Teilrevision Solaranlagen auf Dächern
Land-use plan, basic order · Sils im Engadin/Segl
Document
- Number
- 24.413
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Sils im Engadin/Segl
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- May 14, 2024
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Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun Grischun
lI Governo del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr_.
14. Mai2024
15. Mai 2024
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413/2024
Gemeinde Sils i.E./Segl OP-Teilrevision "Solaranlagen auf Dächern"
Genehmigung der Ortsplanungsrevision
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sils i.E./Segl beschlossen an der Gemeinde» versammlung vom 1. Dezember 2023 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:
___.
Teilrevision Baugesetz (Art. 94aSoIaranlagen auf Dächern)
-—
Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Historische Siedlungsbereiche
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumpla-
nungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor.
Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum'vom 26. September 2022 einen
‚ Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 1. Dezember 2023 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünu
den (KRG; BR 801.100) erfolgte am 4. Januar 2024. Es gingen keine Beschwerden 9m.
Mit Schreiben vom 4. Januar 2024 ersuchte der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Sils i.E./Segl bildet einerseits die Ergänzung des kommunalen Baugesetzes (BauG)
mit Art. 94a, in welchem der Umgang mit Solaranlagen auf Dächern geregelt wird. Andererseits werden im Generellen Gestaltungsplan 1:1000 "Historische Siedlungsu
bereiche“ — bezugneh‘mend auf die Ausführungen in Art. 94a BauG —-— historische Siedlungsbereiche in den Gebieten Sils Baselgia, Sils Maria (historischer Dorfkern), Blaunca, Buaira und Grevasalvas festgelegt. Durch die Einführung der Baubewilli?
gungspflicht für Solaranlagen auf Dächern in den erwähnten Siedlungsbereichen soll primär sichergestellt werden, dass die jeweiligen Bauvorhaben im Rahmen eines
Ven‘ahrens auf ihre Vereinbarkeit mit den Kulturobjekten geprüft werden können. Mit dieser Massnahme kann letztendlich auch vermieden werden, dass das homogene
Erscheinungsbild der kulturhistorisch wertvollen und ortsbildprägenden Dachland-v schaff mit Steinplattendächern von Sils i.E/Segl durch die unkontrollierte Erstellung G
von Solaranlagen wesentlich beeinträchtigt wird.
Teilrevision Baugesetz (Art. 94a Solaranlagen auf Dächern) _ Gemäss Art. 94a BauG sollen die einer Baubewilligungspflicht unterstellten Solaranu lagen nur dann bewilligt werden, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der be—
troffenen Kulturobjekte ausgeschlossen werden kann. Als Beurteilungsgrundlage hierfür soll der Leitfaden für Solaranlagen der zuständigen kantonalen Fachstelle bei-
gezogen werden. Diesem Vorgehen kann grundsätzlich zugestimmt werden.
Zum Erhalt der einheitlichen Dachlandschaft istes wichtig, dass sich die Gemeinde eingehend mit der Gestaltung der Solaranlagen auseinandersetztund allenfalls unter
Berücksichtigung von Art. 73 KRG definiert, wie bewilligungsfähige Solaranlagen aussehen sollten. Der Gemeinde wird folglich zusätzlich empfohlen, weitere ortsspe—
zifische Regelungen zu prüfen und! zu definieren, welche den erwähnten Leitfaden _
des Kantons ergänzen.
Die am 1. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes gibt zu keinen
weiteren Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden.
I
D.
Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Historische Siedlungsbereiche Der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Historische Siedlungsbereichegibt zu keinen
Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
nun-L
beschliesst die Regierung:
. Die am 1. Dezember 2023 beschlossene TeilrevisiOn des Baugesetzes
(Art. 94a) wird genehmigt. 2.
Der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Historische Siedlungsbereiche vom
1. Dezember 2023 Wird genehmigt. I3. ' Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl wird ersucht, diesen Beschluss in geeigne-
ter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
4’.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-— Wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
5.
Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses
nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzuw nehmen. '
6. Die von der Gemeinde bestimmte DatenvenNaltungsstelle führt die Nutzungsplanv
daten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach.
lVlitteiIUng an:
-— Gemeindevorstand Sils i.E./Segl, Chesa Cumünela, 7514 Sils/Segl Maria .
- Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
'
- Tiefbauamt — Amt für Energie und Verkehr - Amt für Natur und Umwelt .. Denkmalpflege Graubünden
.. Amt für Immobilienbewertung
- Amt für Raumentwicklung -— Standeskanzlei — Departement für Volkswirtschaft und Soziales(samt Unterlagen)
Namens der Regierung Der Präsident:
Dr. JOn Domenio Parolini
'
'
' Der Kanzleidirektor:
VW
Daniel Spadin
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal