Quartierplan Steini Stäga / Riedstrasse

Neighbourhood plan procedure · Tamins

Document

Number
90.GDE90
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Tamins
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Feb 10, 1990

Map

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3733_B_QP_Steini-Staega-Riedstrasse_Beschluss.pdfOpen in a new tab

Text

(3mm

1

“3::

PROTOKOLLAUSZUG AUS

DER VORSTANDSSITZUNG VOM 10. FEBRUAR 1990 5. Vorstandssitzung vom Samstag, présidium:

R.

Anwesend:

den 10. Februar 1990,

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11.30 Uhr

Aktuariat:

A. Heim

Hintermann

Polizeifachchef

Entschuldigt:

Landwirtschaftschef

Waldfachchef

Baufachchef — (krank)

go. nrtierglgn "Stgini stigazniedstgasse"

Nach der letzten Sitzung vom 7. Februar 1990 ist die Verffigung des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubfinden eingetroffen wonach

der Rekurs in der Verwaltungsstreitsache zwischen — und der

Gemeinde

handeln kann,

Tamins

abgesohrieben

Der Gemeindevorstand stellt fest: ' der

wurde.

Damit

das

Grundbuchamt

vom

1.

benetigt es rechtskraftige Unterlagen.

Quartierplan

1

“Steini

Staqa/Riedstrasse"

ist

1989 bis und mit 20. Dezember 1989 bffentlich aufqelegen.

~ innert Frist sind Einsprache eingegangen von: — am 11. Dezember 1989 , am 17. Dezember 1989

Dezember

- der Gemeindevorstand hat die Einsprache von — in der Sitz 18. Dezember 1989 behandelt und abgewiesen. Auf das von m am 10. Januar 1990 gestellte Wiedererwagungsgesuch '

Gemeindevorstand

N am 24.1. Januar 1990 hat

‘

nicht

eingetreten.

Der

Entscheid wurde

ich mitgeteilt. Mit Schreiben vom 14. einen Rekurs beim Verwaltungsgericht

des Kantons Graubflnden anhéngig gemacht. Infolge Rfickzug des Re— kurses hat uns das Verwaltungsgericht Graubfinden mit Datum vom 7. Februar 1990 die Abschreibungsverffigung zugeste,

— der Gemeindevorstand hat die Einsprache von sitzung vom 8. Januar 1990 abgelehnt und mit Schreiben vom 10.1.90 mitgeteilt. Der Rechtskraft erwachsen.

Damit

ist

das

im

Baugesetz

vorqeschriebene

in der den Entscheid Entscheid ist in

Verfahren

betreffend

die Quartierplanung abgeschlossen. Im Ausstand von genehmigt der Gemeindevorstannd den Quartierplan "Steini Stéga/Ried—

strasse" bestehend aus vier Planen (alter Besitzstand, NQUZU' teilung, Gestaltungs- und Erschliessungsplan, Richtprojekt) und den Quartierplanbestimmungen.

Publiggtjgn Keatonsamtsg1att

Art. 65 BauG Tamins (zweiter Satz): "Der Entscheid wird im Kan“ tonsamtsblatt veréffentlicht und sémtlichen Einsprechern mit der Rechtsmittelbelehrung schriftlich mitgeteilt."

Der Schreibende wird die entsprechende Publikation erlassen. Tamins, 25. September 2018

Die Richtigkeit des Protokollauszuges bestetigen:

Der Gemeindeprasid nt

Oswald Sul er

Die Aktuarin

Daniela Camenisch ;

-/