Quartierplan Ehemalige Frauenschule
Neighbourhood plan procedure · Chur
Document
- Number
- 25.GDE622
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Chur
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Aug 19, 2025
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Text
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111 Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates
Sitzung vom 19. August 2025 mitgeteilt am -3, Sep. 2025
SRB.2025.622
Quartierplan ehemalige Frauenschule; Genehmigung
Eigentümer: Baurechtsnehmerin:
Planverfasserin: Nocasa Partner AG, Masanserstrasse 40, 7000 Chur
Verfahren: Privates Quartierplanverfahren
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Lage / Adresse: Lo6strasse 25,32,37
Grundstück Nr.: 286 (14462), 251 (14463), 252, 253,1667,1693 (14464), Teilgrundstück 6814 (Lo6strasse)
Zone: Wohnzone W4 und W2
Festlegungen GGP: Wohnschutzgebiet Lo& PZ 251, 1693, Baumreihe einseitig entlang Lo6strasse
Weitere Festlegungen: Provisorische Unterschutzstellung der Gebäude Lo6strasse 26 und 32 durch den Stadtrat (Schutzverfügung vom 8. Juli 2019).
Ausgangslage
Der Quartierplan "ehemalige Frauenschule" erstreckt sich beidseitig entlang der Loöstrasse und umfasst die Parzellen Nr. 251, 253, 286,1693,1667 und Teilgrundstück 6814 (Loöstrasse). Der Quartierplan sieht die Erstellung von vier neuen Wohngebäuden vor. Das zugrunde liegende
Richtprojekt basiert auf dem Siegerprojekt eines Investorenwettbewerbs aus dem Jahr 2020.
Der Quartierplan umfasst die folgenden rechtsverbindlichen Bestandteile:
«e \1 Quartierplanvorschriften vom 19. August 2025 « \2 Bestandesplan, 1:500 vom 20. August 2024 e \3 Gestaltungsplan, Schnitte, 1:200 vom 20. August 2024 e \4 Erschliessungsplan Verkehr, 1:500 vom 20. August 2024 e VS Erschliessungsplan Versorgung, 1:500 vom 20. August 2024 « \6 Profilierungsplan, 1:500 vom 20. August 2024
ir 169170 / 631.20.40
Seite 2 von 3
Nicht verbindliche Unterlagen:
«e NV1 Richtprojekt vom 18. Juli 2024 «e NV2 Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 20. August 2024 NV3 Mobilitätskonzept vom 1. Juli 2024
Die Baukommission hat sich am 11. September 2024 mit dem Quartierplan ehemalige Frauenschule befasst.
Der Quartierplan lag vom 11. April 2025 bis 12. Mai 2025 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Der Quartierplan wurde vor der öffentlichen Auflage seitens der Antragsteller gemäss Beschluss des Stadtrats überarbeitet. Die Überarbeitung betraf den Aussenraum und die Reduktion der Parkierung. Abhängig von der Qualität der Überarbeitung hat der Stadtrat mit Beschluss vom 6. Dezember 2024 einen erhöhten Ausnützungsbonus in Aussicht gestellt.
Projektüberarbeitung
Im überarbeiteten Projekt wurden die Parkplätze auf den geforderten reduzierten Grenzbedarf von 57 reduziert sowie die Hälfte der Veloparkplätze oberirdisch angeordnet. Bezüglich Aussenraumgestaltung regelt der Quartierplan nun die Pflanzung und langfristige Sicherung von 60 freiwachsenden, über die Grundstücksfläche verteilten Bäumen. Die Bepflanzung erfolgt ausschliesslich mit einheimischen Arten. Zudem wird eine magere Blumenwiese mit Blütenstauden geschaffen. Der langfristige Erhalt der Bepflanzung wird mit der Vorgabe von 1.5 Metern Überdeckung der Tiefgarage und der Einhaltung der nachbarrechtlichen Pflanzabstände sichergestellt. Der hohe Wert der Aussenraumgestaltung des Richtprojekts wird somit im Quartierplan verbindlich gesichert. Der in Aussicht gestellte Ausnützungsbonus von 16% wird daher zugesprochen.
Beschluss
1. Der Stadtratsbeschluss SRB.2025.548 vom 1. Juli 2025 (mitgeteilt am 8. Juli 2025) wird in Wiedererwägung gezogen und aufgehoben.
2: Der Quartierplan ehemalige Frauenschule wird genehmigt.
3: Die Unterlagen (Auflageakten) gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen gelten als integrierende Bestandteile der Genehmigung.
4. Eine Ausnahmeregelung für die Dachgeschosse wird in Aussicht gestellt.
5. Gestützt auf die Quartierplanunterlagen wird ein Ausnützungsbonus von 16% gewährt.
6. Der Quartierplan ist im Grundbuch auf den im Quartierplanperimeter liegenden Parzellen
anzumerken. Der Vorsteher des Departements Bau Planung Umwelt wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch der Stadt Chur anzumelden.
7. Für die Erarbeitung des Quartierplans wird eine Gebühr von El erhoben (Rechnung abwarten).
8. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Obergericht des Kantons Graubündens schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
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® ei Seite 3 von 3
Mitteilung an
Amt für Raumentwicklung Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur Denkmalpflege Graubünden / Amt für Kultur, Gürtelstrasse 89, 7001 Chur Departement Bau Planung Umwelt (BPUS)
Hochbaudienste (HBDL)
Hochbau (HBAUL)
Stadtentwicklung (SENTA)
Bausekretariat (BSKL)
Freiraumplanung (FRPLL)
Tiefbaudienste (TBDL)
Tiefbau (TBAUL)
Vermessung (VERML)
Geoinformatik (GEOIL)
Grün und Werkbetrieb (GUWL)
Rechtskonsulent (REKOL)
IBC (IBCPP)
Finanzkontrolle (FIKOA)
Finanzen und Steuern (FISTS)
Namens des Stadtrates
Der se Der Stadtschreiber
MM Ulf Hans Martin Meuli Marco Michel
4
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal