Ruschein, Quartierplan Sut Baselgias Anpassung 2

Neighbourhood plan procedure · Ilanz/Glion

Document

Number
98.GDEf1
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Ilanz/Glion
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Aug 24, 1998

Map

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3619_B_QP_Sut-Baselgias-2_Beschluss.pdfOpen in a new tab

Text

Vischnaunca 7154 Ruschein

Ruschein, 31.08.98

Mitteilung am 02.09.98

Tel. 081 925 18 29 / Fax 081 925 19 30 / PC 70-9120-2

Entscheid

des Gemeindevorstandes Ruschein, 7154 Ruschein, vom 24.8.1998

in Sachen Änderung des Quartierplanes Sut Baselgias

Sachverhalt und Erwägungen:

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Mit Schreiben vom 9.4.1998 beantragt die

eine Anderung des Quartiergestaltungsplanes Sut Baselgias für die Parzellen Nr. 281, 282 und 397. Pläne Nr. 303/R1, 303/R2, 303IR3, 303/R4. Gegenüber dem ursprünglichen Quartiergestaltungsplan (Grundbucheintrag vom 19. Juli 1995) weist der revidierte Plan nebst den bisherigen Häusertypen A und B einen zusätzlichen Haus-Typ C auf. Auf der Parzelle Nr. 281 sollen an Stelle der geplanten 10 Familienhåuser (Typ A) nur deren 9 (Typ C) erstellt und die Gruppierung anders angeordnet werden. Die Baugesellschaft Sut Baselgias hat von allen quartierplanbeteiligten Grundeigentümern die schriftliche Zustimmung für die beantragte Quartierplanänderung eingeholt und der Gemeinde zugestellt. Nach Abklärung der Rechtslage mit dem Gemeinderechtsberater und der internen Prüfung durch die Gemeindebaukommission kann die Quartierplanänderung bewilligt und ins Grundbuch der Gemeinde Ruschein eingetragen bzw. angemerkt werden.

Verfügung:

1. Die beantragte Änderung des Quartiergestaltungsplanes Sut Baselgias, Pläne Nr. 303/R1, 303/R2, 303/R3, 303/R4 datiert vom 9.4.1998 wird durch den Vorstand der Gemeinde Ruschein genehmigt. Die maximal zulässige, totale Bruttogeschossfläche gemäss Auflageplan vom 3.6.1994 (Grundbucheintrag vom 19. Juli 1995) darf nicht überschritten werden.

2. Die genehmigte Quartierplanânderung wird im Grundbuch der Gemeinde Ruschein angemerkt. Die Kosten des Grundbucheintrages gehen zu Lasten der Baugesellschaft Sut Baselgias.

3. Die gemeindeeigenen Kosten des Verfahrens gemäss beiliegender Zusammenstellung im Betrage von Fr. 377.70 werden der Baugesellschaft Sut Baselgias überbunden und sind innert 30 Tagen der Gemeindekasse Ruschein zu übenıveisen.

4. Nach Ablauf der Rekursfríst wird die rechtskräftige Quartierplanänderung zur Eintragung bzw. Anmerkung ins Grundbuch der Gemeinde Ruschein angemeldet sowie den quartierplanbeteiligten Grundeigentümern zur Kenntnis gebracht.

5. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs eingereicht werden. GEMEINDEVORSTAND RUSCHEIN

Der Aktuar:

Der Präsident:

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