Quartierplan Ober Rüti - Änderung 2020
Neighbourhood plan procedure · Churwalden
Document
- Number
- 20.GDE305
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Churwalden
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Aug 6, 2020
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Text
Gemeinde Churwalden
&
Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung vom 06.08.2020
Vorbehalten bleibt die Protokollgenehmigung durch den Gemeindevorstand!
Absender: RAM/POP
Archivplan: 7901 Ortsplanung
Beschlussnummer: GVO.2020.305
33. Anpassung Quartierplan Ober Rüti, Parpan - Erlass
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Sachverhalt / Ennägungen: Am 11.06.2020 beschloss der GVO, der QP-Entwurf entsprechend dem Wunsch von
anzu-
passen inkl. Begrenzung der Gebäudelängen (25m) und der angepasste QP-Entwurf z.H. der öffentlichen Auf-
lage zu verabschieden.
Die öffentliche Auflage dauerte von 12. Juni bis 13. Juli 2020. Die betroffenen Grundeigentümer wurden vor-
gängig über die Auflage informiert (inkl. Zustellung der Unterlagen).
Gemäss Art. 19 KRVO erlässt der Gemeindevorstand nach Abschluss des Auflageverfahrens den Quartierplan. Gleichzeitig entscheidet er über allfällige Einsprachen. Der Erlass ist den Beteiligten und allfälligen Einsprechenden schriftlich zu eröffnen und der Fachstelle zur Kenntnis zu bringen. Quartierpläne treten mit unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftigem Abschluss von Rechtsmittelverfahren in Rechtskraft. Nach Eintritt der Rechtskraft lässt der Gemeindevorstand den Quartierplan im Grundbuch anmerken. Es wurden keine Einsprachen erhoben. Deshalb wurde der Baubescheid Nr. 2020-0049 für den Neubau des EFH , welches sich im QP-Gebiet befindet, am 16.07.2020 verauf Parz.—Nr. 10454/10360 sendet.
Antrag: — Die vorliegende Quartierplan-Anpassung Ober Rüti, bestehend aus „Änderung Quartierplanvorschriften“,
„Bestandesplan“, „Gestaltungsplan“ sowie „Erschliessungsplan" sei zu erlassen.
— Der Erlass sei den betroffenen Grundeigentümern und der Fachstelle schriftlich mitzuteilen. - Nach Eintritt der Rechtskraft sei die Quartierplan-Anpassung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Beschluss: 1. Die vorliegende Quartierplan—Anpassung Ober Rüti, bestehend aus „Änderung Quartierplanvorschriften", „Bestandesplan“, „Gestaltungsplan“ sowie „Erschliessungsplan“ wird erlassen. 2. Der Erlass ist den betroffenen Grundeigentümern und der Fachstelle schriftlich mitzuteilen. 3. Nach Eintritt der Rechtskraft ist die Quartierplan-Anpassung im Grundbuch anmerken zu lassen. 7075 Churwalden, 11. August 2020 Dario Friedli, Gemeindeschreiber
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Verteiler: -
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801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal