Quartierplan Park - Änderung 2013
Neighbourhood plan procedure · Maienfeld
Document
- Number
- 13.GDEf3
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Maienfeld
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Dec 9, 2013
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Text
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Stadt Maienfeld
MAIENFELD
1 ii
Balatrain 1 CH-7304 Maienfeld Telefon 081 300 45 50 Telefax 081 300 45 60 [email protected] www.maienfeld.ch
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BESCHLUSS des STADTRATES MAIENFELD vom 09.12.2013 betreffend Beizugsgebiet des Quartierplans Park
I. Sachverhalt
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Im Rahmen der Abklärungen wurde festgestellt, dass das Beizugsgebiet des Quartierplans «Park», so wie es dem Einleitungsbeschluss des Stadtrats vom 25. Juni 2012 zugrunde gelegen hat, von dem Gebiet, das im Zonenplan mit einer Quartierplan-Pflicht belegt ist, geringfügig abweicht: Die südliche Grenze des Quartierplan-Beizugsgebiets und die südliche Grenze des Gebiets mit Quartierplan-Pflicht auf Parzelle 1768 sind nicht deckungsgleich. Das im Zonenplan festgelegte Gebiet mit Quartierplan-Pflicht ist um cirka 71 m2 grösser (siehe Planbeilage). Es ist deshalb notwendig, den Perimeter des Quartierplans «Park» an die Abgrenzung im Zonenplan anzupassen. Diese Änderung des Beizugsgebiets betrifft nur den Grundeigentümer der Parzelle 1768. Gestützt auf Art. 16 Abs. 3 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) muss das geänderte Beizugsgebiet deswegen nicht nochmals öffentlich aufgelegt werden. Es genügt, wenn der von der Änderung direkt betroffene Eigentümer während 30 Tagen die Möglichkeit erhält, gegen die Änderung Einsprache zu erheben. Der Stadtrat wird den Grundeigentümer der Parzelle 1768 über den Sachverhalt orientieren und ihm gestützt auf Art. 16 Abs. 3 KRVO Gelegenheit zur Einsprache einräumen. II. Beschluss 1.
Das Beizugsgebiet des Quartierplans Park wird um cirka 71 m2 vergrössert. Neues Beizugsgebiet gemäss Planbeilage.
2. Gegen diese Veränderung des Beizugsgebietes kann der Eigentümer der Parzelle 1768 gemäss Art. 16 Abs. 3 KRVO innert 30 Tagen seit der Mitteilung beim Stadtrat der Stadt Maienfeld Einsprache erheben. 3. Mitteilung eingeschrieben am 13.12.2013 an: -
Eigentümerin der Parzelle 1768,
Für den Stadtrat Maienfeld Der Stadtpräsident
Max Leuener
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2
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal