Quartierplan Valbeuna
Neighbourhood plan procedure · Bonaduz
Document
- Number
- 67.GDEf1
- Kind
- Neighbourhood plan procedure
- Commune
- Bonaduz
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jun 7, 1967
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GEMEINDE BONADUZ 7402 Bonaduz, 7.6.1967 Mitgeteilts
Amtl\. Quartierplanverfahren Valbeuna
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 6.6.1967 auf Grund folgenden
Sachverhaltes
l. Die Gemeindeversammlung vom 14.11.66 hat 1.5. amtl. Quartierplan- —- verfahren Valbeuna, nach dem Entscheid über eingegangene Einsprachen, den Quartiererschliessungs- und Grenzbereinigungsplan Valbeuna genehmigt. Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung haben verschiedene Grundeigentümsr beim Kleinen Rat rekurriert. Mit
Entscheid vom 6.2.67, Prot.Nr. 344, mitgeteilt am 17.2.67, hat
der Kleine Rat die Rekurse abgewiesen und die Beschlüsse der (demeindeversammlung bestätigt. Ein Weilterzug an den Grossen Rat er-
folgte nicht. Gem. $ 11 Ziff. 5 der Ausführungsbestimmungen für
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die Baulandumlegung vom 22.7.66 stellt der Gemeindevorstand nach rechtsgültiger Erledigung von Rekursen die Rechtskraft des Neuzu-
teilungsprojektes fest. Im vorliegenden Fall ist das Neuzuteilungsprojekt identisch mit dem Grenzbereinigungsplan ($ 14 der vorzitierten Ausführungsbestimmungen). Gleichzeitig wird auch der Quartiererschliessungsplan rechtskräftig.
2. Die Vermarkung des neuen Besitzstandes und der Vollzug der Neu- —- zuteilung richten sich nach den $$ 12 und 15 der Ausführungsbestimmungen für die Baulandumlegung.
I 1!
Verwirklichung des Quartierplanes (Landerwerb, Strassenbau usw.) eine Vereinbarung unterbreitet. Fünf von acht Grundeigentümern
Der Gemeindevorstand hat den beteiligten Grundeigentümern zwecks
haben diese Vereinbarung unterzeichnet. Drei Grundeigentümer haben bis heute mit unterschiedlichen Begründungen ihre Zustimmung
verweigert. Gemäss $ 36 BO und $ 5 der Ausführungsbestimmungen
für die Baulandumlegung ist daher für den Landerwerb gem. Grenzbereinigungsplan das Enteignungsverfahren bzw. Schätzungsverfahren durchzuführen. Der nächsten Gemeindeversammlung ist überdies
zu beantragen, die Leistung der Strassenbeiträge rechtlich verbindlich zu beschliessen.
beschlossen
l. Es wird gestützt auf $ 11 Ziff. 5 der Ausführungsbestimmungen
- für die Baulandumlegung und $ 53 BO die Rechtskraft des Grenzbereinigungsplanes und Quartiererschliessungsplanes Valbeuna festgestellt.
Grundbuchgeometer E Chur, wira beauftragt, im Sinne von $ 12 der Ausführungsbestimmungen für die Baulandumlegung den neuen Besitzstand zu vermarken und den Vermarkungsplan zu erstellen.
Gestützt auf $ 56 BO und $ 5 der Ausführungskestimmungen für dle Baulandumlegung wird beim Kleinen Rat die Einleitung des Verfahrens nach Enteignungsgesetz verlangt.
Der Landerwerb erfolgt zu Lasten eines Kontos "Quartiererschliessung Valbeuna" und gegen Verrechnung mit den Strassenbeiträgen gem. der diesbezüglichen Gesetzgebung der Gemeinde.
Mitteilung an alle beteiligten Grundeigentüwer mit eingeschriebenem Brief, ar Grundbuchgeometer, Kurfirstenstr. 12, 7000 Chur, an das Kreisamt Rhäzüns, 7015 Domat/Ems,
und zu den Akten,
Für den/Gemeindevorstand Bonaduz
Der Präsident: Der Aktynars E, FU / Aa Man
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal