Teilrevision Landschaftsschutzzone Jenisberg

Land-use plan, basic order · Bergün Filisur

Document

Number
20.970
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Bergün Filisur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Nov 24, 2020

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

24. November 2020

25. November 2020

970/2020

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II Governo del Cantone dei Grigioni

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bergün Filisur beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 26. August 2020 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: -

Teilrevision Baugesetz Filisur (Art. 49)

-

Zonenplan 1:1000 / 10 000 Filisur, Legenden

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Bergün Filisur die folgenden weiteren Unterlagen ein: -

Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 10. September 2020 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) Projektunterlagen vom 1. November 2019 betreffend Umbau/Erweiterung Grossviehstall/Heustall auf Parzelle Nr. 2572, Jenisberg, bestehend aus: Situation 1:500, Grundrisse UG und EG 1:200, Ansicht Nord 1:200 sowie Schnitte 1:200

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 6. Mai 2020 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 26. August 2020 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 10. September 2020. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2020 ersuchte der Gemeindevorstand Bergün Filisur um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

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B. Gegenstand der Revisionsvorlage Gegenstand der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung bildet die vorgesehene Erweiterung des Landwirtschaftsbetriebs auf der Parzelle Nr. 2572 in Jenisberg (Filisur). Das Betriebszentrum liegt in der Dorfzone von Jenisberg und soll über die Bauzone hinaus in die Landwirtschaftszone erweitert werden. Die Landwirtschaftszone ist in diesem Bereich mit einer Landschaftsschutzzone 1 (LSZ 1) überlagert. Gemäss Art. 49 des rechtskräftigen Baugesetzes (BauG) Filisur sind die Erstellung von Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen sowie weitere bauliche Vorhaben in der LSZ 1 nicht gestattet. Demgegenüber sind gemäss Art. 34 KRG in der Landschaftsschutzzone landwirtschaftliche Bauten und Anlagen dann zulässig, wenn kein Standort ausserhalb dieser Schutzzone zumutbar ist. Damit das Bauvorhaben in Jenisberg realisiert werden kann, soll Art. 49 BauG zugunsten der Bestimmung von Art. 34 KRG aufgehoben werden. Entsprechend soll in den Zonenplänen auf die Unterscheidung einer LSZ 1 und 2 verzichtet werden, weshalb die Legenden angepasst wurden. Die Gemeinde wird bezüglich des Bauvorhabens im Übrigen darauf hingewiesen, dass das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG), entgegen den Ausführungen im PMB (vgl. Ziff. 3.4, S. 7), die Beiträge für das Stallausbauprojekt nicht zugesichert, sondern bloss in Aussicht gestellt hat.

C. Teilrevision des Baugesetzes Filisur Die am 26. August 2020 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes Filisur (Art. 49) gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.

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D. Zonenplan 1:1000 / 10 000 Filisur, Legenden Der Zonenplan 1: 1000 / 10 000 Filisur, Legenden vom 26. August 2020 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Die am 26. August 2020 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes Filisur (Art. 49) wird genehmigt. 2.

Der Zonenplan 1 :1000 / 10 000 Filisur, Legenden vom 26. August 2020 wird genehmigt.

3.

Der Gemeindevorstand Bergün Filisur wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6.

Mitteilung an: - Gemeindevorstand Bergün Filisur, Dorfstrasse 38, 7477 Filisur - Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur - Amt für Natur und Umwelt - Amt für Wald und Naturgefahren - Amt für Immobilienbewertung - Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

4

- Amt für Raumentwicklung - Standeskanzlei - Departement für Volkswirtschaft und Soziales (im Doppel, samt Unterlagen)

Der Präsident:

Dr. Chr. Rathgeb

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin