 839
847 847 E E
F F
G G
11|, Dez.1976
_,
109 109 2044 2044
1 1|, DEZ. 197B
H. Dez.1976 1‘" DEZ. 1976
84l 841
i
Dez. 1975
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal