Teilrevision Zonenplan Tull
Land-use plan, basic order · Flims
Document
- Number
- 06.792
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Flims
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jun 27, 2006
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Text
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR
Die Regierung des Kantons Graubünden
Ior "
AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG
II Governo del Cantone dei Grigioni
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
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Protokoll Nr.
27. Juni 2006
28. Juni 2006
792
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Flims beschlossen an der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2006 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:500 Änderung Tull. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 4. Januar 2006 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 21. Mai 2006 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 8. Juni 2006. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 12. Juni 2006 ersuchte der Gemeindevorstand Flims um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Zonenplan 1:500 Änderung Tull Gegenstand des Planes bildet die Umzonung einer Bauzone B in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im Gebiet „Tull" zwecks Erstellung eines neuen Feuerwehrgebäudes. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass für die Realisierung der Zufahrt ab der Kantonsstrasse eine entsprechende Bewilligung beim Tiefbauamt einzuholen ist.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2
Es ergeben sich keine weiteren Bemerkungen zum Zonenplan 1:500 Änderung Tull vom 21. Mai 2006; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1.
Der Zonenplan 1:500 Änderung Tull vom 21. Mai 2006 wird mit folgendem Hinweis genehmigt. - Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass für die Realisierung der Zufahrt ab der Kantonsstrasse eine entsprechende Bewilligung beim Tiefbauamt einzuholen ist.
2.
Der Gemeindevorstand Flims wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.
3.
Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen. Der Gemeindevorstand Flims sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
4.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
5.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3
6. Mitteilung an: -
Namens der Regierung Der Präsident:
Der Kanzleidirektor:
aaor-ob■IdeNo4 . Claudio Lardi
Dr. C. Riesen
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal