Teilrevision Heineken
Land-use plan, basic order · Domat/Ems
Document
- Number
- 12.19
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Domat/Ems
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jan 17, 2012
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Pie Regierung ~es ,Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
II Governo del Cantone dei Grigioni
1
Sitzung vom
Mitgeteilt den
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Protokoll Nr.
17.Januar2012
18.Januar2012
19
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Domat/Ems beschlossen an der Urnenab$timmung vom 23. Oktober 2011 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:
L Teilrevision Baugesetz (Art. 42 und 43a) +-
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 „Paleu Gronda" Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000 „Paleu Gronda"
!
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 25. Oktober 2011 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 28. Juli 2011 einen Vorprüfungsbericht. Pie öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 23. Oktober 2011 ger,äss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 3. November 2011. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2011 ersuchte der Gemeindevorstand DomaUEms um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Oie Heineken Switzerland AG beabsichtigt, den Betriebsstandort Chur-FelsbergDomaUEms zu stärken. Zu diesem Zweck war im Rahmen der 2010/2011 ausgear-
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~eiteten Totalrevision der Ortsplanung die Ausscheidung einer ca. 2.8 ha umfassenden Industriezone B im Gebiet „Paleu Gronda" als Fläche für die Erstellung einer yvechselbehälterverladestation und allfälligen späteren Betriebserweiterungen vor~esehen. An der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2011 lehnten die Stimmberechtigten 1
von Domat/Ems die Totalrevision der Ortsplanung ab. Somit fiel auch die planungstechtliche Grundlage für den Bau der Wechselbehälterstation zwecks Verlagerung von Teilen des Gütertransportes von der Strasse auf die Schiene dahin. Um dieses Vorhaben dennoch möglichst bald realisieren zu können, wurde die vorliegende pro,
jektbezogene Nutzungsplanung dem zweiten Anlauf für die Totalrevision vorgezopen. Dabei wurde die Planung entsprechend dem konkreten Bauvorhaben korrekterweise reduziert: es werden lediglich rund 1.5 ha in die Industriezone B eingezont. pie übrigen ca. 1.3 ha verbleiben vorerst in der Landwirtschaftszone. Über deren künftige Nutzung soll im Rahmen der Totalrevision gestützt auf eine gesamthafte Abklärung des Bedarfs an Industrie- und Gewerbezonen entschieden werden.
C. Teilrevision des Baugesetzes
Mit Art. 43a BauG schafft die Gemeinde die Möglichkeit, auf die Gestaltung der neuen Anlage Einfluss nehmen zu können. Damit wird sichergestellt, dass das Projekt in gestalterischer Hinsicht bei Bedarf optimiert werden kann. Im Übrigen gibt die am 23. Oktober 2011 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 42 und 43a) zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.
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D. fonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 „Paleu Gronda" 1.
Korrektur formeller Fehler
ßemäss Art. 49 Abs. 3 KRG kann die Regierung im Genehmigungsverfahren nach Anhören des Gemeindevorstandes und Betroffener in den Erlassen der Grundordnung (Baugesetz und Pläne) formelle Mängel beheben. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens mussten im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1 :2'000 ~Paleu Gronda" zwei formelle Mängel festgestellt werden, welche einer Korrektur im dargelegten Sinne zugänglich sind. Dies betrifft zum einen die statische Waldgrenze im Bereich des Gewässers auf den grafischen Auszügen und zum anderen den Gewässerraum. Im Bereich des Gewässers (Kanal) wurde zwar zwischen den Bauzopen ein 11 m breiter Streifen dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen, doch wurde keine explizite Gewässerraumbezeichnung oder Gewässerabstandslinie festgelegt. 1
Mit Schreiben vom 9. Dezember 2011 wurde die Gemeinde Domat/Ems darüber in,
formiert. Der Gemeindevorstand Domat/Ems stimmte mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 der Behebung der formellen Mängel im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1 :2'000 „Paleu Gronda" zu. Das ARE wird beauftragt, die entsprechenden Korrekturen im Plan vorzunehmen. 2.
Heckenentfernung
'm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird für die Entfernung der Hecke entlang der bestehenden Gleisanlage eine koordinationspflichtige Heckenentfernungsbewilligung erforderlich sein. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass das Heckenentfernungsgesuch zusammen mit dem Baugesuch aufzulegen und im kantonalen Amtsblatt zu publizieren ist. Anschliessend ist das Gesuch dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) einzureichen. Die Heckentfernungsbewilligung kann in Aussicht ge-
rtellt werden. 1
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~m Übrigen gibt der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 „Paleu Gron~a" vom 23. Oktober 2011 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
E. Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000 „Paleu Gronda"
Der Generelle Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000 „Paleu Gronda" vom 23. Oktober f011 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
Die am 23. Oktober 2011 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 42 und 43a) wird genehmigt.
2. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 „Paleu Gronda" vom 23. Oktober 2011 wird im Sinne der Erwägungen mit folgenden direkten Korrekturen (Korrekturen gemäss Art. 49 KRG im Einvernehmen mit der Gemeine) genehmigt: a)
Im Bereich des Gewässers (Kanal) wird entlang der östlichen und westlichen Grenze der Industriezone B auf einer Länge von ca. 68 m resp. 20 m eine Gewässerabstandslinie festgesetzt.
b) Die Waldabstandslinie im Bereich des Gewässers (Kanal) wird auf den grafischen Auszügen korrigiert. 3.
Der Generelle Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000 „Paleu Gronda" vom 23. Oktober 2011 wird genehmigt.
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4. 1
5.
Der Gemeindevorstand Domat/Ems wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
1
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. ~-
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-
1
schlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.
7.
Der Gemeindevorstand Domat/Ems sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
8.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
9.
Mitteilung an:
Die Präsidentin:
Namens der Regierung
Barbara Janom Steiner
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal