Teilrevision Pros Suot Giarsun

Land-use plan, basic order · Pontresina

Document

Number
25.720
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Pontresina
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Oct 14, 2025

Map

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

ll Governo _del Cantohe dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

14. Oktober 2025

15. Oktober 2025

720/2025

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Gemeinde Pontresina OP-Teilrevision

La Regenza dal chantun Grischun

‘

«Gestaltungsplan

Pros Suot Giarsun»

Genehmigung der Ortsplanungsrevision

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Pontresina beschlossen an der Gemeindever— sammlung vom 12. Dezember 2024 eine Teilrevision der 0rtsplariung, umfassend einen Generellen Gestaltungsplan 11500 «Pros Suot Giarsun». Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht (PME) vom 19. Dezember 2024 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 19. Juni 2024 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gerneindeversammlungsbeschlusses vom 12. Dezember 2024 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 10. Januar 2025. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 13. Februar 2025 ersuchte der Gemeindevorstand Pontresina um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der ‚Revisionsiorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Pontresina bildet eine projektbezogené Änderung des Generellen Gestaltungsplans im Gebiet «Pros Suot Giarsun». Dafür wird eine Nutzungsübertragung der Bruttogeschossfläche (BGF) zwischen drei Parzellen vorgenommen. Der Übertrag der BGF erfolgt zwischen der Liegenschaft der Chesa Lardelli'(Parzelle Nr. 1981, Dorfkernzone) zu den Parzellen Nr. 1984, Kernzone und Nr. 1976, Hotelzone. Durch eine gleichzeitige Festlegung eines Freihaltebereichs wird zudem der Garten der Parzelle Nr. 1981 von weiteren Überbauungen freigehalten. Mit dieser Anpassung des Generellen Gestaltungsplans werden die raumplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung des Wohnbauprojekts «Pre suot GiarsUn» geschaffen. Dadurch kann ein Beitrag zur Sicherung von Erstwohnungen ge-

leistet werden.

Genereller Gestaltungsplan

'

1:500 «Pros Suot Giarsun»

Ortsbildschutz Pontresina ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als Spezialfall aufgenommen. Die neue ISOSAufnahme wurde im Mai 2021 in Kraft gesetzt und ist somit aktuell. Der Kantonale Richtplan (KRIP) bezeichnet in Kapitel 5.4“ «Schützenswerte Ortsbilder und Objekte» den historischen Ortskern «Laret» und «Giarsun» sowie die frühtouristischen Struktu-

ren als schützenswert.

Die Qualitäten des Ortsbilds von Pontresina sind unter anderem der Siedlungsentwicklung des einstigen Bauernorts zur Tourismusdestination z u verdanken, welche

als Nebeneinander der unterschiedlichen Bauten und Bebauungsstrukturen erlebbar

ist. Im ISOS wird zudem die Ortssilhouette als imposant bezeichnet, welche durch die Grösse und Präsenz der grossen Hotels stark geprägt ist. Die Hotels, wie das ' dem vorliegenden Projekt benachbarte Hotel Walter, treten als Solitäre in Erscheinung und beziehen sich stark auf die umgebende Landschaft. Der Gemeinde ist die Bedeutung der Freihaltung bewusst. Im kommunalen räumlichen Leitbild wurde der heutige Freiraum unterhalb der Via Maistra als ortsbildprägender Grün- und Freiraum sowie als Aussichtsfenster von der Via Maistra ins Tal definiert. Der Wieshang auf den Parzellen Nm. 1975, 1976 und 1984 ist somit für die Ortsansicht von grosser Bedeutung. In der Nutzungs'planung ist auf dieser Fläche ein «Bereich mit Konzeptpflicht» festgelegt worden. Das geplante Wohnbauprojekt «Pre Suot Giarsun» befindet sich am Rande des Bereiche mit Konzeptpflicht und wird so die

Freihaltung der Wiese vor dem HotelWalter nicht einschränken. Die Offenhaltung der erwähnten Wiese ist nach wie vor wichtig für das Ortsbild. In alten Aufnahmen von Pontresina ist eine gleichmässige Neigung der Wiese von der Via Maistrabis zur Via Bernina bzw. Ova der Bernina ersichtlich. Durch den erfolgten Bau der Tiefga— rage auf den Parzellen Nm. 1975 und 1976 wurde bereits ein Terraineingriff vorgenommen. Wie in der dem P_MB beigelegten Stellungnahme der Gestaltungsberaterin beschrieben, ist die Umgebungsgestaltung und insbesondere die Terraingestaltung grossflächig anzu9ehen, wobei die heutige Situation zu verbessern ist. Die weitere Begleitung des Projekts durch die Gestaltungsberatung im Rahmen des Baubewilli- _ gungsverfahrens und die Verbesserung der Umgebungsgestaltung werden daher vo— rausgesetzt.

Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 «Pros Suot Giarsun» vom 12. Dezember 2024 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Generelle Gestaltungsplan

1:500 «Pros Suot Giarsun» vom 12. Dezem-

ber 2024 Wird im Sinne der vägUngen

genehmigt.

Der Gemeindevorstand Pontresina wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). Soweit für die Verwirklichungder Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach. Mitteilung an: - Gemeindevorstand Pontresina, Via Maistra 133, 7 5 0 4 Pontresina

- Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur — Amt für Energie und Verkehr - Amt für Natur und Umwelt — Denkmalpflege - Kantonspolizei - Tiefbauamt - Amt für lmmobilienbewertung

- Amt für Raumentwicklung - Standeskanzlei

- Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen) Namens der Regierung _ Der Präsident: . Der Kanzleidirektor‘:

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Marcus Caduff

M

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Daniel Spadin