Teilrevision Acletta/Funs
Land-use plan, basic order · Disentis/Mustér
Document
- Number
- 19.791
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Disentis/Mustér
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Oct 29, 2019
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Informationskopieohne «<<Informationskopie ohne Gewährleistung Gewährleistung (ARE (ARE
Die Regierung Regierung Die . des Kantons Kantons Graubünden des Graubünden
"
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La regenza regenza La dal chantun chantun Grischun dal Grischun
Sitzung vom Sitzung vom
'Mitgeteilt den den
I 29. 29. Oktober Oktober 2019 2019
R) >>AMTSREQLSTRAH1F»;
AMT FÜR WENM‘LFH: ‚- M1!
II Governo II Governo deI Cantone Cantone’ dei dei Grigioni Grigioni del
30. Oktober Oktober 2019 30. 2019
Protokoll Nr. Protokoll Nr.
791 791
A. A. Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der beschlossen an Die derGemeinde GemeindeDisentisIMuster Disentis/Muster beschlossen an der der UrnenUrnenabstimmung vom Juni 2018 eine projektbezogene projektbezogene Teilrevision Teilrevision der abstimmung vom 10. 10. Juni 2018 eine der Ortsplanung, 0rtsplanung,
umfassend einen 1:1000 Acletta/Funs umfassend einen Plan Plan da da zonas zonas 1:1000 Acletta/Funs (Zonenplan (Zonenplan 1:1000 1:1000 Acletta/ Acletta/ Funs) Funs).
. _ Der Der Gemeinderat Gemeinderat von seinerseits beschloss beschloss am von DisentisIMuster Disentis/Mustör seinerseits am 20. 20. April April 2018 2018 eiei- . nen Plan Plan general general d'avertura d'avertura 1:1000 1:1000 Acletta/Funs AcIetta/Funs (Genereller (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan nen ' Acletta/Funs). ' 1:1000 Acletta/Funs). 1:1000
Ein PlanungsPlanungs— und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht vom Ein vom10. 10.Juni Juni2018 2018 gemäss gemäss Art.
Art. 47 47 der
der eidgeeidge-
nössischen Raumplanungsverordnung nössischen Raumplanungsverordnung liegt liegt vor. vor. Die Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe der der
Gemeindebeschlüsse vom des Gemeindebeschlüsse vom 20. 20. April April2018 2018 resp. resp. 10. 10. Juni Juni 2018 2018 gemäss gemäss Art.
Art. 48 48 des
Raumplanungsgesetzes für Raumplanungsgesetzes für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden (KRG) (KRG) erfolgte erfolgte am am 15. 15. Juni Juni
2018. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden ein. Juni 2018 ersuchte 2018. ein. Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 20. 20. Juni 2018 ersuchte
derGemeindevorstand DisentislMuster um Genehmigung der der Gemeindevorstand Disentis/Muster um Genehmigung der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im
Rahmen von von Art. Rahmen
Art. 49
49 KRG. KRG.
B.
Vorprüfungsverfahren Vorprüfungsverfahren
Das von von der der Gemeinde Gemeinde Disentis/Muster DisentislMuster beauftragte beauftragte Planungsbüro Planungsbüro reichte reichte dem Das dem Amt Amt
für Raumentwicklung 1. März März 2018 201.8 die die Ortsplanungsunterlagen Ortsplanungsunterlagen korrekt korrekt zur zur für Raumentwicklung (ARE) (ARE) am am 1.
Vorprüfung nach kantonalen Raumplanungsverordnung korVorprüfung nach Art. Art. 12 12 der der kantonalen Raumplanungsverordnung ein. ein. Weniger Weniger kor-
rekt war, dass der Gemeindevorstand Disentis/Muster Disentis/Muster die Ortsplanungsvorlage dem rekt war, dass der Gemeindevorstand die Ortsplanungsvorlage dem
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Gemeinderat dem Volk Volk zur zur jeweiligen jeweiligen Beschlussfassung Beschlussfassung unterbieitete. unterbreitete, ohne ohne Gemeinderat resp. resp. dem
den Vorprüfungsbericht des ARE abzuwarten.
Disentis/Muster wird Gemeinde Disentis/Mustör Die Gemeinde Die wird daran daran erinnert, erinnert, dass dass das das Vorprüfungsverfahren Vorprüfungsverfahren
obligatorisch ist und dass es somit nicht angeht, angeht, über eine eine Vorlage Vorlage abstimmen zu
lassen, bevor bevor der der Vorprüfungsbericht Vorprüfungsbericht des lassen, des ARE ARE vorliegt. vorliegt. Ortsplanungen Ortsplanungen ohne ohne MitbeMitbe-
Regel zu Ergebnisses des rücksichtigung’des Ergebnisses ' rücksichtigung des Vorprüfungsverfahrens Vorprüfungsverfahrens führen führen in in aller aller Regel zu
und zu einem zu unnötigen unnötigen Verzögerungen Verzögerungen im im Genehmi— GenehmiMehraufwand und erheblichen Mehraufwand einem erheblichen
Gemeindevorstand DisentislMuster Der Gemeindevorstand gungsverfahren. Disentis/Mustör wird wird ersucht, ersucht, die die VerfahVerfahgungsverfahren. Der
rensvorgaben künftig künftig zu zu beachten. beachten. rensvorgaben
C.
Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand
Gegenstand der Gegenstand der vorliegenden vorliegenden Nutzungsplanvorlage Nutzungsplanvorlage bildet bildet insbesondere insbesondere die die Anpas-I Anpas-
und des Zonenplans und sung des sung des Zonenplans des Generellen Generellen Erschliessungsplans Erschliessungsplans in in den den Ortsteilen Ortsteilen
Projekte Realisierung stehenden „Acletta" an die die in in Realisierung stehenden Projekte. Projekte. Eines Eines dieser dieser Projekte „Funs“ an und „Funs" „Acletta“ und
betrifft den Hochwasserschutz am „Aclettabach“. „Aclettabach". Dieses Dieses Projekt Projekt wurde wurde gestützt gestützt auf
Nr. 1:5000 der Gefahrenzonenplan 1:5000 neuen Gefahrenzonenplan den neuen den der Gefahrenkommission Gefahrenkommission II (Protokoll (Protokoll Nr.
verschiedenen wasserDie verschiedenen genommen. Die Angriffgenommen. 2013)ininAngriff April2013) vom5.5.April 1__2013__02__Pvom 1_2013_022 wasser-
Massnahmen des baulichen Massnahmen baulichen des H‘ochwasserschutzprojekts Hochwasserschutzprojekts (Geschiebedosierung, (Geschiebedosierung, LeitLeit-
Ufererhöhung und dämme, und Hochwasserschutzdamm) Hochwasserschutzdamm) sorgen sorgen für für eiei- . Gerinneausbau, Ufererhöhung dämme, Gerinneausbau,
Hochwassergefährdung. Ein Reduktion der deutliche Reduktion ne deutliche ne der Hochwassergefährdung. Ein weiteres weiteres Projekt Projekt betrifft betrifft die die
kantonalen Verbindungsstrasse der kantonalen Verlegung der Verlegung Verbindungsstrasse („Aclettastrasse") („Aclettastrasse") zur zur Entflechtung Entflechtung der der Parkund Verkehrsnutzungen Interessen und verschiedenen Interessen verschiedenen Verkehrsnutzungen (Fussgänger, (Fussgänger, Bus, Bus, Auto, Auto, Park-
ist das Projekt ist drittes Projekt platz). Als platz). Als drittes das „Catrina-Resort“ „Catrina-Resort" bei bei der der Talstation Talstation der der Pendelbahn Pendelbahn
„Disentis —Caischavedra“ Caischavedra"zu zunennen, nennen,welches welchesHotels. Hotels, bewirtschaftete bewirtschaftete Betten Betten sowie Gewerbe- und und Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungsbetriebe beinhaltet. Gewerbebeinhaltet. Für Für dieses dieses Resort Resort wurde wurde mit mit ReRe-_
gierungsbeschluss Nr. Nr. 640 640 vom vom 5. 5. Juli Speciala gierungsbeschluss Juli 2016 2016 eine eine entsprechende entsprechende „zona „zona speciala
Catrina“ (Spezialzone Catrina" (Spezialzone Catrina) Catrina) genehmigt, genehmigt, welche welche nunmehr nunmehr vor vor allem allem wegen wegen der der
Kantonsstrassen-Verlegung und und der Parkierung angepasst Kantonsstrassen-Verlegung der Parkierung angepasst werden werden muss. muss.
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Als Folge Folge der der erwähnten enivähnten Zonenplananpassungen Zonenplananpassungen vergrössert vergrössert sich Als sich die die Spezialzone Spezialzone
Catrina, Wohn-, MischZentrumszone (WMZ) (WMZ) zu Catrina, welche welche als als Wohn-. Misch- und und Zentrumszone zu qualifizieren qualifizieren ist, ist, im im
Ergebnis um m2. Ergebnis um 1260 1260 m2.
Im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan werden werden die die neue neue Linienführung Linienführung der kantonalen Im der kantonalen
Verbindungsstrasse sowie die die darin darin neu neu verlegten verlegten Werkleitungen Werkleitungen dargestellt. Verbindungsstrasse sowie dargestellt.
D. 1 :1000 Acletta/Funs AclettalFuns Zonenplan 1:1000
1. Übereinstimmung Übereinstimmungmit mitder derRichtplanung Richtplanung 1.
1.1 Prüfung Prüfungder 1.1 derRichtplankonformität Richtplankonformität
obliegt der Raumplanung obliegt die Raumplanung über die Bundesgesetzes über des Bundesgesetzes Abs. 22 des 26 Abs.
