Quartierplan Aeusseres Aeuli - Anpassung 2025
Neighbourhood plan procedure · Maienfeld
Document
- Number
- 25.GDEf1
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Maienfeld
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jun 26, 2025
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Text
Protokollauszug Sitzung Stadtrat vom Montag, 2. Juni 2025 46
04 BAU- UND GESTALTUNGSPLANUNG 04.30 Quartierplanung 04.30.00 Quartierpläne Quartierplan äusseres Aeuli, Genehmigung geringfügige Quartierplananpassung (Tausch Ein- und Ausfahrt) (2019-3703) Referent: Stadtrat Andreas Nigg Diskussion, Beschluss, Festlegung weiteres Vorgehen Dem Stadtrat liegt ein Gesuch um Anpassung des Quartierplans äusseres Aeuli, insbesondere der Tiefgaragenausfahrt, zur Beurteilung vor. Die Baukommission hat sich an verschiedenen Sitzungen mit dieser Thematik befasst. Im Rahmen einer vorläufigen Beurteilungen hat die Baukommission festgehalten, dass die im Quartierplan vorgesehene Ausfahrt zur Tiefgarage auf die Bahnhofstrasse aus Gründen der Verkehrssicherheit problematisch ist. Der Gesuchsteller wurde angewiesen, die Ausfahrt der Tiefgarage über die Parz. 136 (Life-Center Maienfeld) sowie die Parz.Nr. 68 und 122 der Stadt Maienfeld zu prüfen. Am 03.05.2021 nahm Herr Reto Crameri, Kunz Schmid Rechtsanwälte und Notare, Chur, im Namen des Gesuchstellers Stellung zum Sachverhalt. Im Anschluss fand ein reger Austausch zwischen dem Gesuchsteller bzw. der Bauherrschaft und dem Bauamt bzw. der Baukommission statt. Insgesamt wurden drei Varianten für die Neuregelung der Erschliessung der Tiefgarage diskutiert und dem Stadtrat am 09.12.2024 zur Beurteilung vorgelegt. Seitens des Stadtrates wurde eine Anpassung des rechtskräftigen Quartierplans äusseres Aeuli in Aussicht gestellt, sofern alle verfahrensrechtlichen und eigentumsrechtlichen Fragen geklärt sind. Die Variante 1 (Tausch der bestehenden Ein- und Ausfahrt) für die Neuregelung der Einund Ausfahrt ins Quartierplangebiet äusseres Aeuli wurde vom Stadtrat favorisiert. Diese Variante ist einfach und zeitnah umzusetzen, bedingt aber eine Anpassung des Bauprojektes Hirschen. Zwischenzeitlich liegen dem Stadtrat Vereinbarungen mit der involvierten Eigentümerschaft vor, in welchen im Sinne eines beschränkten Rechtsmittelverzichts der Quartierplananpassung betr. Richtungswechsel Ein- und Ausfahrt zugestimmt und in der Folge auf eine Einsprache gegen das Bauprojekt Hirschen verzichtet wird.
Protokollauszug Sitzung Stadtrat vom Montag, 2. Juni 2025 Aufgrund der dargelegten Sachlage beantragt Stadtrat Andreas Nigg, der Anpassung des Quartierplans äusseres Aeuli (Neuregelung Erschliessung, Tausch der bestehenden Einund Ausfahrt) in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen. Beschluss/weiteres Vorgehen Dem Antrag Nigg wird zugestimmt. Die Kosten bleiben einstweilen beim Verfahren. Mit der Weiterbearbeitung werden Stadtpräsident Heinz Dürler und Frau Sanni Hartmann, Leiterin Bauverwaltung, beauftragt.
Für getreuen Auszug Der Stadtpräsident
Der Stadtschreiber
Heinz Dürler
Luzi Nett
Erstellungsdatum: 18.06.2025
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal