Teilrevision Gewässerräume
Land-use plan, basic order · Samedan
Document
- Number
- 22.55
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Samedan
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jan 25, 2022
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Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
ES
II Governo del Cantone dei Grigioni
27. Januar 2022
25. Januar 2022
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Protokoll Nr.
55/2022
Gemeinde Samedan
OP-Teilrevision
Genehmigung
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Samedan beschlossen an der Gemeindever
sammlung vom 15. Juli 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden
folgende Planungsmittel verabschiedet: -
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Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Nord
Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum
Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Süd
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Samedan die folgenden weite ren Unterlagen ein:
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Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 17. August 2021 gemäss Art. 47
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Zonenplan 1:2500 Informationsplan, Gewässerräume Samedan Nord
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der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
Zonenplan 1:2500 Informationsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum
Zonenplan 1:2500 Informationsplan, Gewässerräume Samedan Süd
Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 20. Juli 2020 einen Vorprü
fungsbericht.
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Die öffentliche Bekanntga be des Gemeinde versammlu ngsbeschlu sses vom 15. Juli
2021 gemäss Art. 4 8 des Raumplanu ngsgesetze s für den Kanton Graubünde n
(KRG; B R 801.100) erfolgte am 2. Septembe r 2021. E s gingen keine Beschwerd en
ein.
Mit Schreiben vom 27. August 2021 ersuchte der Gemeinde vorstand Samedan um
Genehmig ung der Revisionsv orlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
B. Gegensta nd der Revisions vorlage
Inhalt der vorliegend zu genehmige nden Nutzungsp lanungsvor lage der Gemeinde
Samedan bildet die Ausscheid ung von Gewässerr aumzonen für die im Gemeinde ge
biet vorhanden en Fliessgewä sser und stehenden Gewässer. Die Gewässerr aumzo
nen sind als die Grundnutz ung überlagern de Zonen - im Sinne von Schutzzon en -
ausgestalte t.
Mit der vorliegend en Teilrevision der Ortsplanun g hat die Gemeinde Samedan ihre
Gewässerr äume im Sinne der Gewässers chutzgese tzgebung vollständig ausge
schieden.
C. Übereinst immung mit der Richtplan ung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesges etzes über die Raumplan ung (Raumplan ungs gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen
Genehmig ungsbehör de unter anderem
die Prüfung der Übereinstim mung der Nutzungsp läne mit der Richtplanu ng. Es ist so
mit zu prüfen, ob die vorliegend e Teilrevisio n der Ortsplanun g mit dem Richtplan
Graubünde n 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt
a m 19. Septembe r 2003)
sowie mit dem rechtskräft igen Regionale n Richtplan Oberengad in übereinstim mt. E s kann festgehalte n werden, dass die Revisionsv orlage richtplanko nform ist.
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D. Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Nord
Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum
Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Süd
Der Gewässerraum des Ovel da Muragl wurde auf den Parzellen Nrn. 1094 und 2029
(orografisch linke Seite) auf die bestehenden Gewässerabstandslinien gelegt. Im
P M B wurde dazu vermerkt, dass diese Festlegung im Interesse der Planbeständig
keit so erfolgt sei, analog der Gewässerraumausscheidung im Gebiet "Sper l'En". Die Gemeinde hat indessen nicht beachtet, dass "Punt Muragl" im Gegensatz zu "Sper
l'En" kein dicht überbautes Gebiet im Sinne der Gewässerschutzgesetzgebung dar
stellt, weshalb der reduzierte Gewässerraum auf der anderen Flussseite kompensiert
werden muss. In der Vorprüfungsvorlage wurde dies noch gemacht und der Gewäs
serraum auf der orografisch rechten Seite etwas grösser ausgeschieden. Wieso dies
geändert wurde, ist nicht bekannt. Möglicherweise liegt ein Planfehler vor. Die Ge
meinde wird ersucht, den Gewässerraum auf der Parzelle Nr. 1096 (Bereich vis ä vis der Grundstücke Nrn. 1094 und 2029) entsprechend der Vorprüfungsvorlage gering
fügig zu vergrössern.
Im Übrigen geben die drei Zonenpläne 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume
Samedan Nord, Zentrum und Süd, alle vom 15. Juli 2021, zu keinen weiteren Bemer
kungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1.
Der Zonenplan
1 :2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Nord, der
Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum und
der Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Süd, alle
vom 1 5. Juli 2021 , werden im Sinne der Erwägungen mit folgendem Anliegen ge
nehmigt:
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Die Gemeinde wird ersucht, den Gewässerraum des Ovel da Muragl auf der
Parzelle Nr. 1096 (Bereich vis ä vis der Parzellen Nrn. 1094 und 2029) ge ringfügig zu vergrössern.
2. Der Gemeindevorstand Samedan wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3. Für direkte Adressaten des vorliegenden Beschlusses beginnt die 30-tägige Be
schwerdefrist an das Verwaltungsgericht bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung
des vorliegenden Beschlusses.
4. Der Gemeindevorstand Samedan wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
6. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu
nehmen.
7. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.
8. Mitteilung an: -
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Der Präsident:
Marcus Caduff
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Daniel Spadin
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal