Quartierplan Curtins

Neighbourhood plan procedure · Pontresina

Document

Number
88.GDEf2
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Pontresina
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Apr 28, 1988

Map

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Text

3784_B_GP_Curtins.pdf

Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde

Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna Vschinauncha

Protokollauszug PI'OtOkOIIBLISlug

Gemeindevorstand Gemeindevorsta Suprastanza cumünela cumünela Suprastanza

. . Gemeindevotstandssitzung 16. Gemerndevorstandssrtzung 16. Donnerstag, 28. April 1988 1988 vom 28. April vom Donnerstag,

3. Bauwesen Bauwesen 3. Curtins: a) Genehmigung, b) b) Inkraftsetzung, Inkraftsetzung, c) c) Einsprachen Einsprachen r) Gestaltungsplan a) Genehmigung, Gestaltungsplan Curtins: r) Gemeinderat in Kraft gesetzt. gesetzt. die Rechtslage Rechtslage nun nun klar klar zu zu legen, legen, wird wird der der Gestaltungsplan Gestaltungsplan Curtins Curtins durch durch den den Gemeinderat in Kraft Um Um die Einsprachen Costa AG und im Auffi Auf Die eingegangenen eingegangenen vier im AG und Costa vier Einsprachen Die trag der STWEG Chesa Florentina) werden abgelehnt und mit Begründungen zurückgewiesen. trag der STWEG Chesa Florentina) werden abgelehnt und mit Begründungen zurückgewiesen. nochmals die die Angelegenheit Angelegenheit an an das Verwaltungsgericht weiterziehen. weiterziehen. DesDes Natürlich kann kann jeder der Einsprecher das Verwaltungsgericht Einsprecher nochmals jeder der Natürlich Verhalten der der vier vier noch noch übrig übrig gebliebenen gebliebenen Einsprecher Einsprecher abhängig. abhängig. Falls Falls sich sich die die Einsprachen Einsprachen halb ist ist das das ganze ganze vom vom Verhalten halb Curtins freigestellt, freigestellt, wann wann erledigen lassen, lassen, wird wird dann dann die die Anmerkung Anmerkung im im Grundbuch Grundbuch erfolgen erfolgen und und den den STWEG STWEG in in Curtins so so erledigen Giebeldächer herangehen herangehen wollen. wollen. sie bei Leckwerden der der Flachdächer Flachdächer an den Umbau Umbau in in Giebeldächer an den bei Leckwerden sie

Pontresina, 14. 14. Februar Februar 2019 2019 Pontresina,

Für den den korrekten korrekten Protokollauszug: Protokollauszug: Für

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Mr WM Urs Dubs Dubs Urs

Gemeindeschreiber Gemeindeschreiber

bernlnaaengadin piz pTz hernlnmengadln

Gemeindekanzlei, GemeindeGemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Gemeinde Pontresina, und Kongresszentrum Rondo, Via Via Maistra Maistra 133, 133, CH-7504 CH-7504 Pontresina Pontresina Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde +41 S1 81 838 83881 85, FF +41 83887 91, 91, [email protected], www.gemeinde-pontresina.ch gemeinde@pontresina‚ch, www.gemeinde-pontresina.ch 81 83881 +41 81 81 85, TT +41

3784_V_GP_Curtins_GPV.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Pontresina

Quartierplan Curtins Quartierplanvorschriften

Erlassen vom Gemeinderat am 28. April 1988

GESTALTUNGSPLAN CURTINS

gestützt auf die Art,

38

ff.

KRG und Art.

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47/62 BG

erlässt der Gemeinderat von Pontresina folgenden OEFFENTLICHEN GESTALTUNGSPLAN

(GP Curtins)

I.

Begrenzung des Gestaltungsplan—Gebietes und beteiligtes Grundeigentum

1. Betroffenes Grundeigentum Der GP Curtins umfasst die Parzellen und Parzellenteile

Pontresina Nr.

2240, 2245,

1985,

1988,

1989,

2026,

2214,

2246, 2247, 2260, 2280, 2296,

2232,

2368,

soweit

sie im Bestandplan des Architekten Ido Ferrari vom 12.01. 1988, Masstab 1:500,

im Gestaltungsplangebiet aufgenom—

men sind„ In diesem Plan sind auch die näheren Angaben über den

Halt der Parzellen,

das Flächenmass,

die Zonenzugehörigm

keit und die Ausnützungsberechtigung enthalten. 2.

Eigentümer der im Gestaltungsplan gelegenen Parzellen Eigentümer der von diesen Vorschriften betroffenen Parw zellen:

a)

Nr.

1985,

GBmBlatt 496:

b) Nr.

1988, GBmBlatt 498: Stockwerkeigentum Blätter

50'024

bis

50'039,

nämlich:

1/4 Anteil

an

16/1000 Miteigentum

1/4 Anteil

an

16/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

16/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum 50/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum

70/1000 Miteigentum Koller Uebermittlungstechnik AG St.

Moritz

52/1000 Miteigentum 70/1000 Miteigentum 72/1000 Miteigentum 53/1000 Miteigentum

Grafiscrit Roseg AG,

Pontresina

72/1000 Miteigentum 74/1000 Miteigentum 55/1000 Miteigentum

e — u

Seiler AG, Hoch“ und Tiefbau,

74/1000 Miteigentum

Pontresina

76/1000 Miteigentum 56/1000 Miteigentum

76/1000 Miteigentum C) Nr.

1989,

d)

2260, GBmBlatt 2260:

Nr.

GBmBlatt 500: Eigentümer Blätter 50'266

bis 50‘299: 2/23 Anteil an

23/1000 Miteigentum

r

r

1/23 Anteil

an

2/23 Anteil

an

II

II

2/23 Anteil

an

II

II

1/23 Anteil

an

II

II

1/23 Anteil

an

1/23 Anteil

an

1/23 Anteil

an

1/23 Anteil

an

1/23 Anteil

an

1/23 Anteil

an

23/1000 Miteigentum

1/23 Anteil 2/23 Anteil

an

1/23 Anteil

an

1/23 Anteil

an

1/23 Anteil 2/23 Anteil 1/23 Anteil

an

Islas Immobilien AG, Zürich 1/2

Anteil

1/2

Anteil

1/2

Anteil

1/2

Anteil

1/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum 38/1000 Miteigentum 17/1000 Miteigentum 19/1000 Miteigentum 19/1000 Miteigentum 28/1000 Miteigentum 38/1000 Miteigentum 12/1000 Miteigentum 12/1000 Miteigentum

11/1000 Miteigentum 42/1000 Miteigentum 19/1000 Miteigentum 20/1000 Miteigentum 30/1000 Miteigentum 52/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum Lamm Sport AG,

Pontresina

12/1000 Miteigentum 40/1000 Miteigentum

Lamm Sport AG,

Pontresina

20/1000 Miteigentum

21/1000 Miteigentum

31/1000 Miteigentum 49/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum 14/1000 Miteigentum 78/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

22/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

22/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum 58/1000 Miteigentum

n Gesamteigentümer inf.allg.

Gütergemeinschaft

15/1000 Miteigentum 89/1000 Miteigentum 89/1000 Miteigentum 25/1000 Miteigentum 25/1000 Miteigentum 25/1000 Miteigentum 68/1000 Miteigentum

e) Nr„ 2232: Grundbuchblatt 2232 67/1000 Miteigentum 1/2 Anteil

an

19/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

19/1000 Miteigentum 31/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum 70/1000 Miteigentum 20/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum 70/1000 Miteigentum 72/1000 Miteigentum 21/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum

Koller Uebermittlungstechnik AG

72/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

74/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

74/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

55/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

55/1000 Miteigentum 74/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

76/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

76/1000 Miteigentum

an

56/1000 Miteigentum

76/1000 Miteigentum

Blätter 50'089—

50'106

je 1/18 Anteil

an

3/1000 Miteigentum 7/1000 Miteigentum

— 1/2 Anteil

an

6/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

6/1000 Miteigentum

Nr.

2280,

Nr.

2296, GBwBlatt 2296:

GBmBlatt 2280:

bis so'soq

Islas Immobilien AG

Politische Gemeinde Pontresina

Eigentümer Blätter 50'479

8/25 Anteil an 50/1000 Miteigentum 1/25 Anteil

an

1/25 Anteil

an

1/25 Anteil

an

1/25 Anteil

an

1/25 Anteil

an

2/25 Anteil

an

1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil

an

1/25 Anteil an 50/1000 Miteigentum

1/25 Anteil an

"

1/25 Anteil

an

II

1/25 Anteil

an

II

1/25 Anteil an

"

Islas Immobilien AG

7/1000 Miteigentum

Islas Immobilien AG

3/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum 41/1000 Miteigentum 1/2 Anteil an

35/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

35/1000 Miteigentum 31/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

1/2 Anteil

an

22/1000 Miteigentum

22/1000 Miteigentum 33/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum

42/1000 Miteigentum

75/1000 Miteigentum 23/1000 Miteigentum

42/1000 Miteigentum

58/1000 Miteigentum 42/1000 Miteigentum

76/1000 Miteigentum

23/1000 Miteigentum

93/1000 Miteigentum

111/1000 Miteigentum 27/1000 Miteigentum

h) Nr. 2026, GB—Blatt 501: Eigentümer Blätter 50'676 bis 50'681,

50683 bis 50'689 und 50'704 7/1000 Miteigentum

Islas Immobilien AG

3/1000 Miteigentum

73/1000 Miteigentum

73/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

85/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

85/1000 Miteigentum

Islas Immobilien AG

68/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an 130/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an 130/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

85/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

85/1000 Miteigentum

68/1000 Miteigentum

89/1000 Miteigentum

Islas Immobilien AG

76/1000 Miteigentum 123/1000 Miteigentum

98/1000 Miteigentum 22/1000 Miteigentum

i) Nr. 2240‚ GBnBlatt 2240:

j)

Nr.

2247,

GB-Blatt 2247:

Eigentümer der Blätter 50'859

bis 50‘867 137/1000 Miteigentum Politische Gemeinde Pontresina

120/1000 Miteigentum 136/1000 Miteigentum

120/1000 Miteigentum 136/1000 Miteigentum Politische Gemeinde Pontresina

h

120/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

136/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

136/1000 Miteigentum 85/1000 Miteigentum

Politische Gemeinde

Pontresina

STWE—Gemeinschaft

k)

Nr.

2214,

2/10 Anteil

an

1/10 Anteil

an

1/10 Anteil

an

1/10 Anteil

an

2/10 Anteil

an

1/10 Anteil

an

1/10 Anteil

an

1/10 Anteil

an

GB—Blatt 2214;

Costa AG,

10/1000 Miteigentum

Hoch— und Tiefbau,

Pontresina

l) Nr. 2245, GB—Blatt 2245: Eigentümer Blätter 50'143 bis 50'155 und 50’353 i

81/1000 Miteigentum

81/1000 Miteigentum

— Gesamteigentümer inf.allg. Gütergemeinschaft m

102/1000 Miteigentum 96/1000 Miteigentum 1/2 Anteil

an

46/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

46/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

89/1000 Miteigentum

1/2

an

89/1000 Miteigentum

Anteil

100/1000 Miteigentum 38/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

1/2 Anteil

112/1000 Miteigentum 112/1000 Miteigentum 105/1000 Miteigentum 153/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

1/2 Anteil

18/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

10/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

10/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

10/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

10/1000 Miteigentum

1/2 Anteil

an

10/1000 Miteigentum

u Gütergemeinschaft „ t

40/1000 Miteigentum m)

Nr.

2246,

50‘171

GB—Blatt 2246:

Eigentümer Blätter 50 '156 bis

45/1000 Miteigentum

„ 11 „

45/1000 Miteigentum 55/1000 Miteigentum 55/1000 Miteigentum

Solam AG

57/1000 Miteigentum

Solam AG

62/1000 Miteigentum

Solam AG

62/1000 Miteigentum

Solam AG

62/1000 Miteigentum

Solam AG

67/1000 Miteigentum

Solam AG

67/1000 Miteigentum 1/2 Anteil an

67/1000 Miteigentum

1/2 Anteil an

67/1000 Miteigentum

200/1000 Miteigentum H.

Huber & Co. AG

80/1000 Miteigentum

H.

Huber & Co. AG

5/1000 Miteigentum

Islas Immobilien AG

5/1000 Miteigentum

Islas Immobilien AG

66/1000 Miteigentum

n) Nr„ 2368, GBmBlatt 2368: Politische Gemeinde Pontresina

II.

Einleitung

Mit dem Gestaltungsplan werden folgende Ziele verfolgt:

a) Eine möglichst ansprechende und rationelle architektoni— sche Sanierung des Quartiers Curtins

b)

die bestehenden Flachdächer sollen möglichst durch Satm teldächer ersetzt werden können.

C)

im Rahmen der Sanierung des GestaltungsplannGebietes soll

eine gute Gestaltung der Fassaden angestrebt werden, die

zusammen mit der neuen Dachformgebung ein harmonisches

Bild erzeugen. Pläne

Folgende Pläne des Architekturbüros Ido Ferrari,

Pontresina,

bilden Grundlage und integrierende Bestandteile des Gestal—

tungsplanes Curtins:

a)

Plan bestehend (rev.

b) c)

l93/3a)

vom 12.01.1988

193/1a)

vom 25.01.1988

08.08.1988)

Gestaltungsplan (rev.

(Plan Nr. (Plan Nr.

08.08.1988)

Verkehrsplan

(Plan Nr.

193/2a)

vom 25.01.1988

(rev. 08.08.1988) Ergänzendes Recht

Soweit nicht durch diesen Gestaltungsplan Vorschriften abw weichendes Recht, das dem geltenden Baurecht der Gemeinde

vorgeht,

geschaffen wird,

gelten die Baugesetze der Gemein»

de Pontresina und das übergeordnete Bau» und Planungsrecht.

III.

Freihaltung und Ueberbaubarkeit der Parzellen und Bee bauungsvorschriften

1.

Gestaltungslinien a)

Auf den nicht oder nur teilweise überbauten Parzellen

des Quartiers Curtins sind Neubauten nur im Rahmen der

im Gestaltungsplan Nr.

linien zulässig.

l93/1a eingetragenen Gestaltungs—

b)

Auf den überbauten Parzellen des Quartiers Curtins,

auf

denen keine andere Gestaltungslinie im Gestaltungsplan

eingetragen ist, bestimmen sich die Gestaltungslinien durch eine in 0.2 Meter Abstand von den bestehenden Ume

fassungsmauern gemäss Plan Gestaltung Nr.

193/la um die

bestehenden Gebäude herumführende Linie.

2.

Ausnutzung

a)

Die Ausnützungsberechtigung der einzelnen Parzellen im Gestaltungsplangebiet gemäss Baugesetz sind ebenso wie

die bereits beanspruchte Ausnützung im Plan "Bestehend" Nr.

193/3a festgehalten. Aus diesem Plan sind ebenfalls

die Ausnützungsreserven und mmanki der einzelnen Par—

zellen nach Baugesetz ersichtlich.

b)

Gemäss Art.

59 Abs.

4 Baugesetz wird bei Annahme des Ge—

staltungsplanes auf die zulässige Ausnützung ein Bonus

von 10% gewährt.

Die unter Berücksichtigung dieses Bo—

nus bestehenden Ausnützungsrerserven der einzelnen Par=

zellen sind in der nachfolgenden Tabelle des Büros

Edy Toscano AG,

vom 8.

Januar 1988,

rev.

8.

August 1988,

auf Seite 14,

letzte Kolonne in m2 Bruttogeschossfläche

festgehalten.

Diese Tabelle gibt auch im Detail Auf—

schluss über die Berechnung dieser Reserven und Manki.

C) Die Parzellen Nr.

1988 und Nr.

2245 wurden nach Zonen-

plan 1964 überbaut. Nach heutigem Gesetz wären die zwei

Parzellen übernutzt.

Um diese nicht zu benachteiligen,

wird in der Tabelle Seite 14 davon ausgegangen, dass die» se Parzellen heute voll ausgenützt sind. Ein allfälliger

Bonus wird nur auf das Parzellenteilstück gewährt, wel—

ches heute in der Bauzone liegt.

d) Innerhalb des Gestaltungsplangebietes sind Nutzungstrans“ porte auch zwischen nicht angrenzenden Parzellen möglich.

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3.

Lage der Gebäude

Innerhalb der Gestaltungslinien ist die Lage der Bauten

frei.

Durch die Gestaltungslinien werden sämtliche Gren2m

und Gebäudeabstandsvorschriften ersetzt„

Innerhalb der Gen

staltungslinien bestehen keinerlei Beschränkungen betreffend Gebäudelänge und auch keine minimalen Gebäudeabstände.

Gebäude» und Firsthöhe,

Geschosszahl

Die Gebäudee und Firsthöhen gemäss Baugesetz dürfen um man

ximal 3 m,

die gesetzlich zulässige Wohngeschosszahl um ein

Geschoss überschritten werden,

Soweit die Firsthöhen und die Kniestockhöhen im Gestal— tungsplan 193/la festgehalten sind, gehen sie den aufgrund

der in Abs.

l enthaltenen Regelung ermittelten vor.

Vorbehalten bleibt Art,

59 Abs.

3 Baugesetz, wonach gegen—=

über den Grenzen des GestaltungsplaneAreals die zonengemäSw

sen gesetzlichen Grenzabstände vermehrt um die allfällige Mehrhöhe gegenüber der in der betreffenden Zone höchstzum

lässigen Gebäudehöhe einzuhalten sind.

Dachgestaltung

Für die Dachgestaltung und die Firstrichtung gelten die im

Gestaltungsplan enthaltenen Vorschriften sowie Art.

gesetz.

41 Bauw

Kleinere Abweichungen sind gestattet,

Dacheinschnitte und Dachlukarnen sind nur

in bescheidenem

Masse und bei guter gestalterischer Lösung zulässig.

Die Sanierung und Beibehaltung der bestehenden Flachdächer

ist weiterhin ausdrücklich gestattet.

6°

Energietechnische Massnahmen

Bei wesentlichen Umbauten sind energietechnische Verbes— serungen anzustreben.

IV.

Erschliessung, Versorgung und Entsorgung

l. Verkehrserschliessung Die öffentliche Strasse und die Zufahrten zu den einzelnen

Parzellen hat sich nach dem Verkehrsplan Nr.

193/2a zu rich—

ten. Angesichts der vorhandenen Ueberbauung mit vielen offenen

Parkplätzen wird auf die Vorschrift der mehrheitlichen unterirdischen Anordnung der Parkplätze verzichtet.

2.

Fussgängererschliessung

Die Fussgängererschliessung richtet sich ebenfalls nach

dem Verkehrsplan.

3. Wasser und Kanalisation

Das Gestaltungsplangebiet ist hinsichtlich Wasser und Abm wasser erschlossen.

i 17 i

Kehrichtn und Glasentsorgung

Die Kehrichtu und Glasentsorgung erfolgt im Gestaltungen plangebiet zentral an der im Gestaltungsplan 193/1a fest—

gehaltenen Stelle. Die Zustimmung des Grundeigentümers (Kanton Graubünden)

wurde bereits am 27.

Mai 1987 erteilt.

Schlussbestimmungen

.

Kosten

Sämtliche im Zusammenhang mit der Errichtung des Gestal»

tungsplans Curtins entstehenden Kosten, wie die Kosten der Planung,

der Ausarbeitung der GP—Vorschriften,

buchamtes sowie Gebühren usw.‚

des Grund—

sind von den Parteien nach

Massgabe ihres Bruttogeschossflächen—Anspruches nach fol— gendem Schlüssel zu bezahlen:

Parz.

Nr.

Name

BGF+ 10%

Bonus

%

BGF + Kostenanteil

1985 1988 1989 2026 2214 2232 2240 2245 2246

920.70 1’809.97 2'295.70 1'238.82 778.14 1'930.28 963.60 1'262.01 980.10

5.57 10.95 13.89 7.49 4.7l 11.68 5.83 7.64 5.93

2260 2296

2'340.80 1'059.52

14.16 6.41

Total

16'528.72

100.00 %

2247

949.08

5.74

Der Gemeinderat erstellt nach Genehmigung und Anmerkung des vorliegenden Gestaltungsplanes die Schlussabrechnung mit

definitivem quantitativem Kostenverteiler nach obigem Schlü5m

sel und stellt diese den Eigentümern obiger Parzellen zu.

Diese Abrechnung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zum

integrierenden Bestandteil dieser Gestaltungsplanvorschriften.

Bei Stockwerkeigentümergemeinschaften werden die Kosten für

alle Stockwerkeigentümer von der STWE—Gemeinschaft bezogen

und die Mitteilung der Schlussabrechnung erfolgt nur an die“

se zuhanden der einzelnen Stockwerkeigentümer.

Kostenfinanzierung auf Basis Vorfinanzierung

Der erstbauende Eigentümer bzw.

die erstbauende Stockwerk"

eigentümergemeinschaft hat die Gestaltungsplankosten vor—

zufinanzieren, die späterbauenden Eigentümer haben im Zeit— punkt der Vornahme von baulichen Veränderungen an ihren

Liegenschaften im Sinne der vorliegenden Gestaltungsplanm

Vorschriften den vorfinanzierenden Eigentümern ihren Beim

trag an die Planungskosten zu entrichten.

Rechtskraftbescheinigung und Grundbuchanmeldung

Die unterzeichnete Behörde bescheinigt hiermit,

dass wähm

rend der öffentlichen Auflage dieser Gestaltungsplanben

stimmungen und der dazugehörenden Pläne sowie gegen die

definitive Genehmigung der vorliegenden Gestaltungsplan—

Vorschriften gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 28.

April 1988 keine Rechtsmittel ergriffen worden sind. Der Gestaltungsplan Curtins ist deshalb in Rechtskraft erwachw 5611.

Der Gestaltungsplan,

Ziff.

2,

umfassend alle Planunterlagen gem.

II.

und die vorliegenden Gestaltungsplanvorschriften

wird hiermit zur Anmerkung im Grundbuch Pontresina angemeldet. Das Grundbuchamt St. Moritz wird beauftragt und

ermächtigt}

alle erforderlichen grundbuchlichen Verfügun—

gen vorzunehmen.

Pontresina, den 24‚AU9.1988 Für den Gemeinderat:

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Der PraSident:

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