Quartierplan Egg (Mastrils)

Neighbourhood plan procedure · Landquart

Document

Number
10.GDE4
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Landquart
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Mar 1, 2010

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Text

GEMEINDEVORSTAND MASTRILS . 7303 Mastrils Telefon Kanzlei: Telefon Präsident: Fax:

081 330 05 15 079 298 16 1O 081 330 05 19

E-Mail: [email protected] Internet: www.mastrils.ch Adresse:, Dalavostrasse 2

Protokollauszug Sitzung Nr. 04/10 vom 1.03.2010, mitgeteilt am: 03.03.2010 Raumordnung, -planung, Operate, Ortsplanung, Quartierplanung

790.172

Quartierplan Egg, Erlass

Vor ca. einem Jahr wurde beschlossen, die Quartierplanung Egg in Angriff zu nehmen (s.Prot. 3/09 vom 9.2.09). Die Grundeigentümer einigten sich auf eine Quartierplanung auf privater Basis. In der Zwischenzeit ist es den Betroffenen gelungen, eine für sämtliche Anstösser tragbare Lösung · zu erarbeiten, welche von allen Grundeigentümern für gut befunden und unterzeichnet wurde. Die ausgearbeiteten Quartierplanakten (Quartierplanvorschriften, Grundbuchliche Behandlung und sämtliche Pläne) lagen vom 29. Januar 2010 bis 1. März 2010 öffentlich auf. Mehrere Gemeindeeinwohner haben von dieser Einsichtsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Somit sind die Voraussetzungen zum Erlass der ob genannten Quartierplanung erfüllt. Gestützt auf Art. 19 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) und die vorerwähnten Ausführungen kommt der Gemeindevorstand zu folgendem

Entscheid: 1. Der Quartierplan „Egg", beinhaltend den . Bestandesplan 1:500, den Neuzuteilungsplan 1:500, den Ersch liessungsplan 1:500, den Gestaltungsplan 1:500 sowie die Quartierplanvorschriften inkl. Kostenverteiler (Anhang A-D) wird genehmigt. 2. Dieser Gemeindevorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung durch Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, 7001 Chur, angefochten werden. Der Quartierplan tritt mit unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftigem Abschluss von Rechtsmittelverfahren in Rechtskraft. 3. Nach Eintritt der Rechtskraft wird der Quartierplan durch Gemeindeschreiberin zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet.

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Präsident

und

4. Dieser Beschluss wird allen beteiligten Grundeigentümern (siehe Liste) sowie Christian v. Ballmoos, Lutz, Schmid Ingenieure AG, 7000 Chur, mitgeteilt.

2

Sitzung Nr. 04/10 vom 1.03.2010

Liste Grundeigentümer: 7500 St. Moritz , 7303 Mastrils , 9478 Azmoos , 7270 Davos-Platz 7303 Mastrils , 7303 Mastrils

Für den richtigen Auszug: 03.03.2010

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