Umsetzung RPG1 (Verlängerung)
Planning zone · St. Moritz · Repealed Mar 11, 2027
Document
- Number
- 00.122.642
- Kind
- Planning zone
- Commune
- St. Moritz
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Mar 13, 2025
- Repealed
- Mar 11, 2027
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Text
eKAB-Nr.: 00.122.642 Stelle: Gemeinde St. Moritz Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 13.03.2025
Amtliche Anzeige – Verlängerung einer Planungszone Amtliche Anzeige – Verlängerung einer Planungszone Reduktion der Bauzonen, vor allem der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) Anlässlich seiner Sitzung vom 11. März 2019 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone erlassen mit dem Ziel, eine Reduktion der Bauzonen, vor allem der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ), entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans (KRIP-S) vom 20. März 2018 zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen. Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales mit Departementsverfügung vom 03. März 2025, die seit 11. März 2019 geltende Planungszone bis am 11. März 2027 verlängert. Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung Beschwerde erhoben werden. Im Auftrag des Gemeindevorstandes Hochbau St. Moritz
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