Teilrevision Sand
Land-use plan, basic order · Klosters
Document
- Number
- 24.DEP9
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Klosters
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Apr 4, 2024
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Klosters with its building zones.Open the full map
Files
3871_B_TROP_Sand_DV.pdfOpen in a new tab
Text
EINGANG
0 9 . APR. 2024
Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d’economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell’economia pubblica e socialità dei Grigioni ARE 9/24
7000 Chur, Ringstrasse 10
Tel. 081 257 23 14
DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der Vorstand der Gemeinde Klosters beschloss an seiner Sitzung vom 28. Novem-
ber 2023 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:500 Sand um-
fasst.
Show the full text
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste
mit Datum vom 30. Oktober 2023 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 28. Novem-
ber 2023 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 1. Dezember 2023. Es gingen keine Beschwerden
ein.
Mit Schreiben vom 30. November 2023 ersuchte der Gemeindevorstand der Ge-
meinde Klosters das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
Zonenplan 1:500 Sand
Die beiden auf den Parzellen Nrn. 4777 und 438 gelegenen Gebäude wurden ur-
sprünglich als Ensemble errichtet. Seit der letzten Gesamtrevision der Ortsplanung
im Jahr 1995 befinden sie sich in unterschiedlichen Zonen. Der Stall in der Wohnzone 0.4 und das Wohnhaus in der Kernzone. Das Gebiet östlich der Parzelle
Nr. 4777 befindet sich im übrigen Gemeindegebiet und war - im Sinne eines Reservebaugebiets - ursprünglich für die Zuweisung zur Wohnzone vorgesehen. Mit In-
krafttreten der ersten Etappe der Revision des Bundesgesetzes über die Raumpla-
nung (RPG 1) und der dazugehörigen Raumplanungsverordnung am 1. Mai 2014 ist
2
eine Einzonung des östlichen Bereichs des Grundstücks mittel- bis längerfristig u n -
wahrscheinlich geworden.
Die Parzelle Nr. 4777 befindet sich a m Rand der Siedlung. Die hier ausgeschiedene
Wohnzone 0.4 ist daher von der Kernzone und d e m übrigen Gemeindegebiet isoliert.
Durch die vorgesehen Umzonung der Parzelle Nr. 4777 in die Kernzone soll plane-
risch eine Einheit geschaffen werden, u m die Gebäude auf den zwei besagten Par-
zellen einer gemeinsamen Grundsanierung unterziehen z u können. D a die laufenden
Planungsarbeiten zur Phase III der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Klos-
ters noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wird die entsprechende, geringfügige An-
passung der Nutzungsplanung vorliegend vorgezogen.
Für die vorgezogene Umzonung besteht nachgewiesenermassen ein Bedarf. Diese
erweist sich zudem als raumplanerisch zweckmässig. Ferner kann festgestellt werden, dass die vorliegende Planungsmassnahme nicht der Mehrwertabgabepflicht
nach Art. 19i ff. K R G unterliegt.
Der Zonenplan 1:500 Sand vom 28. November 2023 gibt i m Übrigen zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; e r kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 4 9 KRG
verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales: 1.
Der Zonenplan 1:500 Sand vom 28. November 2023 wird genehmigt.
2.
Der Gemeindevorstand Klosters wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter
Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3 . Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach.
3
4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle Vorbehalten.
5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:
Chur, 4 April 2024 mitgeteilt:
- 5. April 2024
DEPARTEMENT FÜR VOLKS-
WIRTSCHAFT UND SOZIALES
Der Vorsteher:
/ r Marcus Caduff, Regieruhgsrat
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal