Quartierplan Siedlung Padrusa - Änderung 2007
Neighbourhood plan procedure · Domat/Ems
Document
- Number
- 07.GDEf1
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Domat/Ems
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Feb 19, 2007
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Domat/Ems with its building zones.Open the full map
Files
3722_B_QP_Siedlung_Padrusa.pdfOpen in a new tab
Text
3722_B_QP_Siedlung_Padrusa.pdf
Beschlussprotokoll Nr. 2/2007 der Sitzung
des Gemeinderates gemäss Art. 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Tag und Zeit
Montag, 19. Februar 2007, 20.15 Uhr
Ort
Mehrzweckhalle
Präsenz
Gemeinderatvizepräsident Daniel Derungs entschuldigt abwesend Gemeindevorstand vollzählig anwesend
Show the full text
Vorsitz
Gemeinderatspräsident Dr. Gustav Ott
Protokoll
Gemeindeschreiber Albert Hollenstein
Traktanden
5. Quartierplanänderung „Siedlung Padrusa“
Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Gemeindevorstand Dieter Federspiel ergänzt den Antrag des Vorstandes dahingehend, dass die nachstehende Änderung von Punkt 5, Gestaltungsvorschriften mit Fassadenplan der
Quartierplanvorschriften der Quartierplanung „Siedlung Padrusa“‚ nicht nur für den Siedlungsberelch Ost, sondern auch West Gültigkeit hat.
„.5Mit dieser Ergänzung wird die nachstehende Änderung ein-— stimmig genehmigt:
5.
Gestaltungsvorschriften
5.1
Allgemeines
Zusatz (letzter Absatz): 5.2.1
(Änderung)
Es wird zwischen Siedlung Ost (östlich Via Calanda) und Siedlung
West (westlich Via Calanda) unterschieden.
Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser West.
Neu: 5.2.2 Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser Ost
Werden die alten Siedlungshäuser einer Aussensanierung unterzogen, müssen dazu
die Planungsunterlagen der Hauseigentümer Siedlung Padrusa Ost als Grundlage venNendet werden. Im Anhang sind folgende Projektpläne abgebildet:
- Zustandspläne Bauzeit1 : 100 - Projekt fürAusbau und Anbauten 1 : 100 (Für die wärmetechnische Gebäudesanierung gelten nach wie vor der durch den Gemeinderat am 24. März genehmigte Beschrieb und die Pläne.) Folgende Anbauten gemäss Projekt für Ausbau und Anbauten (Anhang) sind realisierw bar: —
Der gedeckte Sitzbereich im Westen des Hauses kann mit raumhohen oder mit
Fenstern mit Brüstung geschlossen werden.
- Es ist möglich, den Schopf nachträglich zu einem Wohnraum auszubauen. Als Ver-— kleidung ist an der Nord- und Westfassade eine stehende Holzschalung zu verwenden. An der Südfassade ist ein Verputz möglich. —
Falls der bestehende eingezogene Sitzplatz mit Fenstern geschlossen wird, kann gegen Süden vorgelagert ein neuer, gedeckter Sitzplatz errichtet werden. Die Trag» konstruktion muss aus schlanken Metallprofilen bestehen und mit einem Glasdach gedeckt werden. Der vorgelagerte Sitzplatz kann neu bis zur westlichen Hausfassade erweitert werden wenn: a) b)
Die Konstruktion nach den gültigen Gestaltungsvorschriften der Quartier-
planung erfolgen.
Das gegen Westen gerichtete Wohnzimmerfenster nicht verschoben wird und die betreffenden Jalousieläden beibehalten werden.
c) Der Position für die Konstruktions-Abstützung die erforderliche Aufmerk» samkeit geschenkt wird (ev. Auskragung).
-5-
Für die bestehenden Garagenbauten darf als Ersatz im Norden des Hauses ein
neuer Anbau erstellt werden. Das gilt auch für Häuser ohne bestehenden Garagenanbau. Als Verkleidung ist eine liegende Holzschalung (nicht deckender Anstrich)
zu ven/venden. Dimension sowie die max. Bauhöhe und ungefähre Lage und Form
des Fensters sind aus dem Projekt ersichtlich.
-
lm Bereich des Eingangs im Osten darf ein schlankes Eingangsvordach bzw. Windfang angebracht werden. Zum Windschutz können zusätzlich Glaswände eingesetzt werden.
Nachtrag
5.5 Farbgestaltung Bestehende Siedlungshäuser ilalousienläden:
Der heute vorherrschende grüne Farbton
sowie die weiteren Anträge des Vorstandes: 2. Die Genehmigung sei den betroffenen Grundeigentümern schriftlich und unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit mitzuteilen. 3. Der Gemeindevorstand sei zu beauftragen, die Änderung nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch anzumerken.
Schluss der Sitzung 21.40 Uhr. xDer Protokollführer:
Albert Hollenstein
Dieses Protokoll ist an der Sitzung vom ................... .. genehmigt worden. Der Gemeinderatspräsident: Dr. Gustav Ott
3722_V_QP_Siedlung_Padrusa_QPV.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Domat/Ems
Quartierplan Siedlung Padrusa Quartierplanvorschriften
Hinweis: Dieses digitale Dokument enthält in zeitlicher Reihenfolge alle einzelnen rechtskräftigen Erlasse zu den Quartierplanvorschriften (vereinfachte Digitalisierungsform i.R. der erstmaligen Digitalisierung 2018/19).
Erlass Gemeinderat
Änderung
24. März 1997 9. September 1997
Anpassung 5. Gestaltungsvorschriften
12. Januar 2007
Show the full text
Anpassung 5. Gestaltungsvorschriften
QUARTIERPLANUNG "SIEDLUNG PADRUSA" QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
5. Gestaltungsvorschriften
6. Realisierung 7. Grundbuch
(‚ONH
NPNPPPN fiawewwr wwww ewwr PPP??? P‘U‘PPP?‘
Änderung des Besitzstandes
Analyse bestehende Siedlung Padrusa Planungskonzept Ausnutzung Qualität der Siedlung Allgemeines Erstellung Parkierung Wendeplatz Via Cunclas Verkehrsregelung Via Triembel, Via Curtinella Kostenverteilung, Rechte und Pflichten 4.6.1. Allgemeines 4.6.2. Via Calanda und Via Padrusa
4.6.3. Übrige Erschl.—Anlagen Bestehende Öltanks
PPP 5090?]
4. Erschliessung
Planungsmittel Geltende Bauvorschriften Ausnahmebewilligung Bewilligungsverfahren
ZuStandskontrolle der Kanalisation
gwwwwmm
3. Planungskonzept
Quartierplangebiet
Alter Besitzstand/Neuer Besitzstand
Allgemeines Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser Neue Typenhäuser Neue Garagenbauten Farbgestaltung Terrainveränderungen Einfriedungen
.03
2. Allgemeines
Siedlung Padrusa Historische Bedeutung Ziel der Quartierplanung
Quartierplanverfahren
NNN“ PPS“?
1. Einleitung
l—kl—ll-d
Inhaltsverzeichnis
An— und Vormerkungen, Pfandrechte Bestehende Dienstbarkeiten Neue Dienstbarkeiten Grundbuchlicher Vollzug
Übernahme der Werkleitungen durch die Gde.
1 . EINLEITUNG Siedlung Padrusa 1.1. 18‘250 m2 Östlich aft Padrusa auf einem Areal von 1945 hat die Siedlungsgenossensch ellt. Die dama— insgesamt 25 Einfamilienhäuser erst der Tuma Carpusa in Domat/Ems ügung. 1994 ist dazu das Land im Baurecht zur Verf lige Holzverzuckerungs AG stellte fen. die , erin dieser Baurechtsvertrag abgelau ntüm ung von 0.19 hat die heutige Eige ich— Verd Angesichts der bestehenden Ausnütz zur 1995 wahrgenommen und am 28. Juni Ems—Chemie AG, diese Gelegenheit in Auftrag gege— n Wohnhäusern eine Quartierplanung tung der Siedlung mit zusätzliche Kantonsstrasse Siedlungsareal um das Vorland zur ben. Dabei wurde unterdessen das in die Pla— ser Häu Aussensanierung der bestehenden erweitert. Gleichzeitig wird die nung miteinbezogen.
Historische Bedeutung 1.2. ganz Europa, des 19. Jahrhunderts entstanden in Mit der Industrialisierung ab Mitte Zahl von Fabrikanlagen, eine ansprechende meist in unmittelbarer Nähe der und die lin gehören die Bata—Kolonie in Möh Arbeitersiedlungen. In der Schweiz waren alle Sie ch zu ihren wichtigsten Vertretern. Bernoullisiedlungen in Basel und Züri modellen beeinflusst. stark von den englischen Gartenstadt lehnt sich t für die Arbeiterschicht konzipiert, Die Siedlung Padrusa, wenn auch nich deut— falls und dem Fehlen von Einfriedungen eben mit ihrer offenen Bebauungsstruktur lich an diese Vorbilder an. n, ist die ge industrielle Grossbetriebe existiere Im Kanton Graubünden, wo nur weni eine ent— ihr dlung dieser Grösse, und es kommt Siedlung Padrusa die einzige Fabriksie sprechende Bedeutung zu.
Ziel der Quartierplanung l.3. eine ss den Bedürfnissen der Bauherrschaft Es ist das Ziel der Quartierplanung, gemä ung Siedl der zur Verdichtung und Sanierung funktional und gestalterisch gute Lösung i— histor einheitlichen Charakter sowie ihren Padrusa zu erreichen und gleichzeitig ihren ' ktieren. schen Kontext zu berücksichtigen und zu respe
2. ALLGEMEINES 2.1.
Quartierplangebiet
llen Die Quartierplanung "Siedlung Padrusa" umfasst die Parze Plan "Alter Besitzstand").
686, 810, 811, 819 (siehe
hen daraus neu die Parzellen 686, 810, Mit der Genehmigung der Quartierplanung entste n: 4408 bis 4429, welche wie folgt zugeordnet werde — —
—
— —
Häuser westlich Via Calanda Häuser östlich Via Calanda
Sammelgarage (Teil Ost)
Trottoir, Strassenverbrei— terung Via Calanda Trottoir, Kehrichtsammel— stelle Via Padrusa
Parzelle Parzellen
Nr. Nr.
686 4408 — 4426
Parzelle
Nr.
4428
Parzelle
Nr.
4429
Parzelle
Nr.
4427
Alter Besitzstand/Neuer Besitzstand
2.2.
rtierplanareals: Bisheriger Besitzstand innerhalb des Qua
Parzelle
686 810
/
811
l
‘
l
Eigentümer
Fläche m2
Ems—Chemie AG Polit. Gemeinde Domat/Ems Ems—Chemie AG
11‘529 310
Ems-Chemie AG
819 /
8'847
454
er neuer Besitz— g der Quartierplanung wird'folgend Mit der rechtskräftigen Genehmigun stand festgelegt:
Ems—Chemie AG
686
11'215 /
Polit. Gemeinde
310 /
4408 4409 4410
Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG
57l / 476 V 507 v
4412 4413 4414 4415 4416 4417 4418 4419
Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG Ems-Chemie AG Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG
537 v 464-.” 370 390 ._ 390 509 ( 4817 453 482 J
4421
Ems—Chemie AG
810
Domat/Ems
g
Ems—Chemie AG
4411
Ems—Chemie AG
4420
Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG Ems—Chemie AG
4422 4423 4424
Ems—Chemie AG
4425
Ems—Chemie AG
4426
Die jew. Eigentümer
4427
von den Parzellen
4422 bis 4426 zu je 1/5 Miteigentum
Ems-Chemie AG Ems—Chemie AG
4428 4429
527 w’
497 J 613 J
610 J 444 / 417 J
„ (MM
364 .‚
311 -/ 203
‘/
1
314 „x 164 u"
ssen. \/
Die Parzellen 811 und 819 sind im Grundbuch zu schlie
2.3.
Planungsmittel
den rechtsverbindlichen Pla— Die Quartierplanung "Siedlung Padrusa" umfasst die folgen . nungsmittel: — —
Alter Besitzstand 1:500 Neuer Besitzstand 1:500 Quartiergestaltungsplan 1:500 Quartiererschliessungspläne:
"Bestehende Werkleitungen 1:500" "Erschliessungsplan Strassen, Wege und Plätze 1:500" "Erschliessungsplan Werkleitungen 1:500"
Quartierplanvorschriften Bestehende Siedlungshäuser Zustandspläne Bauzeit 1:100 — 1:100 Basisprojekt wärmetechnische Gebäudesanierung 1:100 uten Anba und u Projekt für Ausba — Neue Typenhäuser Basisprojekt Reichenauerstrasse 1:100 — Basisprojekt Via Triembel 1:100 — Neue Typengarage Projekt 1:50
— —
-
verdichteten Siedlung Padrusa vor. Zusätzlich liegt ein Modelleinsatz 1:500 der
Geltende Bauvorschriften 2.4. Aussagen machen, gelten die nachfolgenden Quartierplanvorschriften keine die it Sowe Bestimmungen des Gemeindebaugesetzes.
Ausnahmebewilligung 2.5. n befugt, Ausnahmen von den nachste— Der Gemeindevorstand ist in bestimmten Fälle gewähren, wenn die Einhaltung der Gestal— hend erlassenen Quartierplanvorschriften zu zu unzumutbaren Einschränkungen füh— tungsvorschriften zu unverhältnismässigen und ren.
Bewilligungsverfahren 2.6. Anlagen ist eine ordentliche Baube— Vor der Erstellung und Sanierung von Bauten und '
willigung einzuholen.
ist das Bauprojekt des ArchitekFür die Aussensanierung der Siedlungshäuser von 1945 Planer, Domat/Ems, als Grundlage turbüros R. Fontana & Partner AG, Architekten und 4414, 4415, 4416, 4417, 4423, 4424, zu verwenden. Die Neubauten auf den Parzellen Architekturbüros Beccarelli AG, 4425 und 4426 basieren auf dem Bauprojekt des
Domat/Ems.
Änderung des Besitzstandes
2.7. lagen für die neuen und bestehenden Die Quartierplanvorschriften und die Projektgrund an Dritte ihre Gültigkeit. Häuser behalten auch beim Verkauf der Grundstücke
3 . PLANUNGSKONZEPT Analyse bestehende Siedlung Padrusa 3.1. einen östlichen und westlichen Be— Die Siedlung Padrusa wird von der Via Calanda in liegen die Parzellen entlang der reich aufgeteilt. Im östlichen Siedlungsteil bel. Quartierstrassen Via Curtinella und Via Triem homogener. Ein Grund dafür bildet Im westlichen Teil wirkt die Siedlung offener und
t. Allereine untergeordnete Bedeutung einnimm die Verkehrserschliessung, welche hier nicht las sstrassen Via Calanda und Via Cunc dings vermögen die beiden Erschliessung n ahrte szuf in einzelnen Fällen komplizierte Hau alle Häuser direkt zu erreichen, sodass lich rüng ursp sondere, dass die Siedlung Padrusa entstanden sind. Es zeigt sich hier insbe nachträglich konzipiert war und die Garagen erst nicht für den Motorfahrzeugverkehr angefügt wurden.
Planungskonzept 3.2. cken ent— its vorgegebene Muster mit Grundstü Im östlichen Siedlungsteil wird das bere glei— e Via Triembel und Reichenauerstrass in lang der Erschliessungsstrassen an der n elne einz m ierung erfolgt in der Regel auf jede chem Sinne weitergeführt. Die Park di— weil eile entlang der Reichenauerstrasse, Grundstück, mit Ausnahme der Häuserz onsstrasse nicht zulässig sind. rekte Garagenzufahrten von der Kant eine Sammelparkierung angeboten. Für diese Häuser wird an der Via Calanda einer ige Qualität des Aussenbereiches dank Im westlichen Siedlungsteil soll die heut en lten bleiben. Die Verkehrsflächen werd zurückhaltenden Fahrzeugerschliessung erha Via g erfolgt mit Sammelgaragen entlang der auf ein Minimum reduziert. Die Parkierun Häuser nur zu Fuss erreichbar sind. Cunclas und Via Calanda, von wo aus die
Ausnutzung 3.3. alten Siedlungshauses beträgt 126 m2, Die anrechenbare Bruttogeschossfläche eines Dies ergibt über das ganze Quartierplanjene eines neuen Typenhauses rund 140 m2. 5'110 m2. Bei einer anrechenbaren areal eine Gesamtbruttogeschossfläche von Ausnützungsziffer durchschnittlich 0,25. Grundstücksfläche von 20'830 m2 beträgt die en dienenden Baubereichsflächen wird auf Bei voller Inanspruchnahme der dem Wohn zulässige maximale Ausnützung von 0,55 keiner Parzelle die nach Baugesetz jeweils (inkl. Quartierplanbonus) überschritten.
Qualität der Siedlung 3.4. verdichteten Siedlung Padrusa verlangen Die geringen Gebäudeabstände innerhalb der henden als auch der neuen Siedlungs— nach einer Einheit und Klarheit sowohl der beste Gestaltung grundsätzlich auf indi— häuser. Deshalb ist zugunsten einer qualitativ guten viduelle Lösungen zu verzichten.
4. ERSCHLIESSUNG Allgemeines 4.1. und Dimension der Quartierstrasse, In den Quartiererschliessungsplänen sind Lage lätze festgehalten. Die Werklei— Parkp Quartierwege, Garagen, deren Vorplätze und die sind gene—
und Cablecom) tungen (Kanalisation, Wasserversorgung, Telefon, Elektrizität g der Anlageteile wird nierun Positio Dimensionierung und
rell festgelegt. Die genaue die jeweiligen Werke geregelt. mit der Ausarbeitung des Ausführungsprojektes durch hen Eigentumsbeschränkung echtlic lich—r Die Grundeigentümer sind im Sinne einer Öffent Durchleitungsrechte un— und ss— verpflichtet, den entsprechenden Trägern die Anschlu . entgeltlich einzuräumen und diese dauernd zu dulden
_ Erstellung 4.2. llt die in den Erschliessungsplänen eingetrage— erste , t/Ems Die Ems—Chemie AG, Doma nen Anlageteile auf ihre Verantwortung.
Parkierung 4.3. e werden über das ganze Quartierplan— Die gemäss Baugesetz erforderlichen Parkplätz areal sichergestellt.
Westliche Siedlungshälfte: Via nhäuser mit Sammelgaragen entlang der Die Parkierung wird hier für alle Woh — Verfü zur e plätz Park 12 stehen insgesamt Calanda und Via Cunclas gelöst. Zusätzlich nger Anhä und e zeug rviert. Darauf dürfen Fahr gung. Zwei davon sind für Besucher rese ern t werden. Sie können von den Eigentüm stell abge ausschliesslich zu Besuchszwecken — mitbe ich bere lungs und 4426 im östlichen Sied der Parzellen 4422, 4423, 4424, 4425 und e Weg , ssen (Stra gemäss Erschliessungsplan nutzt werden. Bei Bedarf können e ge— an der Via Cunclas 5 weitere Parkplätz G2 und Plätze) südlich der Garagen G1 schaffen" werden.
Östliche Siedlungshälfte:
ellen die Parkierung auf den einzelnen Parz Auf den Parzellen 4408 bis 442l wird en. werd sen ewie ausg ätze je zwei Autoabstellpl realisiert. Für jedes Haus müssen hier den zu hrt Zufa die dass soweit angerechnet, als Dazu wird der Garagenvorplatz nur Garagen möglich ist. elle und 4426 ist vorgesehen, auf der Parz Für die Parzellen 4422, 4423, 4424, 4425 elle Parz ck dstü Grun Einheiten zu erstellen. Das 4427 eine Sammelparkierung mit fünf — Grund fünf r diese er der jeweiligen Eigentüm 4427 steht zu je 1/5 im Miteigentum Zuge zu erstellen. stücke. Die Sammelgarage ist in einem l der n somit künftig das rechtliche Schicksa teile ile Die erwähnten Miteigentumsante den auch res weite ohne Hauptsache beschlägt Hauptsache. Jede Verpfändung über die g indun Verb iche dingl tumsanteil. Die subjektiv— subjektiv—dinglichen verbundenen Miteigen Wir— die Da en. werd n Miteigentümer aufgehobe kann mit gemeinsamer Erklärung aller gen umstritten sind, wird das Miteigentümer— indun Verb kungen der subjektiv-dinglichen hoben und das Recht, die Aufhebung des vorkaufsrecht gemäss Art. 681b ZGB aufge r 650 ZGB für die gesetzlich zulässige Daue Miteigentums zu verlangen, gemäss Art. en. merk vorzu 4427 Grundbuch auf Blatt von 30 Jahren ausgeschlossen. Beides ist im n Siedlungshälften müssen gemäss den Ge— Sämtliche neuen Garagenbauten in den beide n. Solange kein Bedürfnis für geschlosse— staltungsvorschriften unter 5.4. erstellt werde abstellplätze erstellt werden. Innerhalb der ne Garagen besteht, dürfen auch nur Auto e, Anhänger usw. nicht auf längere Zeit Freihaltefläche dürfen Wohnwagen, Wohnmobil abgestellt werden.
Wendeplatz Via Cunclas 4.4. ehammer erstellt. Südlich der Garagen G2 und G3 wird ein Wend
Verkehrsregelung Via Triembel, Via Curtinella 4.5 strassen und werden mit einem all— Die Via Triembel und die Via Curtinella sind Privat ser und Zulieferung). Das Befah— gemeinen Fahrverbot belegt (ausgenommen sind Anstös hen und wird entsprechend signa— ren dieser Strassen muss in West—Ost-Richtung gesche lisiert. keine Gültigkeit. Für Fahrräder und Motorfahrräder hat diese Regelung
4.6
-
Kostenverteilung, Rechte und Pflichten
4.6.1. A11geme1‘nes und Die Grundeigentümer der mit Strassen, Fuss— und Fahrwegen sowie Hauszugängen ngen Ausführu enden nachsteh der Sinne im haben dergleichen belasteten Grundstücke und zukünfti— die Errichtung und Benutzung dieser Anlagen für die jeweiligen heutigen einer Öf— Sinne im davon ken Teilstüc oder ücke gen Bedürfnisse der heutigen Grundst Ent— eine auf h Anspruc ohne und dauernd g fentlich—rechtlichen Eigentumsbeschränkun schädigung zu dulden. 4.6.2. Via Calanda und Via Padrusa Trottoir) und des Die Finanzierung des Ausbaues der Via Calanda (Verbreiterung mit Erschliessungsge— alen kommun des Sinne im Trottoirneubaues an der Via Padrusa sind setzes zu regeln. Strasse Via Calanda Strassenverbreiterung Trottoirneubau —
Via Padrusa Trottoirneubau —
Grundeigentümer
Gemeinde
50 % 80 %
50 °/o 20 °/o
80 0/o
20 %
bereitgestellt. Der dafür notwendige Landbedarf ist mit den Parzellen 4428 und 4429 der Gemeinde von wird Padrusa Via der längs Der Realisierungszeitpunkt des Trottoirs eubau) muss Trottoirn mit terung nverbrei bestimmt. Der Ausbau der Via Calanda (Strasse werden. iert koordin G6 und mit der Neuerstellung der Garagen G5
unent— Mit der „_‘Abnahme der Strassen— und Trottoirneubauten gehen diese dannzumal über. ms Domat/E e geltlich in das Eigentum der Politischen Gemeind
4.6.3. Übrige ErschIIessungsanIagen
g der Sämtliche Erstellungskosten (abzüglich Feuerpolizeibeiträge für die Ergänzun notwensung Erschlies die für rten, Hydrantenleitung) der nicht in Ziffer 4.6.2. aufgefüh erteilung digen Anlageteile gehen zu 100% zu Lasten der Grundeigentümer. Die Kostenv . geregelt Teilen wird gemäss nachfolgender Tabelle zu gleichen Die Ver— und Entsorgungsleitungen werden gemäss dem Eintrag im Erschliessungsplan erstellt. Die Erstellung der Hausanschlüsse ist Sache des jeweiligen Grundeigentümers. Objekt
Wege W l W 2 W 3 W4 W 5 W 6
W7
Kosten für die Erstellung
Nutzung
Unterhalt Schneeräumung
Haus/Parz. Nr.
Haus/Parz. Nr.
Haus/Parz. Nr.
686 686 686 686 686 686
1 6/7 11 15/16 17 2/3/4/5
1 6/7 11 15/16 17 2/3/4/5
686
8/9/10
8/9/10
W 8 W9 W 10_
686 686 4423 - 4426
12/13/14 18/19/20 4422 - 4426
12/13/14 18/19/20 4422 — 4426
Strassen Cunclas
686
1/2/3/6/7/8/11 12/15/16/17/18
1/2/3/6/7/8/11 12/15/16/17/18
Calanda
Ziffer 4.6.2. 4/5/9/10/13/14/19/20 4408/4409/4413/4414/ 4418/4419/44j22—4426/
öffentlich
Gemeinde
Curtinella
4408-4412
4408-4412
. 4408—4412
Triembel
4413-4421
4413-4421
4413-4421
Padrusa
Ziffer 4.6.2. 4410/4411/4412/ 4415/4416/4417/4420/ 4421
öffentlich
Gemeinde
1/2/3
1/2/3
Garagen G 1
6/7/11
G 2
G 3 G 4 G 5 G 6 G 4427
Parkplätze
P1/2/3/4/5
6/7/11
1/2/3
6/7/11
8/12/18 15/16/17 4/5/9/10 13/14/19/20 4422-4426
8/12/18 15/16/17 4/5/9/10 13/14/19/20 4422—4426
8/12/18 15/16/17 4/5/9/10 13/14/19/20 4422-4426
686
1—20/4422-4426
1-20/4422-4426
Werkleitun-
gen westl. Via
Calanda WLl WL2 WL3
686 4423-4426 4416/4417 4414/4415
gemäss. Ziffer 4.8.) sowie der Der Unterhalt der Kanalisationshauptleitung (Teilstück ierplangebietes, bis die Über— Hydrantenleitung gehen zu Lasten des gesamten Quart nahme durch die Gemeinde erfolgt ist. als Hauszuleitungen zu verste— Alle übrigen Werkleitungen im Quartierplangebiet sind
hen. Der Unterhalt wird von den Mitbenützern zu gleichen Teilen
4.7.
Bestehende Öltanks
getragen.
rbestand bestehender Öltanks in Mit dem Bau der Garagen wird allenfalls ein Weite 4410 sowie 4418 und 4419 ist Frage gestellt. Für die Häuser der Parzellen 4409 und vorhanden. im Erdreich grenzübergreifend je ein bestehender Öltank
Die entsprechenden schränkungen.
Überbaurechte
gelten
als
öffentlich—rechtliche
Eigentumsbe—
Der Heizölbezug und Unterhalt ist zwischen den jeweiligen Grundeigentümern privat—
rechtlich zu regeln.
Zustandskontrolle der Kanalisation 4.8. Die Hauptleitungen, KS 13 bis 15 und KS 10 bis 12 (Numerierung gemäss GKP) wurden durch Kanalfernsehaufnahmen und Sondagen auf den Zustand überprüft. Die Untersu— chungen ergaben mit wenigen Ausnahmen, welche im Zuge der Bauarbeiten saniert werden, nur positive Resultate. Die vorhandenen Dimensionen genügen den erweiterten Anforderungen. Bei den Gebäudeneubauten und Sanierungsarbeiten ist darauf zu achten, dass Dach— und Platzwasser nicht der Schmutzwasserleitung, sondern einer Versickerung zugeführt wird.
Übernahme der Werkleitungen durch die Gemeinde 4.9. kann die unter Ziffer 4.8. aufgeführten Hauptleitungen nach der Ab— Gemeinde Die die Hydrantenleitung— unentgeltlich in ihr Eigentum übernehmen. auch -wie nahme
5. GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN Allgemeines 5.1. Sämtliche im Quartiergestaltungsplan aufgezeigten Abstände und Dimensionen und nachfolgend erlassenen Gestaltungsvorschriften gelten, soweit sie nicht schon in glei— cher Weise aus dem Baugesetz hervorgehen, im Widerspruch zu diesem stehen oder als Ergänzung zu demselben angesehen werden können, als öffentlich—rechtliche Eigen— tumsbeschränkungen. Sie bestehen mithin kraft öffentlichen Rechtes und bedürfen kei— ner Eintragung im Grundbuch. Die jeweilige Rechtsposition ergibt sich aus den nach— folgenden Bestimmungen oder aus den Planunterlagen. Im Quartiergestaltungsplan wird mit Baubereichsflächen unterschieden, in welchen Zo— nen die Hauptbaukörper und wo An- und Nebenbauten bis 3.00 m bzw. 3.50 m Höhe gemäss den Projektgrundlagen im Sinne der nachfolgenden Ziffern 5.2. und 5.3. zulässig sind. Beansprucht der Hauptbaukörper nicht seinen ganzen Baubereich, so können Anbauten auch im Baubereich für Hauptbaukörper errichtet werden. Die Firstrichtung wird festgelegt. Auf den Freihalteflächen ist es nicht gestattet, Hochbauten und Anlagen (mit Aus— Eingangsvordächer, sind Ausgenommen errichten. zu Hartbelägen) von nahme Kellertreppen und Lichtschächte.
Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser 5.2. Werden die alten Siedlungshäuser einer Aussensanierung unterzogen, müssen dazu die Planunterlagen des Architekturbüros R. Fontana 8c Partner AG, Domat/Ems, als Grundlage verwendet werden. Im Anhang sind folgende Projektpläne abgebildet: Zustandspläne Bauzeit 1:100 — Basisprojekt wärmetechnische Gebäudesanierung 1:100 — Projekt für Ausbau und Anbauten 1:100 -
'IO
che Gebäudesanierung. Im Das Basisprojekt umfasst in erster Linie eine wärmetechnis anzubringen. Abrieb r Erdgeschoss ist auf die Wärmedämmung ein regelmässige chalung
Im Obergeschoss wird die Dämmung hinterlüftet und mit
einer stehenden Holzs
n sollen erhalten bleiben. verkleidet. Dach, Dacheindeckung und Dachkonstruktio
n Sanierung sind folgender Ausbau Zusätzlich zum Basisprojekt der wärmetechnische Ausbau und Anbauten (Anhang) reali— bzw. folgende Anbauten gemäss dem Projekt für sierbar:
— — —
-
—
kann mit raumhohen Fenstern Der gedeckte Sitzbereich im Westen des Hauses geschlossen werden; Wohnraum auszubauen; Es ist möglich, den Schopf nachträglich zu einem Fenstern geschlossen wird, Falls der bestehende, eingezogene Sitzplatz mit kter Sitzplatz errichtet werden. kann gegen Süden vorgelagert ein neuer gedec len bestehen und mit einem Die Tragkonstruktion muss aus schlanken Metalprofi Glasdach gedeckt werden; z im Norden des Hauses ein Für die bestehenden Garagenbauten darf als Ersat für Häuser ohne bestehenden neuer Anbau erstellt werden. Das gilt auch Holzschalung (nicht deckender Garagenanbau. Als Verkleidung ist eine liegende Lage des Fensters sind aus Anstrich) zu verwenden. Dimension und ungefähre dem Projekt ersichtlich; ngsvordach bzw. Windfang an— Im Bereich des Eingangs im Osten darf ein Einga zlich Glaswände eingesetzt gebracht werden. Zum Windschutz können zusät werden.
Die Projektpläne können bei der Ems—Chemie AG,
Domat/Ems, bezogen werden.
l Neue Typenhäuser 5.3. teilweise vorgesehenen Garagen im östlichen dazu den mit r Die acht neuen Typenhäuse 4423, 4424, 4425 und 4426) werden Siedlungsareal (Parzellen 4414, 4415, 4416, 4417, t/Ems, erstellt. nach Plänen des Architekturbüros Beccarelli AG, Doma Reichenauerstrasse und der Via Die Basisprojekte für die neuen Häuser an der Triembel sind im Anhang dargestellt. Siedlungsareals liegt noch keine Für die sechs neuen Häuser im westlichen Teil des unterscheiden, müssen jedoch Planung vor. Sie können sich vom Haustyp im Osten n und auf demselben Projekt innerhalb der westlichen Siedlungshälfte einheitlich bleibe basieren. baukörper klar absetzen. Die
An— und Nebenbauten müssen sich gestalterisch vom Haupt
können auch eine dem im Quartiergestaltungsplan mit "W" bezeichneten Anbauten
Wohnen dienende Nutzung enthalten.
Neue Garagenbauten 5.4. n, wurde eine kostengünstige Um die Einheit der Siedlung Padrusa zu unterstreiche als auch Einzelgaragen Anwen— Elementbaugarage entwickelt, die sowohl für Mehrfach— Anhang / Ausnahme: siehe dung finden kann (gemäss Projekt neue Typengarage im
Ziffer 5.3. oben). AG, Domat/Ems, bezogen Die notwendigen Plangrundlagen können bei der Ems—Chemie
werden. Flachdach erlaubt. Eine Ver— Als Alternative sind vorfabrizierte Garagen in Beton mit nicht gestattet. änderung des Flachdachs oder ein Vordach sind dabei
l’l
Farbgestaltung 5.5. Bestehende Siedlungshäuser: Um die Einheit der Siedlung zu bewahren gilt was folgt: Verputzte Bereiche: Holzverkleidung: Dacheindeckung:
gebrochenes weiss bis helles grau unbehandelt oder heller, lasierender Anstrich dunkle Ziegel
Neue Typenhäuser im östlichen Siedlungsteil: Verputzte Bereiche: Holzwerk: Dacheindeckung:
weiss bis hellgrau verputzt heller, lasierender Anstrich Ziegel naturfarben
. 686): Neue Typenhäuser im westlichen Siedlungsteil (Parz n keine Vorschriften gemacht. Für die neuen Typenhäuser auf der Parzelle 686 werde Jalousieläden, Fenster, Dachflä— Mit der Baueingabe muss ein Farbkonzept (Fassaden, migung eingereicht werden. che, Dachuntersicht usw.) bei der Gemeinde zur Geneh Häuser untereinander einheitlich bleiben. Innerhalb der Parzelle 686 müssen die \ ( „ “((1 l“ ,\ r 21%., , .„‘: \
-\\ 5.6. ' Terrainveränderungen Bei den neuen Siedlungshäu— Bestehende Aufschüttungen dürfen nicht erweitert werden. sern sind keine Terrainaufschüttungen gestattet.
Einfriedungen 5.7. en Einfriedungen oder Innerhalb des Quartierplanareals dürfen keine massiven baulich Holz— und Drahtzäune geschlossene Hecken erstellt werden. Ausgenommen sind leichte zusätzlich einheitliche bis zu 1.00 m Höhe. Entlang der Reichenauerstrasse können : r”, n. . . Lärmschutzvorrichtungen erstellt werden. g
_‚I
‚i
6 . REALISIERUNG Quartierplanverfahren 6.1. ssenschaft Padrusa Vorgängig der Eintragung dieses Quartierplanes hat die Siedlungsgeno Baurechtsdienstbarkei— die Löschung der auf den Parzellen 686 und 811 eingetragenen
ten (zu Ihren Gunsten) löschen zu lassen.
rplanes die Mutation Der Grundbuchgeometer hat vorgängig des Eintrages des Quartie entsprechend dem neuen Besitzstand zu erstellen. uchgebühren usw.) Die Kosten des Quartierplanverfahrens (inklusive Geometer, Grundb ' gehen zu Lasten der Ems—Chemie AG, Domat/Ems.
12
7. GRUNDBUCH 7.1.
An— und Vormerkungen sowie Pfandrechte
und Vormerkungen oder Es bestehen weder auf Parzelle 686, 810, 811 und 819 An— Grundpf andrechte.
7.2.
1'
Bestehende Dienstbarkeiten (Bereinigung)
811 eingetragenen Dienst— Die nachstehend aufgeführten, sowohl auf Parzelle 686 und e AG, Domat/Ems, als berech— barkeiten können gelöscht werden, Weil die Ems—Chemi gslos verzichtet.
tigte Grundeigentümerin auf diese hiermit entschädigun a)
Recht
lle 724, dat. Durchleitungsrecht für Werkleitungen zu Lasten Parze 20.12.1944/KP 4/490
b)
Recht
Bauverbot zu Lasten Parzelle 724,
dat. 20.12.1944/KP 4/490
ten, werden wie nachstehend Folgende, nur auf Parzelle 686 eingetragene Dienstbarkei dargelegt bereinigt:
zugunsten
Parzelle
2017
und
3997,
dat.
d)
Last
Näherbaurecht
e)
Last
Art zu— Durchleitungs— und Anschlussrecht für Werkleitungen aller 129 gunsten Parzelle 2017 und 3997, dat. 30.4.1987/Be1.
30.4.1987/Bel. 129
le 686. Sie sind deshalb auf Diese Dienstbarkeiten betreffen materiell nur die Parzel nicht zu übertragen. Parzelle 686 bestehen zu lassen und auf die übrigen Parzellen
Folgende auf Parzelle 819 eingetragene Dienstbarkeit: a)
Last
Fuss— und Fahrwegrecht mit Kostenanteil an Unterhalt zugunsten der nördlich anstossenden Grundstücke der Bürgergemeinde im
nicht vermessenen Gebiet, dat. 20.7.1959/Bel. 194
arkeit ist die Bürger— ist im Grundbuch zu löschen. Wegen der Löschung dieser Dienstb en. gemeinde Domat/Ems in dieses Quartierplanverfahren miteinzubezieh
Neue Dienstbarkeiten 7.3. arkeiten begrün— Im Sinne dieser Quartierplanvorschriften werden keine neuen Dienstb
det.
Grundbuchlicher Vollzug dieses Quartierplanes 7.4. der Gemeindevorstand Dieser richtet sich nach Art. 103 des Baugesetzes. Demnach ist aus der Quartier— nach Vorliegen der Mutation des Geometers zu sämtlichen sich ndere was folgt planung ergebenden Grundbuchanmeldungen befugt. So hat er insbeso anzumelden: Baulandumlegung mit Eigentumszuweisung; — Bereinigung gemäss Ziffer 7.2.; — Anmerkung des Quartierplanes auf den Parzellen 686, 810, 4408 — 4429; — Anmerkung der subjektiv—dinglichen Verbindung bezüglich Parzelle 4427; — das Recht Vormerkung der Aufhebung des Miteigentümervorkaufsrechtes und 4427. die Aufhebung des Miteigentums zu verlangen beides bezüglich Parzelle
13
1f‘gä‘y {61% Er 1 m um T; J
Offenthche Aufl? e vom ..
. b1s
.
t: da Q; g
.I ‚= 9“Ü1l‚".'‚'
‘%1&?;?t%:‚ bzw
Durch den Gemeindrat genehmigt am „2*-
e
‘l
" wv- u t5,
ma "
2‘V'l : 4314? ’d
,_ „m
25’}, Mä’i‘a‘ä „,3;
ANHANG
SIEDLUNG PADRUSA DÜMAI /EMS‚ AUSSENSÄNlERUNG DER BESTEHENDEN HÄUSER 1:100 ZUSTANDSPLÄNE BAUZEIT
SCHÜPF
‚*-
..............................................................................................................................................
KURRIDÜR
GEDEEKTER SITZPLATZ
............... ................................ ......................................................... ........................... t:t:l:.:n
ZIMMER
ZIMMER
ZIMMER
WOHNEN
_‚'
.................... ............................................................................ ........ .............................................................................................
GRUNÜRISS ERDEESCHUSS
—__.._.._.—
KELLER
KELLER
KELLER
........... ...........
GRUNDRISS UNTERGESEHÜSS
SEHNITT
_© 1997 by
'RUUÜLF _FÜNTANA & PARTNER ßß
‚ARCHITEKTEN UND PLANER
VIA NÜVA 55 7013 UÜMAT/ EMS
SIEDLUNG PADRUSA DUMATIEMS AUSSENSANIERUNG DER BESTEHENUEN HÄUSER 1:100 ZUSTANDSPLÄNE BAUZEIT
PÜSITIUH BEST. GARAGE VARIABEL
I __.__.I
l l
I..__.__....._._..__.__ _l
ANSICHT ÜST
ÄNSlCHT WEST
ANSIEHT NURU
.
'
'
I “
ANSIEHT SUD
© 1997 b
RUDOLF FUNYTANAE. PARTNERAG
ARCHITEKTEN UND PLANER VlA NOVA 85 7013 DÜMAT/ EMS
SIEDLUNG PADRUSA UUMAT/EMS, AUSSENSANIERUNG IJER BESTEHENDEN HÄUSER 1:100 BASISPRUJEKT WÄRMETECHNISEHE GEBÄUDESANIERUNG
GRUNDRISS UBERGESCHÜSS
.
I I I _I
'
_.._...__._.__..___1
"_——___"—l
‘I
I
l I I l I I
GRUNURISS ERDGESEHÜSS
.................................................................... .-....................................................................................................................................................................... ' . ............................................................. ............................................................................................................
...... ...........
GRUNDRISS UNTERGESCHÜSS
SEHNITT
© 1997by RUIIRLF FUNTANA 3. PARTNER AG ARCHITEKTEN UND PLANER VIA NOVA HE 7013 DIIMAIIEMS
AUSSENSANlERUNG DER BESTEHENDEN HÄUSER 1:100 BASISPRÜJEKT WÄRMETECHNISCHE GEBÄUDESANIERUNG SlEDLUNG
PADRUSA
DÜMATIEMS
ANSICHT [IST
ANSICHT WEST
ANSIEHT NORD
ANSICHT sün
© 1997 by RUDOLF FÜNTANA 3. PARTNERNS ARCHITEKTEN UND PLANER
VIA NOVA 86 7013 DÜMATIEMS
SIEDLUNG
PAURUSA
DÜMAT/EMS, AUSSENSANIERUNG
PROJEKT FÜR AUSBAU UND ANBAUTEN
man
DER BESTEHENDEN HÄUSER
.
| *
NEUER
3.11
|
F
__'____
I
| 1.1.0
.
#60
I
3.2!.
I
l
1 —
—I
l—
r
l 1.25 |
ä
’SDHÜPF
3%
ERWEITERUNG
—:‘
...BEST. SCHOPF
c, 3
'
___
VURDACH
:
S
_H
EINBANGS —
g
N
1
„1
GEUEEKTER
23
snsmz
ä
_____
L____________JE
3.00
_
GRUNDRISS ERDGESCHUSS
GRUNDRISS ÜBERGESCHÜSS
-
jL
n
VURÜACH
BEST. SCHÜPF
GRUNDRISS UNTERGESCHUSS
'
SEHNHT
*
"
© 1997 h?
RUDOLF FONTANA 8. PARTNER A0
ARCHITEKTEN UND PLANER VIA NÜVA 05 7013 DÜMATIEMS
SIEDLUNG PADRUSA UUMATI EMS AUSSENSANIERUNG DER BESTEHENDEN HÄUSER PROJEKT FÜR AUSBAU UND ANBAUTEN 1:100
ANSICHT
UST
ANSICHT
WEST
ANSIEHT NURD
ANSIEHT
" SUD
© 1997 by RUDOLF FUNTANMPARTHERAG ARCHITEKTEN UND PLANER VIA NOVA es m13 DÜMATIEMS
|‚
8.00
|‚
"
l7///////////////l
m“? _Qr !
W
9.45
mfl
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
////////////////////////////J
IIIIIIIIIIIII
R x\\
WWWx
////////////i
T
\
WM—VW
GRUNDRISS OBERGESCHOSS
W
Q
[\\\\\\\\\\\\\\\
\\\\\\\
k
Ä\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
\\\I
5 5 5 / /
‚
——>
/
5 5%
5/
5
5 55
g7—:
55
r“
„
‘s
55 /
‘
55
‚5 5 /
ß’//////////////////////////////// /// /////////////////// ’ //////?
55
55
fi
///////////////////////ÄÄ:|/////////// . . _ .. . . PC /7A ‚
GRUNDRISS UNTERGESCHOSS
5
V/Lg
‚/
‚
ä5
5
5 5 5’ 5’
5;: n3
5
5/%
O
5 5 5 5
ß /7//////////////////////////////////Ai//////////////////
//////}//
55‚ 5
5/
5
N
“(.3
555 5
5
5/
5
_/ /////////////////////////////////////Ä//////////////////« //////_/
ä
.
////Ä/// V////‚l ‚
\\\\\_\_
7///////////////////////////////////
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
o
u
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\3\\\\\\\\\\\\\\\Y\_\\\\\\\\\\\
\
W
Ä\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
GRUNDRISS ERDGESCHOSS
|
‚_-
NEUE TYPENHÄUSER 1:100
7
S|EDLUNG "PADRUSA" DOMAT/EMS BASISPROJEKT REICHENAUERSTRASSE
-
SCHNITT
©
“1997
by
BECCARELLI AG ARCHITEKTURBÜRO
RIEL 2, 7013 DOMAT/EMS
NEUE TYPENHÄUSER 1 :1ÜÜ SIEDLUNG "PADRUSA" DOMAT/EMS BASISPROJEKT REICHENAUERSTRASSE
| .._
_.. I
| J
._
IIII/
1 I
._
m
IIIIIIIIIIII _
‚In.
‚L
| I.
_ _. _ . _ _ _
_ _
_
_
_
_ . _ _
_
_
_ _ _ _ . _
_
_ _
_ _ _ _ _
_
„
_
_
D R 0 N
_ __
_III
.
_
.
_
_
_
_
O
iHHH
N
m
T1... H
S
_I
an“
N
H
_
C .lln S
„
_
_
_
_ _ .
a
.. _
_ _ _
_ _ _ _ _ _ _ _ _
_
. _ _
_ _ _ _ _
_
_
_ _ _
_ _ _
_
_ _
_
_ _ _ _ _ _
_
__ _ _ _
_ _
_
_
„_
|||||||||||| _
I...„
_
||||||||
IIIIIIIIIIII _
||..I‚|./;|
r:
1|.
m
_
m rl
1J
_uI.
IL _
|4 .
_ rl
_ 1| .
r...
IJ _
|||||||||||
IIIIIIIIIIII
Ir.
_
._
In. xIIIIiiIIIIII
ANSICHT WEST
ANSICHT SÜD
© 1997 by BECCARELLI AG ARCHITEKTURBÜRO RIEL 2, 7013 DOMAT/EMS
SIEDLUNB PADRUSA DÜMAT/EMS, NEUE BARAGEN
PROJEKT"- 1:50-
IP
II' II I III-III Ir—
Illllll‘l'llll!
[III—[l
TUT-.5..I....!...:I-i--Ä
Ilullllllllllllll'
_
____._._._.__._._._.._.._.._......_.__________..._.____.___._J ——_—n———'—
.———_—————_
.—
SEITENANSIEHT
—
GRUNDRISS 'EINZELBARAGE
I
I
TÜRANSICHT EINZELGARABE
————.—
———————_—_————————_—
—
.—
TÜRANSIEHT MEHRFACHGARAGE
IIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIII. IIII II
IIFIIIIIIOII
IIIIIII
IIIIIII
IIIIIIIIII
Illlllllllllll
[III-I'll!
l—ilüllllllllll
uIIIIIIIIIIII.IIIIII .
l
IIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIn III
IIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIDIIIIITIIIII
IIIIIIIIIIIIEIII
——III'IIIIIIIIIIII|II|IIII
IIIIIIIII
——II|IIIIIII[IIIII|IIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIII IIIIIII I THlIIIIIIII. IIIIIIIIIII IIIIIIIIIII IlTuflIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIII III .
.I._____.._‚.__._.__..__._.__ __. __..
.— "— _—.——.—_———_ ——-.—-c_.‚—__.—.
L———
_—_—.——_H-—_———
————_————.—
.
GRUNÜRISS
MEHRFAEHGARABE
RÜCKANSICHT EINZELBARAGE
RÜCKANSIEHT
MEHRFACHGARAGE
© 1997' by
RUDOLF FÜNIANA E PARTNER AG ARCHlTEKTEN UNI] PLANER VlA NOVA 85 7013 DOMATIEMS
I
NEUE TYPENHÄUSER I
SIEDLUNG "PADRUSA" DOMAT/EMS 1 100 BASISPROJEKT TRIEMBEL
_H—
.|-_
.I
.
_
_
_.
L
.|-_
‚1-._
_-.-. ..
_ rl.
_-...
_Il.
.
_
_
.
„-
H.
H
.1...
.
.
_
_.
.lL
|-_
.
.IL .
\
.|-_
_
._
L
_ .
_ _
_ _ _ _ . _ _ _
_
_ _ _ . _ . _ _ _ _ _ . _ _
_
_ _ _ _ . _ _ . _
u
„_ _ _ __
„ n
_
_
_ _ _ _
_ _ .
_ _ _
„
_
_ _ _ _ _ _ _
_
. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ . _ _ .
_
_ _ _ _ _ ._ _
_ _ _ . _
_
_ m __ .|-_ III-‚IIIII-IL
tI||||I||||-J .-.-_ _ u _
------_
.I
IIII/IIilIIIIIIIi
. r...
1|.
|I||I|/
||||\
.1.
1... ._
_
r
_
.
DR
AU N TI H
03N
.nn
_I S 0
S
TI H
m
N .nH...
hübsch—‚PH.
.| -„
_
.
llllIIIllIII.
.IL
\------
_
. _
_ .
. . _ _ _
__ __
_ _ _ _ _ _ _ _
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
„
_ _ „
„
_ _ _
. _ u
_ _
__
ANSICHT WEST
ANSlCHT SUD
© 1997 by BECCARELLI AG ARCHITEKTURBÜRO RIEL 2, 7013 DOMAT/EMS
8.00
|‚
NEUE TYPENHÄUSER
7
SIEDLUNG "PADRUSA" DOMAT/EMS 1:100 BASISPROJEKT TRIEMBEL
WWW&
//////////7/i
V/////////
WM
i G)
\‘\‘
2:a
V////////////////// ///
V
i 2
I
////////////////1//////////////
/ 4
W44
2
‚2
242
4
44
4
4
2
4
4 %
4
47
.
|
.
|
5 J1 5 4 lL WA—W w—Vwß /
GRUNDRISS OBERGESCHOSS
GRUNDRISS ERDGESCHOSS
I 7
Äi//////////////////A=F//f/
///////////////// l
2
4
%
f
z
|4
-4 %
2
4/
t4
f
%
. ä;
44
44 . /
ä
4
4
2
l4/
/
/ / . /
4 5’
x
/
4/ z ‚4
./ /
4
/
ä %
/4
/ /
2
4
./
/
4ä xr
l / / / . /
- ///////V////// ‚Ä
4
4
P
’ /
4‚4/
l ’'
—
/
2/4 '
/
‚4‘
::
l/
I/
2/ | /
2-
/
6
.
’////fl//
/ l
4-
/
4
2
‚/
/
4%
5/ ///////////////////////////////
L0
4
44
4‘
4
/ .
4‘ / / /. % / _/
2 22
4
2-2
4 ‘ /
4
4
/
4
42 / / | /
/
4x
O
m N N
/ _ //////////////////////////////////////
SCHNITT
4/
4 44
g
g
[72"/////////////////////////////////////‚///////////////////
/. %
4/? '
„
4
‚://///////////////// ///////%
d
44.
%////////////////////‚«I:—==I’////////4// J
GRUNDRISS UNTERGESCHOSS
5
f
2
////////////////////////////////////
4 4 4
l
/ .
f
l/
g
4 4|
42
l.
‘
4
5
.
I
3
4
444
/////// 4;
4
/
7’/
/
4
///////////////Är ////// j
ä
© BECCARELLI AG CARCHlTEKTURBÜRO RIEL 2, 7013 DOMAT/EMS
Öffentliche Auflage
vom 14. Febr. bis 7. März 1997
Durch den Gemeinderat genehmigt
am 24. März 1997
GEMEINDE
DOMAT/EIVIS
EINSCHREIBEN Bauamt Telefon 081 633 26 20
Bürgergemeinde Herr G. Jörg Crestas 13
Unser Zeichen DU/ng
7013 Domat/Ems, 4. April 1997
Telefax 081 633 41 42
7013 Domat/Ems
Quartierplan "Siedlung Padrusa"
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Gemeinderat hat anlässlich der Sitzung vom 24. März 1997 folgende Änderungen der Quartierplanvorschrifien beschlossen: - Pt. 5.5
Farbgestaltung
Holzwerk: unbehandelt oder heller, lasierender Braunanstrich. - Pt. 5.7
Einfriedungen
Ausgenommen sind leichte Holz- und Drahtzäune bis zu 0.80 m Höhe.
Der Gemeinderat genehmigte in der Folge den Quartierplan "Siedlung Padrusa" mit folgenden Unterlagen:
//- Alter Besitzstand
J- Neuer Besitzstand / - Quartiergestaltungsplan ./' - Bestehende Werkleitungen J- Erschliessungsplan Strassen, Wege, Plätze -- Erschliessungsplan Werkleitungen - Quartierplanvorschriften
Im weiteren wurden folgende Punkte genehmigt: - Nach der Abnahme sei die Kanalisations-Hauptleitung sowie die Hydrantenleitung unentgelt— lich ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen.
- Der Kostenverteiler gemäss Punkt 4.6.1 der Quartierplanvorschriften. Gegen obgenannte Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Rekurs eingereicht werden. Weiteres Vorgehen:
Nach Eintritt der Rechtskrafi lässt der Gemeindevorstand den Quartierplan ins Grundbuch eintra-
gen.
Mit freundlichen Grüssen
NAMENS DES GEMEINDERATES Der Aktuar: Der Präsident: „z „ . ‚ ‚/_ „ ‚s Z H" (‚j„—1
„
lic. iur. L. Coray
1
A. Hollenstein
H
5.
Gestaltungsvorschriften
5.1
Allgemeines
Zusatz (letzter Absatz): Es wird zwischen Siedlung Ost (Östlich Via Calanda) und Siedlung West (westlich Via Calanda) unterschieden.
5.2.1. (Änderung)
Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser West
Neu: 5.2.2
Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser Ost
Werden die alten Siedlungshäuser einer Aussensanierung unterzogen, müssen dazu die Planunterlagen der Hauseigentümer Siedlung Padrusa Ost als Grundlage verwendet werden.
Im Anhang sind folgende Projektpläne abgebildet:
Zustandspläne Bauzeit 1 : 100 Projekt für Ausbau und Anbauten 1 : 100 (Für die wärmetechnische Gebäudesanierung gelten nach wie vor der durch den Gemein— derat am 24. März genehmigte Beschrieb und die Pläne.) Folgende Anbauten gemäss Projekt für Ausbau und Anbauten (Anhang) sind realisierbar: Der gedeckte Sitzbereich im Westen des Hauses kann mit raumhohen oder mit Fenstern mit Brüstung geschlossen werden. Es ist möglich, den Schopf nachträglich zu einem Wohnraum auszubauen. Als Verkleidung ist an der Nord- und Westfassade eine stehende Holzschalung zu verwenden. An der Südfassade ist ein Verputz möglich.
Falls der bestehende eingezogene Sitzplatz mit Fenstern geschlossen wird, kann gegen Süden vorgelagert ein neuer, gedeckter Sitzplatz errichtet werden. Die Tragkonstruktion muss aus schlanken Metallprofilen bestehen und mit einem Glasdach gedeckt werden. Für die bestehenden Garagenbauten darf als Ersatz im Norden des Hauses ein neuer Anbau erstellt werden. Das gilt auch für Häuser ohne bestehenden Garagenanbau. Als Verkleidung ist eine liegende Holzschalung (nicht deckender Anstrich) zu verwenden. Di— mension sowie die max. Bauhöhe und ungefähre Lage und Form des Fensters sind aus dem Projekt ersichtlich. Im Bereich des Eingangs im Osten darf ein schlankes Eingangsvordach bzw. Windfang angebracht werden. Zum Windschutz können zusätzlich Glaswände eingesetzt werden.
Nachtrag:
5.5 Farbgestaltung
Bestehende Siedlungshäuser 000000
Jalousienläden:
Domat/Ems, 9.9.97/DU/ng
Der heute vorherrschende grüne Farbton
BESIEHENÜEN HÄUSER SIEULUNG __PAURUSA UUMATI EMS AUSSENSANIERUNG DER PROJEKT FUR AUSBAU UNU ANBAUTEN 11100 Hauseigentümer
Padrusa
ANSIEHT NORD
E
ä
ANSIEHT OST
Ost
n n 'L_JL__
J—
ANSIEHT WEST
ANSIEHT s'u'n
5.
Gestaltungsvorschriften
5.11
Allgemeines
Zusatz (letzter Absatz): 5.2.1
(Änderung))
Es wird wird zwischen Siedlung Ost (östlich Via Calanda) und Sied— Siedlung West (westlich Via Calanda) unterschieden. I
Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser West.
Neu:
5.2.2
Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser Ost
Werden die alten Siedlungshäuser einer Aussensanierung unterzogen, müssen dazu die Planungsunterlagen der Hauseigentümer Siedlung Padrusa Ost als Grundlage verwendet werden. Im Anhang sind folgende Projektpläne abgebildet:
- Zustandspläne Bauzeit 1 : 100 .w
—- Projekt für fiir Ausbau und Anbauten 1 : 100 (Für die wärmetechnische Gebäudesanierung gelten nach wie vor der durch den s Gemeinderat am 24. März genehmigte Beschrieb und die Pläne.) Folgende Anbauten gemäss Projekt für Ausbau und Anbauten (Anhang) sind realisierA bar: — Der gedeckte Sitzbereich im Westen des Hauses kann mit raumhohen oder mit Fenstern mit Brüstung geschlossen werden. - Es ist möglich, den Schopf nachträglich zu einem Wohnraum auszubauen. Als Verkleidung ist an der Nord- und Westfassade eine stehende Holzschalung zu verwenden. An der Südfassade ist ein Verputz möglich. s - Falls der bestehende eingezogene Sitzplatz mit Fenstern geschlossen geschlossen. wird, kann gegen Süden vorgelagert ein neuer, gedeckter Sitzplatz errichtet werden. Die Tragkonstruktion muss aus schlanken Metallprofilen lenbestehen und mit einem Glasdach gedeckt werden. Der vorgelagerte Sitzplatz kann neu bis zür zur westlichen Hausfassai de erweitert werden wenn: de '
a)
Die Konstruktion nach den gültigen Gestaltungsvorschrifi ender Quartierplaiften nung erfolgen. b) Das gegen Westen gerichtete Wohnzimmerfenster nicht verschoben wird und die betreffenden Jalousieläden beibehalten werden. A c) Der Position fitr für die Konstruktio Konstruktions-Abstützung ns—Abstüt die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt wird (ev. Auskragung). -— Für die bestehenden Garagenbauten darf als Ersatz im Norden des Hauses ein neuer Anbau erstellt werden. Das gilt auch für Häuser ohne .ohne bestehenden Garagenanbau. Als Verkleidung ist eine liegende Holzschalung (nicht deckender Anstrich) zu ver— ver-
iwenden. Dimension sowie die max. Bauhöhe und ungefähre Lage und Form des Fensters sind aus dem Projekt ersichtlich.
-- Im Bereich des Eingangs im Osten darf ein schlankes Eingangsvcrdach vordach bzw. Windfang angebracht werden. Zum Windschutz können zusätzlich Glaswände eingesetzt werden. Nachtrag
5.5
Farbgesta arbgestaltung ltung
Bestehende Siedlungshäuser
Jalousien ialbusienläden:
Domat/Ems 9.9.9'7/D 9.9.9‘7/DU/ng
Der heute vorherrschende grüne Farbton
12.1.07/DU/af
M:\Kanzlei\Gem M:\Kanzlei\Gemeindevorstand\Korrespondenz\I-Iochbau eindevorstand\Korrespondenz\I—Iochbau und AnlagenM. Anlagenw. Durisch\Gestaltungsvorschriften Itungsvorschrif (Siedlung
Padrusaldoc _ Padrusa).doc
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal