Teilrevision Baugesetz im Bereich Quartierplanung

Land-use plan, basic order · Obersaxen Mundaun

Document

Number
93.1308
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Obersaxen Mundaun
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Jun 1, 1993

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Obersaxen Mundaun with its building zones.Open the full map

Files

3600_B_OPTR_Quartierplanung_RB_93.1308.pdfOpen in a new tab

Text

”“V‘ >> A l ohne Gewährleistung « Informationskopie Gewährleistung(ARE-GR)f (ARE-GR)» '`n ' b“ E J'Ö ' "H' n `'' U" Uri Informationskopie ohne << H;_n 74-3 Afv1T FUR

Die Regierung Regierung Die des Kantons Graubünden Graubünden des Kantons I

AMTsotaestei,YUR ifi ' _ . AMTsneeicää-iilmmu AMI? „Furt RAUMPLANUfto

_J 1

®

fi-H

II Governo IIGoverno 1 La Regenza mllägz ; ‘Jtfij del Cantone Cantone dei dei Grigioni del Gnglonl „idilgca-ntun,‚Grischun :clikCangun

AffAT

Show the full text

„

_ Sitzuhgwrn Sitzung vom

1

H

” 1.Jluni 1. Juni 1993 1993

Mitgeteiit’deri Mitgeteilt den 8.11NI 1993 “m" “'93

„J

"

. ._ .‚eler —3;;1“ • egur . I.

'

KOQFE

l

Male

'. _ H

Protokoll Nr. Protokoll Nr. 1308 1308

A. A.

Die Stimmberechtigten u r u o l mstimmten Die Stimmberechtigtender derGemeinde GemeindeS Surcuolm stimmtenanander derGemeindeGemeindeversammlung 17. März März 1993 1993 einer einer Aenderung Aenderung des versammlung vom vom 17. des Baugesetzes Baugesetzes (Art. (Art. 49, 49, 50, 50,51 51 und zu. und 56) 56) zu.

Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlusses gemäss Die öffentliche gemässArt. Art. 37a des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) erfolgte 37a des 20. November 1992. erfolgte vom vom 20. November 1992. Es sind keine keine Beschwerden Beschwerden eingegangen. eingegangen. Es sind

Mit Schreiben vom vom 15. 15. April April 1993 1993 ersucht ersucht der Mit Schreiben der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Surcuolm Surcuolm um um Genehmigung des Revisionsbeschlusses. Revisionsbeschlusses. Genehmigung des

B. B.

Die Baugesetzesänderung erfolgt, erfolgt, weil weil die die Gemeinde Gemeinde Surcuolm Die Baugesetzesänderung Surcuolm Bauland Bauland im im Gebiet Gebiet Mulinet besitzt, das den Einwohnern Einwohnern zu günstigen Bedingungen Mulinet besitzt, das den zu günstigen Bedingungen abgegeben abgegeben werden werden soll. Hilfe einer soll. Mit Mit Hilfe einer Quartierplanung und einer einer Baugesetzesänderung Baugesetzesänderung soll soll diese diese NeuQuartierplanung und Neuzuteilung emöglicht werden. Die im im rechtskräftigen rechtskräftigen Baugesetz Baugesetz enthaltenen zuteilung ermöglicht werden. Die enthaltenen BestimBestimmungen über die die Quartierplanung Quartierplanung sind sind ungenügend ungenügend und mungen über und werden werden deshalb deshalbrevidiert. revidiert. Die des Baugesetzes Baugesetzes kann . kanngenehmigt genehmigt werden. werden. Die Aenderung Aenderung des

KRG Gestützt auf Art. Art. 37 Abs. 33 KRG

l

I I'

I I' B

.

‚

beschliesst die Regierung .

1. 1. 2. 2.

3.

Die am 17. 17. März März 1993 1993'beschlossene Ergänzung des BaugesetzestArt. 50, Die am beschlossene Ergänzung des Baugesetzes (Art. 49, 49, 50, 51 und 56) 56) wird wird genehmigt. genehmigt. 51 und Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Surcuolm Surcuolm wird wird ersucht, ersucht, das das Datum Datum und und den Der denwesentwesentlichen Inhalt dieses dieses Beschlusses Beschlusses in in geeigneter Fon'n bekanntzugeben. bekanntzugeben. lichen Inhalt geeigneter Form

Mitteilung an

I

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

Namens der gierung Dem Prä ent: Dr. Maiasen

4;;

Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor:

Dr.Riesen Ries