Quartierplan Lemmschen Hof - Änderung 1994
Neighbourhood plan procedure · Davos
Document
- Number
- 94.GDEf1
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Davos
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Mar 14, 1994
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Text
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Nr, 94022
Lemm'schen Hof AG, c/o Markutt Treuhand AG, Talstrasse 34A, 7270 Davos Platz
ENTSCHEID DER BAUBEHÖRDE
güartierplan-Aenderung "Lemmschen Hof", Salzgäbastrasse, Davos Dorf
BAUBEWILLIGUNG
Die Baubewilligung wird nach Massgabe der bewilligten Pläne unter nachfolgenden Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen erteilt:
1. Vorbehalt der privaten Rechte
Die Baubewilligung bezieht sich nur auf das öffentlich -rechtliche Verhältnis. Die Rechte Dritter (privatrechttiche Einsprachen) bleiben vorbehalten.
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2. Baubeginn Die Bauherrschaft wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Baubewilligung innert 20 Tagen seit ihrer Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden durch die Nachbarn angefochten werden kann.
3. Erlöschen der Baubewilligung
Die Baubewilligung erlischt, wenn der Bau nicht innert eines Jahres nach ihrer Rechtskraft begonnen wird. {vgl. im übrigen Art. 24. BG).
4. Verbindlichkeit der Baubewilligun Bauarbeiten dürfen nur im Rahmen der Baubewilligung und der bewilligten Pläne und unter Beobachtung der Vorschriften des Baugesetzes ausgeführt werden. Ergibt sich bei der Bauausführung die Notwendigkeit, von den genehmigten Bauplänen abzuweichen, so ist vor Ausführung der Änderung eine Ergänzung des Baugesuches und bei wesentlichen Änderungen ein neues Baugesuch einzureichen.
5. Leuchtreklamen Die Lichtstärke ist so zu wählen, dass keine Blendwirkung auf der Strasse entsteht. Reflektierende und fluoreszierende Farben sind untersagt. Die Baubehörde kann jederzeit und entschädigungslos die Entfernung der. Reklame verfügen, wenn ihr Bestehen zu Verkehrsstörungen führt oder wenn ein anderes öffentliches Interesse die Entfernung erfordert.
6. Baukontrolle Zur Ermöglichung der Baukontrolle ist dem Bauamt Anzeige zu machen: a) Nach Erstellung des Schnurgerüstes b) Über die Fertigstellung von Neu- und Umbauten, auf alte Fälle 14 Tage vor dem beabsichtigten Bezug. (Art. 153 Po R
Weitere verbindliche Bedingungen und Auflagen:
7, Die unentgeltliche Landabtretung von ca, 10'000 m2_auf Parz.Nr, 1152 (Streifen Hohe Promenade - ehemalige Liegenschaft |) an die Landschaft Davos Gemeinde ist vor Erteilung der Baubewilligung für die Häuser Efeu und Flora im Grundbuch zu regeln,
8. Die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, wonach im Haus il alle Wohnungen als Erstwohnungen zu nützen sind, ist im Grundbuch anzumerken.
?. Die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung für Haus E mit Eigentumswohnungen, wonach bei Neubauten mind, 50 % der BCF, die für die \ohnnutzung bestimmt ist, als Erstwohnungen genutzt werden müssen, ist im Grundbuch anzumerken (Art. A6squinguies Bau6).
Rechtsmittel: Gegen die Auflagen und Bedingungen kann innert 20 Tagen seit ihrer Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich und begründet rekurriert werden.
Das Projekt wurde am 09.07.93 im Amtsblatt der Landschaft Davos ausgeschrieben. Gebühr Fr. 200 .-- Davos, 14.03.94 LANDSCHAFT DAVOS GEMEINDE
NAMENS DER BAUBEHÖRDE:
Der ann E De
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal