Schutzareal Seglias

Groundwater protection areas · La Punt Chamues-ch

Document

Number
2026_90
Kind
Groundwater protection areas
Commune
La Punt Chamues-ch
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Feb 9, 2026

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows La Punt Chamues-ch with its building zones.Open the full map

Files

3785_B_2026_RB90_Schutzareal Seglias_LaPuntChamues-ch.pdfOpen in a new tab

Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Il Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

9. Februar 2026

10. Februar 2026

Show the full text

90/2026

Grundwasserschutzareale in der Gemeinde La Punt Chamues-ch Aufhebung «Palüds» und Genehmigung «Seglias» Gemäss Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) scheiden die Kantone Areale aus, die für die künftige Nutzung und Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, die künftige Nutzungs- und Anreicherungsanlagen beeinträchtigen könnten. Die Grundwasserschutzareale werden so ausgeschieden, dass die Standorte der Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen zweckmässig festgelegt und die Grundwasserschutzzonen entsprechend ausgeschieden werden können (Art. 29 Abs. 3 i. V. m. Anhang 4 Ziff. 13 der Gewässerschutzverordnung [GSchV; SR 814.201]). Die Kantone stützen sich bei der Bezeichnung von Gewässerschutzbereichen sowie bei der Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen auf die vorhandenen hydrogeologischen Kenntnisse; reichen diese nicht aus, sorgen sie für die Durchführung der erforderlichen hydrogeologischen Abklärungen (Art. 29 Abs. 4 GSchV).

Nach Art. 23 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG; BR 815.100) nimmt die Regierung nach Anhören der Gemeinde die Einteilung des Kantonsgebiets in Gewässerschutzbereiche vor und scheidet Grundwasserschutzareale aus.

Analog der Genehmigung von Grundwasserschutzarealen nach Art. 23 KGSchG bedarf auch die Aufhebung derselben der Genehmigung durch die Regierung.

2

Bereits Ende der 1970er- und Mitte der 1980er-Jahre wurde im Gebiet Palüds auf dem Gemeindegebiet La Punt Chamues-ch von der damals zuständigen Gewässerschutzfachstelle des Kantons Graubünden, Amt für Gewässerschutz (heute Amt für Natur und Umwelt [ANU]), ein Grundwasserschutzareal ausgeschieden. Mit mehreren Beschlüssen zwischen 1974 und 1978 erliess die Regierung die Gewässerschutzkarte des Kantons Graubünden im Massstab 1:25 000. Danach erfolgte schrittweise deren Teilrevision. Die dritte Auflage der Gewässerschutzkarte wurde mit Regierungsbeschluss vom 19. September 2000 (Prot. Nr. 1513/2000) genehmigt. Letztmals genehmigte die Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 3. Februar 2009 (Prot. Nr. 93/2009) die Einteilung des Kantonsgebiets in Gewässerschutzbereiche sowie die Ausscheidung der Grundwasserschutzareale sämtlicher 50 Kartenblätter im Massstab 1:25 000, Ausgabe Dezember 2008.

Im Jahr 2007 wurde das Grundwasserpumpwerk Seglias der Gemeinde La Punt Chamues-ch, welches der öffentlichen Trinkwasserversorgung dient, in Betrieb genommen. Als Grundlage zur Standortfindung und zur Dimensionierung der Grundwasserschutzzonen dienten die im Rahmen der Voruntersuchungen ausgeführten geophysikalischen Untersuchungen, Sondierbohrungen, Pumpversuche und Flowmeterversuche. Es wurden zudem chemische Analysen des Grundwassers sowie Markierversuche durchgeführt, um eine mögliche Gefährdung durch die belasteten Standorte im potenziellen Einzugsgebiet der Grundwasserfassung abschätzen zu können. Zum Schutz des Grundwasserpumpwerks Seglias wurde durch das ANU Ende 2017 vorsorglich bis zur Genehmigung der detaillierten Grundwasserschutzzonen ein provisorisches Grundwasserschutzareal «Seglias» ausgeschieden.

Aufgrund der laufenden Projektierung von Gewässerrevitalisierungen auf dem Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch wurde das Verfahren zur Schutzzonenausscheidung für das Grundwasserpumpwerk Seglias jedoch unterbrochen. Im Rahmen der Planung des Revitalisierungsprojekts Inn und Chamuera wurden die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im betroffenen Gebiet und insbesondere auch im Gebiet des rechtskräftigen Grundwasserschutzareals «Palüds» weiter untersucht.

3

Die Untersuchungen zeigten auf, dass innerhalb des Grundwasserschutzareals «Palüds» nur geringmächtige Schotterablagerungen vorhanden sind und unter diesen mehrheitlich sandige Schwemmsande folgen. Zudem werden die Schotterablagerungen nur durch eine geringmächtige Deckschicht überdeckt.

Das rechtskräftig ausgeschiedene Grundwasserschutzareal «Palüds» wird aus diesen Gründen als nicht geeigneter Standort für eine Grundwasserfassung beurteilt.

Der Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch beauftragte aufgrund dieser Erkenntnisse das Geologiebüro SC + H Sieber Cassina + Handke AG, Chur, die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen für das Grundwasserpumpwerk und der Grundwasserschutzareale hinsichtlich der geplanten Revitalisierung Inn und Chamuera zu überprüfen und anzupassen.

Das ANU hat dem Geologiebüro SC + H Sieber Cassina + Handke AG, Chur, den Auftrag erteilt, die Ausdehnung des Grundwasserschutzareals «Seglias» unter Berücksichtigung einer Grundwassersimulation als Ersatz des rechtskräftigen Grundwasserschutzareals «Palüds» festzulegen. Als Basis für die Dimensionierung des Grundwasserschutzareals diente das Grundwassermodell, welches die Situation nach der Realisierung der Revitalisierungsmassnahmen am Inn und am Chamuerabach berücksichtigt. Für die Dimensionierung des Grundwasserschutzareals wurden vier Varianten mit unterschiedlichen Entnahmeszenarien und Entnahmemengen simuliert. Das Grundwasserschutzareal wurde so bemessen, dass innerhalb des Grundwasserschutzareals die Entnahmemenge mit einer weiteren Trinkwasserfassung auf total ca. 3000 Liter pro Minute potenziell erhöht werden könnte und deren Grundwasserschutzzonen innerhalb des Grundwasserschutzareals ausgeschieden werden könnten.

Nach Anhang 4 Ziff. 23 Abs. 1 GSchV gelten für bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten in Grundwasserschutzarealen die Anforderungen nach Ziff. 222 Abs. 1 GSchV, d. h. die Anforderungen einer Zone S2. Sind Lage und Ausdehnung der künftigen Schutzzonen bekannt, so gelten für die entsprechenden Flächen die entsprechenden Anforderungen (Anhang 4 Ziff. 23 Abs. 2 GschV).

4

Gestützt auf Anhang 4 Ziff. 23 Abs. 2 GschV wurde aufgrund des Revitalisierungsprojekts Inn und Chamuera das Grundwasserschutzareal auf Basis der Grundwassersimulation in Teilgebiete gegliedert, welche künftig einer Zone S3 zugeordnet werden (vgl. Beilage).

Die Ausscheidung des Grundwasserschutzareals «Seglias», resp. die Aufhebung des Grundwasserschutzareals «Palüds», erfolgte aufgrund des Revitalisierungsprojekts Inn und Chamuera in enger Zusammenarbeit mit den Projektplanern, der Gemeinde La Punt Chamues-ch und dem ANU. Die Anhörung der Gemeinde La Punt Chamues-ch erfolgte in diesem Sinne im Rahmen der Projektplanung der Revitalisierung Inn und Chamuera.

Die Ausdehnung des Grundwasserschutzareals «Seglias» wurde mitsamt den Unterlagen zu den detaillierten Grundwasserschutzzonen für das Grundwasserpumpwerk Seglias in der Gemeinde La Punt Chamues-ch vom 17. Juli bis 16. August 2025 öffentlich aufgelegt.

Während der Auflagefrist ist eine Einsprache gegen die geplante Ausscheidung der Gemeinde La Punt Chamues-ch eingegangen. Die Abhandlung der Einsprache erfolgte durch die Gemeinde im Rahmen des Verfahrens zur Ausscheidung der Grundwasserschutzzone für das Grundwasserpumpwerk Seglias. Die Einsprache wurde mit Schreiben vom 10. November 2025 an die Gemeinde La Punt Chamues-ch vollumfänglich zurückgezogen.

Gegenstand der Genehmigung des Grundwasserschutzareals «Seglias» ist der im Schutzzonenplan «Grundwasserschutzzonen für das Grundwasserpumpwerk Seglias und das Grundwasserschutzareal Seglias; Situation 1:2000, Plan Nr. GSZ3785-3» vom 30. April 2025 als «Schutzareal SA» eingezeichnete Verlauf des Grundwasserschutzareals sowie die in der Beilage des vorliegenden Regierungsbeschlusses aufgeführte Situation des Grundwasserschutzareals «Seglias» mit Differenzierung von Teilflächen einer künftigen Zone S3.

5

Gestützt auf Art. 23 KGSchG, nach Einsichtnahme in die Unterlagen sowie auf Antrag des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements

beschliesst die Regierung: 1. Das Grundwasserschutzareal «Palüds», genehmigt mit Regierungsbeschluss vom 3. Februar 2009 (Prot. Nr. 93/2009) betreffend die Genehmigung der Gewässerschutzkarte sowie Ausscheidung der Grundwasserschutzareale, wird aufgehoben. 2. Das Grundwasserschutzareal «Seglias» um das gleichnamige Grundwasserpumpwerk in der Gemeinde La Punt Chamues-ch wird ausgeschieden (Schutzzonenplan «Grundwasserschutzzonen für das Grundwasserpumpwerk Seglias und das Grundwasserschutzareal Seglias; Situation 1:2000, Plan Nr. GSZ3785-3», erarbeitet durch das Geologiebüro Sieber Cassina + Handke AG, Chur, vom 30. April 2025, erlassen vom Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch am 15. Oktober 2025). 3. Innerhalb des Grundwasserschutzareals dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, welche die künftige Grundwasserbewirtschaftung beeinträchtigen könnten. Für bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten in Grundwasserschutzarealen gelten die Anforderungen einer Zone S2 («Schutzzonenreglement für das Grundwasserpumpwerk Seglias in der Gemeinde La Punt Chamues-ch», erarbeitet durch das Geologiebüro Sieber Cassina + Handke AG, Chur, vom 30. April 2025, erlassen vom Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch am 15. Oktober 2025). 4. Sind Lage und Ausdehnung von künftigen Schutzzonen innerhalb des Grundwasserschutzareals bekannt, so gelten für die entsprechenden Flächen die entsprechenden Anforderungen. Für die Teilgebiete des Grundwasserschutzareals gemäss Beilage, welche künftig nur einer Zone S3 zugeordnet werden können, gelten die Anforderungen einer Zone S3 («Schutzzonenreglement für das Grundwasserpumpwerk Seglias in der Gemeinde La Punt Chamues-ch», erarbeitet

6

durch das Geologiebüro Sieber Cassina + Handke AG, Chur, vom 30. April 2025, erlassen vom Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch am 15. Oktober 2025). 5. Die Gemeinde La Punt Chamues-ch wird angewiesen, bei der nächsten Ortsplanungsrevision, basierend auf der vorliegenden Ausscheidung des Grundwasserschutzareals (Zone SA), die Grundwasser- und Quellschutzzone im Zonenplan im Sinne von Art. 37 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) anzupassen. Dabei ist die Zone SA als Grundwasser- und Quellschutzzone in den Zonenplan zu überführen. 6. Die Gemeinde La Punt Chamues-ch wird darauf hingewiesen, dass für bauliche Massnahmen zum Zwecke des Quellschutzes als auch für generell bauliche Massnahmen wie zonenkonforme oder standortgebundene Neubauten oder Massnahmen an besitzstandsbegründeten Bauten und Anlagen (bspw. Unterhaltsarbeiten, Modernisierungen, Erweiterungen von Wegen) das notwendige Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 86 ff. KRG (BAB-Verfahren) durchzuführen ist. 7. Die Regierung behält sich vor, die Genehmigung der Grundwasserschutzareale zu widerrufen oder anzupassen, wenn sich die massgebenden Rechtsgrundlagen oder die tatsächlichen Verhältnisse beziehungsweise die Kenntnis darüber ändern und dadurch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr gewährleistet ist. 8. Den Kontrollorganen des Amts für Natur und Umwelt (ANU) und den vom Amt beauftragten Personen ist jederzeit freier Zutritt zur Anlage und die Vornahme eigener Beobachtungen und Messungen zu gestatten. 9. Das ANU wird angewiesen, die Grundwasserschutzareale nach Ziff. 1 und nach Ziff. 2 in der Kantonalen Gewässerschutzkarte zu löschen, respektive zu erfassen.

7

10. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Zustellung schriftlich Beschwerde an das Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, erhoben werden. Der angefochtene Beschluss und allfällige Beweismittel sind beizulegen. 11. Mitteilung unter Beilage der Situation des Grundwasserschutzareals «Seglias» mit Differenzierung von Teilflächen einer künftigen Zone S3 an die Gemeindeverwaltung La Punt Chamues-ch, Via Cumünela 43, 7522 La Punt Chamues-ch (A-Post Plus); an das Grundbuchamt der Region Maloja, Plazza da Scoula 10, 7500 St. Moritz (A-Post Plus); an das Amt für Natur und Umwelt; ohne Beilage an das Amt für Raumentwicklung sowie an das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement.

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

Martin Bühler

Daniel Spadin