Quartierplan Caschners
Neighbourhood plan procedure · Bonaduz
Document
- Number
- 77.GDE56
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Bonaduz
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- May 9, 1977
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3721_B_QP_Caschners_Beschluss.pdfOpen in a new tab
Text
Bonaduz
Der Gemeindevorstand
Sitzung vom
9.
Mai
1977
55
Mitgeteilt den
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5.5
Amtliches Quartierplanverfahren ”Caschners"
_-_
. Die Gemeindeversammlung vom 5.4.1977 hat das Neuzuteilungspro-
jekt sowie den Erschliessungsplan gem. Plan Nr. 100/1345-5 vom Dez. 1976/a. 1977 genehmigt. Ein Weiterzug des Entscheidee der Gemeindeversammlung ist innert der gesetzlichen Rekursfrist nicht erfolgt. Demnach kann die Rechtskraft des Neuzuteilungeprojektes festgestellt werden.
Gem. 5 12 AB für die Baulandumlegung hat nach Eintritt der Rechtskraft des Neuzuteilungsprojektes der beauftragte Grundbuchgecmeter den neuen Besitzstand zu vermerken und zu vermes-
sen. Sind bevorstehende bauliche Messnahmen zu erwarten [2.8.
Strassanbsu). sind im Vermarkungsplan die neuen Grenzpunkte unter Verzicht auf die Vermarkung durch eine einwandfreie Vermessung festzulegen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind diese Grenzpunkte definitiv zu vermerken.
. Für die geplanten Verkehrsflächen ist die Detailprojektierung durchzuführen.
beschlossen
1. Gestützt auf 5 11 Ziff. 5 AB für die Baulandumlegung wird hier-
mit die Rechtskraft des Neuzuteilungeprojektes festgestellt.
2. In Anwendung von 5 12 AB für die Baulendumlegung wird der Grundbeauftragt. buchgeometer
den neuen Beeitzstand zu vermerken und zu vermessen sowie die Mutationstabelle mit dazugehörendem Plan zu erstellen.
Gleichzeitig ist die Uuartierstrasae durch eine einwandfreie Vermessung festzulegen. Die Vermarkung der Strassengrenzen hat vorläufig durch Kunststoffmarken zu erfolgen; nach Abschluss der Straeeenbauarbeiten sind diese Grenzpunkte definitiv zu vermara.
Bonaduz
Der Gemeindevorstand
Mitgeteilt den
Sitzung vom
4. Soweit notwendig, ist für die Abeteokung der neu zugeteilten Parzellen in der Üertliohkeit, des beizuziehen.
5. Das wird beauftragt, gestützt auf den Uuertierereohlieeeungsplan Ceeohnere Nr. 100/1345-5
vom Dez. 1976/Jan. 1977 die Deteilprojektierung Für die Quertieretreeee Nr. 356/302 (2. Auebeueteppe) sowie die Ereohliee-
eung vorzunehmen, wobei die KTD und des EWT in geeigneter Weise
zu informieren und gegebenenielle beizuziehen lind. Einzelheiten dazu bedürfen der Festlegung in einem detaillierten Inge-
nieurvertreg.
Mitteilung
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Abteilungevorsteher Bauwesen und zu den Akten
Für den Gemeindevorstand
Der Präeidenti. .
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Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal