Erlass Baulinie Freihofstrasse

Neighbourhood plan procedure · Landquart

Document

Number
20.GDE148
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Landquart
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Aug 13, 2020

Map

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3942_B_Baulinie_Freihofstrasse.pdfOpen in a new tab

Text

Protokoll-Auszug Gemeindevorstand Sitzung vom 13. August 2020

2020-148 004.09.

Bauzonen-/Quartierpläne, Baulinien Freihofstrasse; Erlass einer Baulinie

Der Baulinienplan Freihofstrasse hat vom 8. Juni bis 8. Juli 2020 öffentlich aufgelegen. Es sind keine Beschwerden eingegangen. Gemäss Art. 19 KRVO erlässt der Gemeindevorstand nach Abschluss des Auflageverfahrens den Baulinienplan. Der Erlass ist den Beteiligten schriftlich eröffnet worden. Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder dem rechtskräftigen Abschluss von Rechtsmittelverfahren tritt der Baulinienplan in Rechtskraft. Nach dem Inkrafttreten lässt der Gemeindevorstand den Baulinienplan im Grundbuch anmerken. Die Kosten für das Verfahren trägt die Gemeinde, da sie, gemäss Angaben des Bauamtes, der Auslöser für das Verfahren ist. Es wird beantragt • Erlass der Baulinie an der Freihofstrasse. • Mitteilung an die betroffenen Grundeigentümer. • Nach Ablauf der Beschwerdefrist Mitteilung an das Büro Remund + Kuster zur Nachführung beim Geometer Donatsch + Partner machen. • Anmerkung im Grundbuchamt veranlassen. Der Gemeindevorstand beschliesst • Die Baulinie an der Freihofstrasse wird gemäss Antrag erlassen. • Die betroffenen Grundeigentümer sind über den Beschluss in Kenntnis zu setzen. • Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist das Büro Remund + Kuster zu informieren, damit die Planunterlagen vom Geometer Donatsch + Partner nachgeführt werden. • Die Verwaltung wird angewiesen, beim Grundbuchamt die Anmerkung zu veranlassen.

Für den richtigen Auszug: GEMEINDERATSKANZLEI LANDQUART Der Gemeindeschreiber:

: 27.10.2020 08:32:00