Teilrevision

Land-use plan, basic order · Trun

Document

Number
05.1332
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Trun
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Nov 8, 2005

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« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-G

Die Regierung des Kantons Graubünden

I" zr

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTV,f!M_UNG

II Governo del Cantone dei Grigioni

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

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Protokoll Nr.

8. November 2005

9. November 2005

1332

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schlans beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2005 im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung folgende Planungsmittel: Ergänzung Baugesetz (Art. 37a) Zonen- und Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 Verkehr Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumplanung (seit dem 1. November 2005 Amt für Raumentwicklung, ARE) verfasste mit Datum vom 11. Februar 2005 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 3. Juni 2005 gemäss Art. 48 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 16. Juni 2005. Es ging eine Beschwerde ein. Diese wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt. Mit Schreiben vom Juni 2005 ersuchte der Gemeindevorstand Schlans um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

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B. ErgänzungBaugesetz Zu der am 3. Juni 2005 beschlossenen Ergänzung des Baugesetzes (Art. 37a) ergeben sich keine Bemerkungen; sie kann genehmigt werden.

C. Zonen- und Generel er Gestaltungsplan 1:1'0 0 Die Gemeinde Schlans wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung respektive wesentliche Beeinträchtigungen von Hecken und Feldgehölzen einer Bewilligung des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) bedürfen. Im Übrigen gibt der am 3. Juni 2005 beschlossene Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

D. Generel er Erschlies ungsplan 1:1'0 0 Verkehr Der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 Verkehr vom 3. Juni 2005 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3

Gestützt auf Art. 49 KRG beschliesst die Regierung: 1. Die am 3. Juni 2005 verabschiedete Ergänzung des Baugesetzes (Art. 37a) wird genehmigt. 2.

Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 vom 3. Juni 2005 wird genehmigt.

3.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 Verkehr vom 3. Juni 2005 wird genehmigt.

4.

Der Gemeindevorstand Schlans wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.

5.

Die Beschwerde wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt.

6.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARE die notwendigen Pläne und das Baugesetz zur Verfügung.

7.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

8. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

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9. Mitteilung an: -

Namens der Regierung Die Präsidentin:

Dr. Eveline Widmer-Schlumpf Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen