Teilrevision Gewässerräume

Land-use plan, basic order · Samedan

Document

Number
22.55
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Samedan
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Jan 25, 2022

Map

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

ES

II Governo del Cantone dei Grigioni

27. Januar 2022

25. Januar 2022

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Protokoll Nr.

55/2022

Gemeinde Samedan

OP-Teilrevision

Genehmigung

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Samedan beschlossen an der Gemeindever

sammlung vom 15. Juli 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden

folgende Planungsmittel verabschiedet: -

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Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Nord

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Süd

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Samedan die folgenden weite ren Unterlagen ein:

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Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 17. August 2021 gemäss Art. 47

-

Zonenplan 1:2500 Informationsplan, Gewässerräume Samedan Nord

-

-

der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)

Zonenplan 1:2500 Informationsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum

Zonenplan 1:2500 Informationsplan, Gewässerräume Samedan Süd

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 20. Juli 2020 einen Vorprü

fungsbericht.

2

Die öffentliche Bekanntga be des Gemeinde versammlu ngsbeschlu sses vom 15. Juli

2021 gemäss Art. 4 8 des Raumplanu ngsgesetze s für den Kanton Graubünde n

(KRG; B R 801.100) erfolgte am 2. Septembe r 2021. E s gingen keine Beschwerd en

ein.

Mit Schreiben vom 27. August 2021 ersuchte der Gemeinde vorstand Samedan um

Genehmig ung der Revisionsv orlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

B. Gegensta nd der Revisions vorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmige nden Nutzungsp lanungsvor lage der Gemeinde

Samedan bildet die Ausscheid ung von Gewässerr aumzonen für die im Gemeinde ge

biet vorhanden en Fliessgewä sser und stehenden Gewässer. Die Gewässerr aumzo

nen sind als die Grundnutz ung überlagern de Zonen - im Sinne von Schutzzon en -

ausgestalte t.

Mit der vorliegend en Teilrevision der Ortsplanun g hat die Gemeinde Samedan ihre

Gewässerr äume im Sinne der Gewässers chutzgese tzgebung vollständig ausge

schieden.

C. Übereinst immung mit der Richtplan ung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesges etzes über die Raumplan ung (Raumplan ungs gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen

Genehmig ungsbehör de unter anderem

die Prüfung der Übereinstim mung der Nutzungsp läne mit der Richtplanu ng. Es ist so

mit zu prüfen, ob die vorliegend e Teilrevisio n der Ortsplanun g mit dem Richtplan

Graubünde n 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt

a m 19. Septembe r 2003)

sowie mit dem rechtskräft igen Regionale n Richtplan Oberengad in übereinstim mt. E s kann festgehalte n werden, dass die Revisionsv orlage richtplanko nform ist.

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D. Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Nord

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Süd

Der Gewässerraum des Ovel da Muragl wurde auf den Parzellen Nrn. 1094 und 2029

(orografisch linke Seite) auf die bestehenden Gewässerabstandslinien gelegt. Im

P M B wurde dazu vermerkt, dass diese Festlegung im Interesse der Planbeständig

keit so erfolgt sei, analog der Gewässerraumausscheidung im Gebiet "Sper l'En". Die Gemeinde hat indessen nicht beachtet, dass "Punt Muragl" im Gegensatz zu "Sper

l'En" kein dicht überbautes Gebiet im Sinne der Gewässerschutzgesetzgebung dar

stellt, weshalb der reduzierte Gewässerraum auf der anderen Flussseite kompensiert

werden muss. In der Vorprüfungsvorlage wurde dies noch gemacht und der Gewäs

serraum auf der orografisch rechten Seite etwas grösser ausgeschieden. Wieso dies

geändert wurde, ist nicht bekannt. Möglicherweise liegt ein Planfehler vor. Die Ge

meinde wird ersucht, den Gewässerraum auf der Parzelle Nr. 1096 (Bereich vis ä vis der Grundstücke Nrn. 1094 und 2029) entsprechend der Vorprüfungsvorlage gering

fügig zu vergrössern.

Im Übrigen geben die drei Zonenpläne 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume

Samedan Nord, Zentrum und Süd, alle vom 15. Juli 2021, zu keinen weiteren Bemer

kungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Zonenplan

1 :2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Nord, der

Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Zentrum und

der Zonenplan 1:2500 Änderungsplan, Gewässerräume Samedan Süd, alle

vom 1 5. Juli 2021 , werden im Sinne der Erwägungen mit folgendem Anliegen ge

nehmigt:

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Die Gemeinde wird ersucht, den Gewässerraum des Ovel da Muragl auf der

Parzelle Nr. 1096 (Bereich vis ä vis der Parzellen Nrn. 1094 und 2029) ge ringfügig zu vergrössern.

2. Der Gemeindevorstand Samedan wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Für direkte Adressaten des vorliegenden Beschlusses beginnt die 30-tägige Be

schwerdefrist an das Verwaltungsgericht bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung

des vorliegenden Beschlusses.

4. Der Gemeindevorstand Samedan wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

6. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu

nehmen.

7. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

8. Mitteilung an: -

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Der Präsident:

Marcus Caduff

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin