Teilrevision Hügelegg

Land-use plan, basic order · Furna

Document

Number
25.81
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Furna
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Feb 10, 2025

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Furna with its building zones.Open the full map

Files

3862_B_OPTR_Hübelegg_RB.pdfOpen in a new tab

Text

Regierung Die Die Regierung Graubünden Kantons Graubünden des des Kantons

5 5

Regenza La Regenza La Grischun chantun Grischun dal chantun dal

Governo II II Governo Grigioni dei Grigioni Cantone dei del del Cantone

vom Sitzung Sitzung vom

den Mitgeteilt den Mitgeteilt

Nr. Protokoll Nr. Protokoll

2025 Februar 2025 10. 10. Februar

2025 Februar 2025 11. Februar 11.

81/2025 81/2025

Furna Gemeinde Gemeinde Furna

Rodungsverfügung mit Rodungsverfügung Hübelegg" mit "Deponie Hübelegg" OP-Teilrevision OP-Teilrevision "Deponie Ortsplanungsrevision der Ortsplanungsrevision Genehmigung Genehmigung der

A. A. Gemeindeverder Gemeindeveran der beschlossen an Furna beschlossen Gemeinde Furna der Gemeinde Stimmberechtigten der Die Die Stimmberechtigten

Zoden Zoumfassend den Ortsplanung, umfassend der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision 2024 eine Juni 2024 28. Juni vom 28. sammlung sammlung vom

Hübelegg. 1:1000 Hübelegg. nenplan nenplan 1:1000

weiteren folgenden weiteren die folgenden Furna die Gemeinde Furna die Gemeinde reichte die Planungsmittel reichte diesem Planungsmittel Neben diesem Neben

ein: Unterlagen ein: Unterlagen

--

eidgenössischen der eidgenössischen 47 der

Art. 47

gemäss Art. (PMB) gemäss Mitwirkungsbericht (PMB) und Mitwirkungsbericht Planungs- und Planungs-

--

Rodungsund Rodungs000 und 1:25 000 Übersichtsplan 1:25 mit Übersichtsplan 2024 mit Juni 2024 28. Juni vom 28. Rodungsgesuch vom Rodungsgesuch

--

--

--

700.1) SR 700.1) (RPV; SR Raumplanungsverordnung (RPV; Raumplanungsverordnung

Hübelegg 1:1000 Hübelegg plan 1:1000 plan

1998 von 1998 Aufschüttung von Längenprofil Aufschüttung Längenprofil

2022 September 2022 16. September vom 16. Hübelegg/Furna vom Deponie Hübelegg/Furna Volumenberechnung Deponie Volumenberechnung

Deponieschüttung Stabilitätsnachweise Deponieschüttung und Stabilitätsnachweise Verhältnisse und Geologische Verhältnisse Bericht Geologische Bericht

2024 Juni 2024 24. Juni vom 24. vom

einen 2023 einen Juni 2023 30. Juni vom 30. Datum vom mit Datum verfasste mit (ARE) verfasste Raumentwicklung (ARE) für Raumentwicklung Amt für Das Amt Das Vorprüfungsbericht. Vorprüfungsbericht.

Juni 28. Juni vom 28. Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche Die Graubünden Kanton Graubünden den Kanton für den Raumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes 48 des

Art. 48

gemäss Art. 2024 gemäss 2024

ein. Beschwerden ein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen 2024. Es Juli 2024. 19. Juli am 19. erfolgte am 801.100) erfolgte BR 801.100) (KRG; BR (KRG;

2 2

Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 16. 16. Juli Juli 2024 2024 ersuchte ersuchte der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Furna Furna um um GenehGeneh-

migung migung der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von von Art.

Art. 49 49 des

des KRG. KRG.

B. B. Gegenstand Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage

Inhalt Inhalt der der vorliegend vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden Nutzungsplanungsvorla Nutzungsplanungsvorla ge ge der der Gemeinde Gemeinde

Furna Furna bildet bildet die die Erweiterung Erweiterung der der Materialablagerungszon Materialablagerungszon e e im im Gebiet Gebiet "Hübelegg". "Hübelegg".

Das Das Revierforstamt Revierforstamt der der Gemeinde Gemeinde Furna Furna betreibt betreibt am am Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" eine eine MateMate-

rialablagerung rialablagerung in in einer einer ehemaligen ehemaligen Kiesgrube Kiesgrube für für unverschmutztes unverschmutztes Aushub-, Aushub-, AbraumAbraum-

und und Ausbruchmaterial. Ausbruchmaterial.

Ursprünglich Ursprünglich wurde wurde in in den den 1990er 1990er Jahren Jahren am am Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" eine eine Kiesgrube Kiesgrube für für den den Bau Bau diverser diverser Waldwege Waldwege bewilligt. bewilligt. Der Der Kiesabbau Kiesabbau wurde wurde im im Jahr Jahr 2008 2008 beendet beendet

und und in in der der Folge Folge wurde wurde ein ein Teil Teil der der Kiesgrube Kiesgrube als als Deponie Deponie für für Aushubmaterial Aushubmaterial gege-

nutzt. nutzt. Gemäss Gemäss rechtsgültigem rechtsgültigem regionalen regionalen Richtplan Richtplan ist ist der der Standort Standort für für ein ein AblageAblage-

rungsvolumen rungsvolumen von von 10 10 000 000 m m 33 ausgelegt. ausgelegt. Die Die Auffüllung Auffüllung der der ehemaligen ehemaligen KiesabbauKiesabbau-

stelle stelle wurde wurde mit mit Ahntsverfügung Ahntsverfügung (Bewilligung (Bewilligung für für die die Errichtung Errichtung und und den den Betrieb Betrieb einer einer

Inertstoffdeponie Inertstoffdeponie für für unverschmutztes unverschmutztes Aushub-, Aushub-, AbraumAbraum- und und Ausbruchmaterial) Ausbruchmaterial)

Nr. Nr. 0478 0478 vom vom 22. 22. November November 201 201 3 3 und und mit mit BAB-Bewilligung BAB-Bewilligung Nr. Nr. 1014 1014 vom vom 17. 17. DeDe-

zember 2013 zember 2013 bewilligt, bewilligt, wobei wobei das das damals damals bewilligte bewilligte Ablagerungsvolumen Ablagerungsvolumen 4100 4100 m m 33

auf einer auf einer Grundfläche Grundfläche von von rund rund 1750 1750 m m 22 umfasste. umfasste. Dieses Dieses bewilligte bewilligte Volumen Volumen ist ist inin-

zwischen ausgeschöpft. zwischen ausgeschöpft. Laut Laut Kapazitätsnachweis Kapazitätsnachweis im im PMB PMB betrug betrug das das realisierte realisierte AbAb-

lagerungsvolumen im lagerungsvolumen im Jahr Jahr 2022 2022 bereits bereits rund rund 5000 5000 m m 33 und und übersteigt übersteigt damit damit das das bebewilligte Volumen willigte Volumen um um 900 900 m m 33 .. Ebenfalls Ebenfalls läuft läuft die die Frist Frist der der erteilten erteilten temporären temporären RoRo-

dungsbewilligung vom dungsbewilligung vom 16. 16. August August 201 201 1 1 im im Jahr Jahr 2025 2025 aus. aus. Da Da Bedarf Bedarf für für zusätzliches zusätzliches

Deponievolumen besteht Deponievolumen besteht und und der der Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" aus aus Sicht Sicht der der Gemeinde Gemeinde PoPo-

tenzial für tenzial für weitere weitere Ablagerungen Ablagerungen aufweist, aufweist, soll soll die die bestehende bestehende MaterialablagerungsMaterialablagerungszone erweitert zone erweitert werden. werden. Dabei Dabei wird wird ein ein zusätzliches zusätzliches Ablagerungsvolumen Ablagerungsvolumen von von rund rund 9500 m 9500 m 33 angestrebt, angestrebt, sodass sodass sich sich schlussendlich schlussendlich ein ein gesamthaftes gesamthaftes Volumen Volumen von von

14 500 14 500 m m 33 ergibt, ergibt, welches welches Ablagerungskapazitäten Ablagerungskapazitäten bis bis ins ins Jahr Jahr 2042 2042 schafft. schafft.

3 3

zusätzlichen des zusätzlichen Nutzung des die Nutzung resp. die Materialablagerungszone resp. der Materialablagerungszone Erweiterung der die Erweiterung Für Für die notwenm notwen3158 m von 3158 Umfang von im Umfang Rodung im temporäre Rodung eine temporäre ist eine Ablagerungspotenzials Ablagerungspotenzials ist 2 2

EnerInfrastruktur, Enerfür Infrastruktur, Departements für des Departements Rodungsbewilligung des nötige Rodungsbewilligung hierfür nötige Die hierfür dig. dig. Die

vor. liegt vor. 2024 liegt Oktober 2024 10. Oktober vom 10. (DIEM) vom Mobilität (DIEM) und Mobilität gie gie und

C. C. Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung Übereinstimmung mit

kander kanobliegt der 700) obliegt SR 700) (RPG; SR Raumplanungsgesetzes (RPG; des Raumplanungsgesetzes 2 des Abs. 2 26 Abs. Art. 26 Gemäss Gemäss Art.

der Übereinstimmung der der Übereinstimmung Prüfung der die Prüfung anderem die unter anderem Genehmigungsbehörde unter tonalen tonalen Genehmigungsbehörde Teilvorliegende Teildie vorliegende ob die prüfen, ob zu prüfen, somit zu ist somit Es ist Richtplanung. Es der Richtplanung. mit der Nutzungspläne Nutzungspläne mit

dem mit dem sowie mit (KRIP) sowie 2000 (KRIP) Graubünden 2000 Richtplan Graubünden dem Richtplan mit dem Ortsplanung mit der Ortsplanung revision revision der übereinstimmt. (RRIP) übereinstimmt. Prättigau/Davos (RRIP) Richtplan Prättigau/Davos regionalen Richtplan rechtskräftigen rechtskräftigen regionalen

Rekultivierunkleinflächigen Rekultivierunneben kleinflächigen Aushubmaterial -- neben wird Aushubmaterial KRIP wird des KRIP 7.3 des Kapitel 7.3 Laut Laut Kapitel

Mader MaSchonung der zur Schonung Bauvorhaben -- zur mit Bauvorhaben Zusammenhang mit im Zusammenhang Verwertungen im und Verwertungen gen und gen

Rekultiund RekultiWiederauffüllung und die Wiederauffüllung für die allem für vor allem und vor verwertet und terialabbauvorkommen verwertet terialabbauvorkommen meist werden meist Überlegungen werden wirtschaftlichen Überlegungen Aus wirtschaftlichen benötigt. Aus Abbaustellen benötigt. von Abbaustellen vierung von vierung

alVor albevorzugt. Vor und bevorzugt. gesucht und Verwertungsmöglichkeiten gesucht gelegene Verwertungsmöglichkeiten nahe gelegene möglichst nahe möglichst Volukleineren Volueinem kleineren mit einem Gebieten mit peripheren Gebieten und peripheren Räumen und ländlicheren Räumen in ländlicheren lem in lem

beachten. zu beachten. Aspekt zu dieser Aspekt ist dieser menanafall ist menanafall

ausgeführt, "Verantwortungsbereiche" ausgeführt, Titel "Verantwortungsbereiche" dem Titel unter dem wird unter KRIP wird des KRIP 7.4 des Kapitel 7.4 In Kapitel In

reim reAuswirkungen im räumlichen Auswirkungen erheblichen räumlichen mit erheblichen Materialablagerungsstandorte mit dass Materialablagerungsstandorte dass einem mit einem Vorhaben mit Regel Vorhaben der Regel in der dies in sind dies Es sind sind. Es erfassen sind. zu erfassen Richtplan zu gionalen Richtplan gionalen

Teilgegrösseren Teilgeeinem grösseren welche einem Vorhaben, welche m ,, Vorhaben, 000 m 20 000 als 20 mehr als von mehr Gesamtvolumen von Gesamtvolumen 3 3

aufweisen. Verhältnisse aufweisen. spezielle Verhältnisse welche spezielle Vorhaben, welche sowie Vorhaben, dienen sowie Region dienen der Region biet der biet

Materialablagerungsvolumen gesamthaftes Materialablagerungsvolumen ein gesamthaftes um ein Fall um vorliegenden Fall im vorliegenden sich im es sich Da es Da

grundGrösse grundseiner Grösse aufgrund seiner Vorhaben aufgrund das Vorhaben ist das handelt, ist m handelt, 000 m 20 000 als 20 weniger als von weniger von 3 3

richtplanrelevant. nicht richtplanrelevant. sätzlich nicht sätzlich

4 4

Seit dem Seit dem Jahr Jahr 2000 2000 ist ist die die Materialablagerungsstell Materialablagerungsstelle e im im regionalen regionalen Richtplan Richtplan verver-

zeichnet, wobei zeichnet, wobei die die Gemeinde Gemeinde das das verbleibende verbleibende Ablagerungsvolumen Ablagerungsvolumen damals damals mit mit

10 000 10 000 m m33 bezifferte. bezifferte.

Gemäss rechtskräftigem Gemäss rechtskräftigem RRIP RRIP können können bestehende bestehende kleine kleine Materialablagerungsstan Materialablagerungsstan--

dorte, die dorte, die noch noch nicht nicht abgeschlossen abgeschlossen sind, sind, solange solange betrieben betrieben werden, werden, bis bis sich sich ihr ihr VoVo-

lumen erschöpft lumen erschöpft hat hat und und sollten sollten dann dann abgeschlossen abgeschlossen werden. werden. Eine Eine Erweiterung Erweiterung ist ist

nicht vorgesehen. nicht vorgesehen. Danach Danach ist ist das das Material Material grundsätzlich grundsätzlich auf auf einem einem im im RRIP RRIP festgefestgesetzten Standort setzten Standort abzulagern. abzulagern. Der Der Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" gehört gehört zu zu diesen diesen kleineren kleineren

Materialablagerungsstandorten, Materialablagerungsstan dorten, dessen dessen bisher bisher bewilligtes bewilligtes Ablagerungsvolumen Ablagerungsvolumen sich sich erschöpft hat. erschöpft hat. Dennoch Dennoch soll soll die die Materialablagerung Materialablagerung noch noch nicht nicht abgeschlossen abgeschlossen werwerden. den.

Als Begründung Als Begründung führt führt die die Gemeinde Gemeinde aus, aus, dass dass der der Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" noch noch über über

Ablagerungspotenzial verfüge Ablagerungspotenzial verfüge und und eine eine weitere weitere Auffüllung Auffüllung möglich möglich sei, sei, weshalb weshalb das das

Ablagerungsvolumen erhöht Ablagerungsvolumen erhöht werden werden könne. könne. Es Es sei sei davon davon auszugehen, auszugehen, dass dass der der AbAb-

lagerungsbedarf in lagerungsbedarf in den den nächsten nächsten Jahren Jahren ähnlich ähnlich bleibe, bleibe, wie wie in in den den vergangenen vergangenen JahJahren (seit ren (seit 2013). 2013). Bei Bei einem einem jährlichen jährlichen Ablagerungsvolumen Ablagerungsvolumen von von rund rund 500 500 m m33 könnte könnte

der Standort der Standort bei bei einer einer Gesamtkapazität Gesamtkapazität von von 14 14 500 500 m m33 somit somit bis bis ins ins Jahr Jahr 2042 2042 KapaKapa-

zitätsreserven bieten. zitätsreserven bieten. Durch Durch das das Einsparen Einsparen von von langen langen Transportfahrten Transportfahrten zu zu weiter weiter

entfernten Ablagerungsentfernten Ablagerungs- und und Deponiestandorten Deponiestandorten könnten könnten zudem zudem Mensch Mensch und und UmUm-

welt geschont welt geschont werden. werden. Des Des Weiteren Weiteren sei sei eine eine gute, gute, Iandschaftsverträgliehe Iandschaftsverträgliehe EndgeEndge-

staltung der staltung der ehemaligen ehemaligen Kiesgrube Kiesgrube möglich. möglich.

Es ist Es ist festzuhalten, festzuhalten, dass dass zwar zwar das das bewilligte, bewilligte, jedoch jedoch noch noch nicht nicht das das realisierbare realisierbare AbAb-

lagerungsvolumen am lagerungsvolumen am Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" ausgeschöpft ausgeschöpft ist. ist. Das Das mögliche mögliche Volumen Volumen

ist noch ist noch nicht nicht erschöpft erschöpft und und eine eine weitere weitere Auffüllung Auffüllung ist ist möglich. möglich. Insofern Insofern kann kann der der

Gemeinde gefolgt Gemeinde gefolgt und und eine eine Abweichung Abweichung von von den den Vorgaben Vorgaben des des RRIP RRIP begründet begründet werwerden. Die den. Die Bevorzugung Bevorzugung von von Verwertungsmöglichkeite Verwertungsmöglichkeiten, n, welche welche möglichst möglichst nahe nahe am am

Aushubort liegen, Aushubort liegen, entspricht entspricht zudem zudem den den Anliegen Anliegen des des KRIP KRIP und und ist ist daher daher zu zu begrüsbegrüs-

sen. Die sen. Die Revisionsvorlage Revisionsvorlage erweist erweist sich sich nach nach dem dem Gesagten Gesagten als als richtplankonform. richtplankonform.

5 5

D. D. Nutzungsplanung der Nutzungsplanung Gesamtrevision der zur Gesamtrevision Verhältnis Verhältnis zur

bil"Hübelegg" bilGebiet "Hübelegg" im Gebiet Materialablagerungszone im der Materialablagerungszone Erweiterung der vorliegende Erweiterung Die Die vorliegende

Da Furna. Da Gemeinde Furna. der Gemeinde Nutzungsplanung der der Nutzungsplanung Gesamtrevision der der Gesamtrevision Bestandteil der dete dete Bestandteil

und Ablagerungspotenzial und weiteres Ablagerungspotenzial ist, weiteres erschöpft ist, Ablagerungsvolumen erschöpft bewilligte Ablagerungsvolumen das das bewilligte

Rodungstemporäre Rodungsdie temporäre für die Frist für die Frist und die ist und vorhanden ist Ablagerungsbedarf vorhanden weiterer weiterer Ablagerungsbedarf Umsetdie Umsetfür die Dringlichkeit für gewisse Dringlichkeit eine gewisse besteht eine abläuft, besteht 2025 abläuft, Jahr 2025 im Jahr bewilligung bewilligung im Dringlichkeit dieser Dringlichkeit Aufgrund dieser Materialablagerungszone. Aufgrund der Materialablagerungszone. Erweiterung der der Erweiterung zung zung der

Gesamtder GesamtInhalten der übrigen Inhalten den übrigen von den und von behandelt und prioritär behandelt Vorhaben prioritär das Vorhaben kann kann das

Pladie Plawurde die Entsprechend wurde werden. Entsprechend losgelöst werden. Nutzungsplanung losgelöst der Nutzungsplanung überprüfung überprüfung der weitergeführt. Teilrevision weitergeführt. projektbezogene Teilrevision als projektbezogene "Hübelegg" als Gebiet "Hübelegg" im Gebiet nung nung im

E. E. Hübelegg 1:1000 Hübelegg Zonenplan Zonenplan 1:1000

Materialablagerungszone 1. Materialablagerungszone 1.

um sich um es sich handelt es "Hübelegg" handelt Standort "Hübelegg" am Standort Materialablagerung am bestehenden Materialablagerung der bestehenden Bei der Bei Materials abgelagerten Materials des abgelagerten mittels des der mittels (Kiesgrube), der Abbaustandort (Kiesgrube), ehemaligen Abbaustandort einen ehemaligen einen

ehemalider ehemaliAuffüllung der die Auffüllung wurde die erwähnt wurde Wie erwähnt wird. Wie aufgefüllt wird. resp. aufgefüllt wiederhergestellt resp. wiederhergestellt

m 4100 m auf 4100 zunächst auf Bewilligungen zunächst entsprechenden Bewilligungen den entsprechenden mit den Kiesabbaustelle mit gen Kiesabbaustelle gen

3 3

festgelegt. festgelegt.

total auf total Volumenerhöhung auf eine Volumenerhöhung umfasst eine Vorhaben umfasst beurteilende Vorhaben zu beurteilende vorliegend zu Das vorliegend Das

Vermeidung die Vermeidung über die Verordnung über der Verordnung 37 der

Art. 37

Nach Art. Ablagerungsmaterial. Nach m33 Ablagerungsmaterial. 500 m 14 500 14 Umwelt für Umwelt Bundesamt für das Bundesamt hat das 814.600) hat SR 814.600) (VVEA; SR Abfällen (VVEA; von Abfällen Entsorgung von und Entsorgung und von Mindestgrösse von die Mindestgrösse welche die geben, welche zu geben, Deponien zu für Deponien Zustimmung für seine Zustimmung (BAFU) seine (BAFU)

erreichen. nicht erreichen. m33 nicht 000 m 50 000 50

kann BAFU kann dem BAFU mit dem (ANU) mit Umwelt (ANU) und Umwelt Natur und für Natur Amtes für des Amtes Rücksprache des Gemäss Rücksprache Gemäss BAFU Das BAFU erteilen. Das nicht erteilen. vorliegend nicht Deponie vorliegend eine Deponie für eine Zustimmung für diese Zustimmung BAFU diese das BAFU das

am Kiesgrube am der Kiesgrube in der Ablagerung in die Ablagerung dass die fest, dass hingegen fest, stellten hingegen ANU stellten das ANU und das und

6 6

Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" einer einer Wiederauffüllung Wiederauffüllung der der Materialentnahmeste Materialentnahmestelle lle gemäss gemäss Art. Art.

19 19 Abs. Abs. 1 1 lit. lit. cc VVEA VVEA entspricht entspricht und und daher daher keine keine Deponie Deponie darstellt. darstellt.

Für Für den den Standort Standort "Hübelegg" "Hübelegg" wurde wurde seinerzeit seinerzeit eine eine Bewilligung Bewilligung als als Inertstoffdeponie Inertstoffdeponie aufgrund aufgrund der der damals damals geltenden geltenden Gesetzeslage Gesetzeslage erteilt. erteilt. Im Im Jahr Jahr 2013 2013 galt galt für für MaterialMaterial-

ablagerungen ablagerungen die die Technische Technische Verordnung Verordnung über über Abfälle Abfälle (TVA; (TVA; AS AS 1991 1991 169), 169), die die VorVor-

gängerbestimmung gängerbestimmung der der VVEA. VVEA. Die Die TVA TVA kannte kannte noch noch keine keine Verwertung Verwertung von von unverunver-

schmutztem schmutztem AushubAushub- und und Ausbruchmaterial Ausbruchmaterial in in Materialentnahmeste Materialentnahmestellen. llen. Anhang Anhang 1 1

Ziff. Ziff. 12 12 Abs. Abs. 2 2 TVA TVA hielt hielt fest, fest, dass dass unverschmutztes unverschmutztes Aushub-, Aushub-, AbraumAbraum- und und AusAus-

bruchmaterial bruchmaterial nur nur auf auf Inertstoffdeponien Inertstoffdeponien abgelagert abgelagert werden werden durfte, durfte, sofern sofern es es nicht nicht

verwertet verwertet werden werden konnte. konnte. Die Die Verwertung Verwertung von von unverschmutztem unverschmutztem AushubAushub- und und AusAus-

bruchmaterial bruchmaterial als als Auffüllung Auffüllung in in Materialabbaustellen Materialabbaustellen wurde wurde erst erst in in der der VVEA VVEA explizit explizit aufgeführt. aufgeführt. Entsprechend Entsprechend sieht sieht auch auch erst erst die die VVEA VVEA vor, vor, dass dass die die Wiederauffüllung Wiederauffüllung

von von Materialentnahmeste Materialentnahmestellen llen eine eine Verwertung Verwertung und und keine keine Abfallablagerung Abfallablagerung darstellt darstellt

und und damit damit die die aufzufüllende aufzufüllende Materialabbaustelle Materialabbaustelle nicht nicht als als Abfallanlage Abfallanlage bezeichnet bezeichnet

wird. wird. Folglich Folglich ist ist sie sie auch auch nicht nicht dem dem Abfallrecht Abfallrecht unterstellt unterstellt und und eine eine ErrichtungsErrichtungs- und und

Betriebsbewilligung Betriebsbewilligung nach nach VVEA VVEA ist ist vorliegend vorliegend nicht nicht notwendig. notwendig. Die Die Ablagerung Ablagerung kann kann deshalb deshalb im im Folgeverfahren Folgeverfahren ohne ohne zusätzliche zusätzliche Amtsverfügungen Amtsverfügungen bewilligt bewilligt werden. werden.

Grundsätzlich Grundsätzlich wird wird der der Begriff Begriff "Materialablagerungs "Materialablagerungszone", zone", wie wie in in Art. Art. 24 24 des des BaugeBauge-

setzes setzes der der Gemeinde Gemeinde Furna Furna (BauG), (BauG), nicht nicht mehr mehr verwendet. verwendet. In In Art.

Art. 59 59 des

des MusterMuster-

baugesetzes baugesetzes für für Bündner Bündner Gemeinden Gemeinden (MBauG) (MBauG) wird wird beispielsweise beispielsweise nur nur noch noch der der BeBegriff griff "Deponiezone" "Deponiezone" verwendet. verwendet. Im Im vorliegenden vorliegenden Fall Fall der der Auffüllung Auffüllung einer einer alten alten KiesKiesabbaustelle abbaustelle und und der der Materialverwertung Materialverwertung erscheint erscheint der der Begriff Begriff "Materialablagerungs "Materialablagerungs--

zone" zone" jedoch jedoch passend passend und und sinnvoll. sinnvoll. Allerdings Allerdings halten halten sich sich die die Bestimmungen Bestimmungen von von

Art. 24

Art. 24 BauG BauG inhaltlich inhaltlich eng eng an an die die Vorgaben Vorgaben des des Art.

Art. 59 59 MBauG

MBauG und und entsprechen entsprechen

den Belangen den Belangen für für eine eine Deponiezone. Deponiezone. Allenfalls Allenfalls ist ist die die Bestimmung Bestimmung von von Art.

Art. 24 24 BauG

BauG

zu überarbeiten, zu überarbeiten, sodass sodass diese diese nur nur die die Belange Belange der der Materialablagerung Materialablagerung regelt regelt und und

von den von den Bestimmungen Bestimmungen der der Deponiezone Deponiezone getrennt getrennt wird. wird. Der Der Gemeinde Gemeinde Furna Furna wird wird

daher empfohlen, daher empfohlen, im im Rahmen Rahmen der der Gesamtrevision Gesamtrevision der der Nutzungsplanung Nutzungsplanung die die entspreentspre-

chende Anpassung chende Anpassung von von Art.

Art. 24 24 BauG

BauG zu zu prüfen. prüfen.

7 7

Wildruhezone 2. 2. Wildruhezone

insich inbefindet sich Ablagerungsfläche befindet erweiternde Ablagerungsfläche zu erweiternde die zu auch die sowie auch bestehende sowie Die Die bestehende

Platzverhältnisse der Platzverhältnisse Aufgrund der Holzeggen". Aufgrund "Sitenwald -- Holzeggen". Wildruhezone "Sitenwald der Wildruhezone nerhalb nerhalb der die auf die Materialablagerung auf der Materialablagerung Einfluss der der Einfluss ist der Erweiterung ist der Erweiterung Dimension der der Dimension und und der

eiAreals eigesamten Areals des gesamten Umzäunung des eine Umzäunung würde eine Allerdings würde klein. Allerdings Wildlebensräume Wildlebensräume klein.

Umzäunungen Kleinere Umzäunungen darstellen. Kleinere Wildlebensräume darstellen. die Wildlebensräume in die Eingriff in empfindlichen Eingriff nen nen empfindlichen Abnach Abnotwendig -- nach wo notwendig sind -- wo Wildverbiss sind gegen Wildverbiss Aufforstungen gegen von Aufforstungen Schutz von zum zum Schutz

nach(vgl. nachmöglich (vgl. Wildruhezone möglich der Wildruhezone innerhalb der Wildhüter innerhalb örtlichen Wildhüter dem örtlichen mit dem sprache sprache mit 3). Ziffer 3). unter Ziffer stehend stehend unter Wald 3. 3. Wald

Wald. im Wald. vollständig im sich vollständig befindet sich "Hübelegg" befindet Materialablagerung "Hübelegg" der Materialablagerung Standort der Der Der Standort

den in den wurden in "Hübelegg" wurden Gebiet "Hübelegg" im Gebiet Kiesgrube im ursprünglichen Kiesgrube der ursprünglichen Betrieb der den Betrieb Für Für den

Bundesamt damalige Bundesamt das damalige durch das Rodungsbewilligungen durch 1998 Rodungsbewilligungen und 1998 1993 und 1991, 1993 Jahren Jahren 1991, Kiesgrube die Kiesgrube Furna, die Gemeinde Furna, der Gemeinde Anliegen der Dem Anliegen erteilt. Dem Landschaft erteilt. und Landschaft Wald und für für Wald

nutAushubmaterial nutfür Aushubmaterial Ablagerungsstandort für als Ablagerungsstandort Kiesabbaus als des Kiesabbaus Beendigung des nach nach Beendigung

2011 August 2011 16. August vom 16. Rodungsbewilligung vom temporären Rodungsbewilligung der temporären mit der wurde mit können, wurde zu können, zen zen zu

natürlichen dem natürlichen wurde dem Fläche wurde restliche Fläche Die restliche entsprochen. Die 2025) entsprochen. Ende 2025) auf Ende (befristet (befristet auf

mittels welche mittels aufgeforstet, welche Mischbaumarten aufgeforstet, mit Mischbaumarten punktartig mit und punktartig überlassen und Einwuchs Einwuchs überlassen

sind. geschützt sind. Einzelschützen Einzelschützen geschützt

noch des noch Nutzung des die Nutzung resp. die Materialablägerungszone resp. der Materialablägerungszone Erweiterung der geplante Erweiterung Die geplante Die Flägesamte Flädie gesamte fast die erneut fast nun erneut beansprucht nun Ablagerungspotenzials beansprucht vorhandenen Ablagerungspotenzials vorhandenen

aufZwischenzeit aufder Zwischenzeit in der den in auch den insbesondere auch Kiesgrube, insbesondere ursprünglichen Kiesgrube, der ursprünglichen che der che

geder ge"Rückbau" der neuerliche "Rückbau" der neuerliche kann der Sicht kann forstlicher Sicht Aus forstlicher Teilbereich. Aus geforsteten Teilbereich. geforsteten

aller4), allerZiffer 4), nachstehend Ziffer (vgl. nachstehend werden (vgl. akzeptiert werden zwar akzeptiert Ersatzaufforstung zwar leisteten Ersatzaufforstung leisteten des Wiederbewaldung des rasche Wiederbewaldung eine rasche Ablagerung eine der Ablagerung Beendigung der nach Beendigung muss nach dings muss dings

diein dieWildeinflusses in grossen Wildeinflusses des grossen Aufgrund des werden. Aufgrund geleitet werden. Wege geleitet die Wege in die Standortes in Standortes

resp. klimafitten resp. und klimafitten Wildschutzzäunen und mit Wildschutzzäunen nur mit voraussichtlich nur dies voraussichtlich kann dies Gebiet kann sem Gebiet sem

zeiErfahrungen zeibisherigen Erfahrungen Die bisherigen werden. Die gewährleistet werden. Baumarten gewährleistet standortgerechten Baumarten standortgerechten nicht Wiederaufforstung nicht rasche Wiederaufforstung eine rasche für eine Einzelschütze für punktuelle Einzelschütze einige punktuelle dass einige gen, dass gen,

Wilddem Wildauch dem Wildruhezone auch bestehenden Wildruhezone der bestehenden aufgrund der ist aufgrund Gleichzeitig ist ausreichen. Gleichzeitig ausreichen. notWiederbewaldung notdie Wiederbewaldung für die die für sind die Entsprechend sind tragen. Entsprechend zu tragen. Rechnung zu schutz Rechnung schutz

der Beendigung der nach Beendigung en nach Wildschadenverhütungsmassnahmen technischen Wildschadenverhütungsmassnahm wendigen technischen wendigen

8 8

Materialablagerung Materialablagerung in in Absprache Absprache mit mit dem dem Regionalforstingenieu Regionalforstingenieurr sowie sowie dem dem örtliörtli-

chen chen Wildhüter Wildhüter zu zu treffen treffen (vgl. (vgl. vorstehend vorstehend Ziffer Ziffer 2). 2). 4. 4. Rodung Rodung

Für Für die die Realisierung Realisierung der der Erweiterung Erweiterung der der Materialablagerungsz Materialablagerungszone one ist ist eine eine temporäre temporäre Waldrodung Waldrodung notwendig, notwendig, welche welche sich sich auf auf insgesamt insgesamt 3158 3158 m m22 beläuft. beläuft. Bei Bei dem dem zu zu roro-

denden denden Wald Wald handelt handelt es es sich sich um um typischen typischen Labkraut-Tannen-Fic Labkraut-Tannen-Fichtenwald htenwald (Waldge(Waldge-

sellschaft sellschaft Nr. Nr. 51). 51). Die Die temporäre temporäre Rodungsfläche Rodungsfläche wird wird nach nach Abschluss Abschluss der der MaterialabMaterialab-

lagerung lagerung an an Ort Ort und und Stelle Stelle wiederhergestellt wiederhergestellt und und mit mit standortgerechten standortgerechten BaumBaum- und und

Straucharten Straucharten aufgeforstet. aufgeforstet. Die Die Wiederaufforstung Wiederaufforstung hat hat nach nach Abschluss Abschluss der der AblageAblagerungsarbeiten, rungsarbeiten, jedoch jedoch spätestens spätestens bis bis am am 31. 31. Dezember Dezember 2045, 2045, zu zu erfolgen. erfolgen.

Mit Mit Departementsverfügu Departementsverfügung ng Nr. Nr. 22/24 22/24 vom vom 10. 10. Oktober Oktober 2024 2024 hat hat das das DIEM DIEM die die für für das das Vorhaben Vorhaben erforderliche erforderliche Rodungsbewilligung Rodungsbewilligung erteilt. erteilt. Diese Diese wird wird koordiniert koordiniert mit mit

dem dem vorliegenden vorliegenden Genehmigungsentsc Genehmigungsentscheid heid eröffnet. eröffnet. 5. 5. Erforderliche Erforderliche Bewilligungsverfah Bewilligungsverfahren ren

Im Im Anschluss Anschluss an an die die vorliegende vorliegende Genehmigung Genehmigung der der projektbezogenen projektbezogenen NutzungsplaNutzungspla-

nung nung für für die die Erweiterung Erweiterung der der Materialablagerungsz Materialablagerungszone one im im Gebiet Gebiet "Hübelegg" "Hübelegg" bedarf bedarf es es zusätzlicher zusätzlicher Bewilligungen. Bewilligungen.

Die Die Realisierung Realisierung der der Nutzung Nutzung von von weiteren weiteren Ablagerungsvolumen Ablagerungsvolumen und und -flächen -flächen bedarf bedarf zunächst zunächst einer einer kommunalen kommunalen Baubewilligung Baubewilligung nach nach Art.

Art. 86

86 Abs. Abs. 1 1 KRG. KRG. Das Das BaueinBauein-

gabeprojekt gabeprojekt hat hat alle alle vorgesehenen vorgesehenen Anlageteile Anlageteile zu zu enthalten. enthalten. Die Die im im vorliegenden vorliegenden GeGe-

nehmigungsbeschlus nehmigungsbeschlusss enthaltenen enthaltenen Auflagen Auflagen sind sind bei bei der der Projektierung Projektierung zu zu berückberück-

sichtigen. Soweit sichtigen. Soweit gewisse gewisse Auflagen Auflagen -- namentlich namentlich solche solche für für die die BauBau- und und BetriebsBetriebs-

phase -- im phase im Baueingabeprojekt Baueingabeprojekt nicht nicht berücksichtigt berücksichtigt werden werden können, können, sind sind sie sie durch durch die die Gemeinde mittels Gemeinde mittels Auflagen Auflagen in in der der Baubewilligung Baubewilligung anzuordnen. anzuordnen.

Da es Da es sich sich bei bei der der im im vorliegenden vorliegenden Zonenplan Zonenplan 1:1000 1:1000 Hübelegg Hübelegg ausgeschiedenen ausgeschiedenen

Materialablagerungszone Materialablagerungsz one um um eine eine Nichtbauzone Nichtbauzone handelt, handelt, ist ist für für die die Erweiterung Erweiterung der der Materialablagerung zudem Materialablagerung zudem eine eine kantonale kantonale Bewilligung Bewilligung für für Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen ausaus-

serhalb der serhalb der Bauzone Bauzone (BAB-Bewilligung) (BAB-Bewilligung) nach nach Art.

Art. 87

87 Abs. Abs. 1 1 und und 2 2 KRG KRG notwendig. notwendig.

9 9

Baugesuchsdie Baugesuchssind die Standortgemeinde sind die Standortgemeinde durch die Baubewilligung durch der Baubewilligung Erteilung der Vor Vor Erteilung

weiteren und weiteren Berichten und Baueingabeplänen, Berichten erforderlichen Baueingabeplänen, den erforderlichen mitsamt den unterlagen unterlagen mitsamt unterbreiten. zu unterbreiten. BAB-Bewilligung zu der BAB-Bewilligung Erteilung der zur Erteilung ARE zur dem ARE Unterlagen Unterlagen dem

KRG 49 KRG

Art. 49

auf Art. Gestützt Gestützt auf Regierung: die Regierung: beschliesst beschliesst die Erwäder ErwäSinne der im Sinne wird im 2024 wird Juni 2024 28. Juni vom 28. Hübelegg vom 1:1000 Hübelegg Zonenplan 1:1000 Der Zonenplan 1. 1. Der genehmigt: Empfehlung genehmigt: folgender Empfehlung und folgender Auflagen und folgenden Auflagen mit folgenden gungen gungen mit

dies da dies werden, da umzäunt werden, komplett umzäunt nicht komplett darf nicht Materialablagerungsstelle darf Die Materialablagerungsstelle a. a. Die

darstellen Wildlebensraum darstellen bestehenden Wildlebensraum den bestehenden in den Eingriff in empfindlichen Eingriff einen einen empfindlichen

möglich. Teilbereichen möglich. in Teilbereichen das in ist das Wildhut ist der Wildhut mit der Absprache mit In Absprache würde. würde. In

Massnahmen geeigneten Massnahmen mit geeigneten ist mit Materialablagerung ist der Materialablagerung Beendigung der Nach Beendigung b. b. Nach

eine für eine Wildschutzzäune) für Baumarten, Wildschutzzäune) standortgerechte Baumarten, resp. standortgerechte klimafitte resp. (z.B. (z.B. klimafitte

sorgen. zu sorgen. Gebietes zu des Gebietes Wiederbewaldung des rasche Wiederbewaldung möglichst möglichst rasche c. c.

eine für eine Wildschadenverhütungsmassnahmen für technischen Wildschadenverhütungsmassnahmen notwendigen technischen Die notwendigen Die

dem/der mit dem/der Absprache mit gemeinsamer Absprache in gemeinsamer sind in Wiederaufforstung sind erfolgreiche Wiederaufforstung erfolgreiche

treffen. zu treffen. Wildhüter zu örtlichen Wildhüter dem örtlichen und dem Regionalforstingenieur und Regionalforstingenieur

der Gesamtrevision der der Gesamtrevision Rahmen der im Rahmen empfohlen, im wird empfohlen, Furna wird Gemeinde Furna Der Gemeinde d. Der d.

Erwägunder ErwägunSinne der im Sinne BauG im 24 BauG

1 more article

Art. 24

von Art. Anpassung von die Anpassung Nutzungsplanung die Nutzungsplanung prüfen. zu prüfen. gen zu gen

Energie Infrastruktur, Energie für Infrastruktur, Departements für des Departements 22/24 des Nr. 22/24 Rodungsbewilligung Nr. Die Rodungsbewilligung 2. Die 2.

Gevorliegenden Gedem vorliegenden mit dem gleichzeitig mit wird gleichzeitig 2024 wird Oktober 2024 10. Oktober vom 10. Mobilität vom und Mobilität und eröffnet. nehmigungsbeschluss eröffnet. nehmigungsbeschluss

10 10

3. 3.

Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Furna Furna wird wird angewiesen, angewiesen, den den wesentlichen wesentlichen Inhalt Inhalt des des DisDis-

positivs positivs des des vorliegenden vorliegenden Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlusses öffentlich öffentlich bekannt bekannt zu zu gege-

ben. ben. Diese Diese Bekanntgabe Bekanntgabe hat hat in in den den gleichen gleichen Publikationsorganen Publikationsorganen wie wie die die BeBe-

kanntgabe kanntgabe des des Gemeindeversammlungsbes Gemeindeversammlungsbes chlusses chlusses vom vom 28. 28. Juni Juni 2024 2024 zu zu erfolerfolgen. gen. Im Im Publikationstext Publikationstext ist ist darauf darauf hinzuweisen, hinzuweisen, dass dass der der GenehmigungsbeGenehmigungsbe-

schluss schluss bei bei der der Gemeinde Gemeinde eingesehen eingesehen werden werden kann kann und und dass dass gegen gegen darin darin entent-

haltene haltene Auflagen Auflagen innert innert 30 30 Tagen Tagen ab ab dem dem Publikationsdatum Publikationsdatum nach nach Massgabe Massgabe

des des Gesetzes Gesetzes über über die die Verwaltungsrechtspflege Verwaltungsrechtspflege (VRG; (VRG; BR BR 370.100) 370.100) beim beim OberOber-

gericht gericht des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden Beschwerde Beschwerde erhoben erhoben werden werden kann. kann. 4. 4.

Für Für direkte direkte Adressaten Adressaten des des vorliegenden vorliegenden Beschlusses Beschlusses beginnt beginnt die die 30-tägige 30-tägige BeBe-

schwerdefrist schwerdefrist an an das das Obergericht Obergericht bereits bereits ab ab dem dem Zeitpunkt Zeitpunkt der der Eröffnung Eröffnung des des

vorliegenden vorliegenden Beschlusses. Beschlusses. 5. 5.

Soweit Soweit für für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcher Art Art notnotwendig wendig sind, sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder

Amtsstelle Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten.

6. 6. Die Die von von der der Gemeinde Gemeinde bestimmte bestimmte Datenverwaltungsstelle Datenverwaltungsstelle führt führt die die NutzungsplanNutzungsplandaten daten nach nach den den Weisungen Weisungen des des Amtes Amtes für für Raumentwicklung Raumentwicklung naph. naph. Dabei Dabei ist ist zu zu

berücksichtigen, berücksichtigen, dass dass Nutzungsplanfestlegungen Nutzungsplanfestlegungen erst erst dann dann als als definitiv definitiv rechtsrechts-

kräftig betrachtet kräftig betrachtet werden werden können, können, wenn wenn gegen gegen den den entsprechenden entsprechenden GenehmiGenehmi-

gungsbeschluss innert gungsbeschluss innert 30 30 Tagen Tagen ab ab dem dem Publikationsdatum Publikationsdatum keine keine Beschwerden Beschwerden

ans Obergericht ans Obergericht eingereicht eingereicht werden werden bzw. bzw. wenn wenn allfällige allfällige Beschwerden Beschwerden abgewieabgewie-

sen worden sen worden sind. sind. 7. 7.

Mitteilung an: Mitteilung an:

11 11

B. B.

C. C.

Namens Namens der der Regierung Regierung

Marcus Caduff Caduff Marcus

Daniel Daniel Spadin Spadin