Art. 26
Gemäss Art. Gemäss der GeGe-
nehmigungsbehörde unter anderem anderem die die Prüfung der Übereinstimmung Übereinstimmung der der Nutnehmigungsbehörde unter Prüfung der Nut-
zungspläne mit mit der der Richtplanung. Richtplanung. Es Es ist ist somit Teilrevizungspläne somit zu zu prüfen, prüfen, ob ob die die vorliegende vorliegende Teilrevi-
übereinstimmt. Graubünden übereinstimmt. Richtplan Graubünden mit dem Ortsplanung mit sion der sion der Ortsplanung dem Richtplan
1.2 Kantonaler KantonalerRichtplan Richtplan 1.2
a). a)
Einleitende Bemerkung Bemerkung Einleitende
Mit Beschluss Beschluss Nr. März 2018 2018 hat hat die die Regierung Regierung die die Anpassung Anpassung des des kankanMit Nr. 217 217 vom vom 20. 20. März
Richtplans im tonalen Richtplans tonalen im Bereich Bereich „Siedlung“ „Siedlung"(KRIP—S) (KRIP-S) zuhanden zuhanden der der Genehmigung Genehmigung
durch den Bundesrat beschlossen beschlossen und Kantons Graubünden durch den Bundesrat und für für die die Behörden Behörden des des Kantons Graubünden
für verbindlich für verbindlich erklärt. erklärt. Der Der Bundesrat Bundesrat genehmigte genehmigteden den Richtplan Richtplan am am 10. 10. April April 2019. 2019.
b) b)
Wohn-‚ MischMisch- und und Zentrumszonen Zentrumszonen Wohn-,
Gemäss KRIP-S KRIP—S (Kap. (Kap. 5.2.2, 5.2.2,Abschnitt Abschnitt E) E) handelt handelt es es sich sich bei DisenGemäss bei der der Gemeinde Gemeinde Disen-
tislMuster um um eine eine Gemeinde Gemeinde mit mit mutmasslich mutmasSIich überdimensionierten Solche tis/Must6r überdimensionierten WMZ. WMZ. Solche
Gemeinden sind sind nach nach den verpflichtet, ihre in Bezug Bezug Gemeinden den Anweisungen Anweisungen des des KRIP—S KRIP-S verpflichtet, ihre WMZ WMZ in
auf deren Grösse zu zu überprüfen überprüfen und und WMZ-Reduktionen im erforderlichen erforderlichen Mass Mass vorvorauf deren Grösse WMZ-Reduktionen im
zunehmen. Ferner Ferner haben haben solche solche'Gemeinden innerhalb innerhalb der der rechtskräftigen rechtskräftigen WMZ zunehmen. WMZ
Massnahmen zur zur Mobilisierung Mobilisierung der Nutzungsreserven in zu treffen. treffen. Massnahmen der Nutzungsreserven in den den Bauzonen Bauzonen zu
l
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Vorliegend sollen Vorliegend sollen ca. ca. 450 450 m2 m2 von von der der Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone bzw. bzw. ca. ca. 671 671 m2 m2 von von der der
Zone übriges übriges Gemeindegebiet Zone Gemeindegebiet in in die die Spezialzone Spezialzone Catrina Catrina (ZSC) (ZSC) eingezont 163 eingezont sowie sowie 163
m2 m2 von von der der Parkierungszone Parkierungszone in in die dieZSC ZSC umgezont umgezont werden. werden. Dem Dem steht steht eine eine UmzoUmzo-
nung von in die die Parkierungszone Parkierungszone im nung von der der ZSC ZSC in im Umfang Umfang von von 23 23 m2 m2 gegenüber. gegenüber. Es Es ist ist
vorliegend somit vorliegend somit von von einem einem Einzonungsüberschuss Einzonungsüberschuss von von rund rund 1260 1260 m rn2 (450 (450 m2 rn2 + + 671 671
m2 ++ 162 m2 162 m2 m2 — ... 23 auszugehen. Weil 23 m2) m2) auszugehen. Weil Disentis/Mustär Disentis/Muster wahrscheinlich wahrscheinlich WMZWMZ-
Reduktionen vorzunehmen hat, sind sind die Reduktionen vorzunehmen hat, die vorliegend vorliegend zur zur Debatte Debatte stehenden stehenden EinzoEinzo-
nungen von resp. Umzonungen Umzonungen in nungen von WMZ WMZ resp. in die die WMZ WMZ im im Umfang Umfang von von insgesamt insgesamt ca. ca. 1260 m2 rn2 unter unter dem dem Aspekt Aspekt der der Grösse Grösse der 1260 der Wohnbauzonen Wohnbauzonen kritisch kritisch zu prüfen. zu prüfen.
Einzonungen Einzonungen in in Gemeinden Gemeinden mit mit mutmasslicher mutmasslicher Bauzonenreduktionspflicht Bauzonenreduktionspflicht sind sind insins-
besondere wenn davon davon ausgegangen ausgegangen werden werden müsste, besondere dann dann problematisch, problematisch, wenn müsste, dass dass sie sie allfällige zukünftig nmöglichen allfällige zukünftig notwendige notwendige Auszonungen Auszonungen erschweren erschweren oder gar verunmöglichen
würden. Das Das ist ist vorliegend vorliegend nicht nicht der sind die würden. der Fall. Fall. Zum Zum einen einen sind die vorliegenden vorliegenden EinzonunEinzonun-
gen Folge Folge des des Hochwasserschutzprojekts HochWasserschutzprojekts „Aclettabach" „Aclettabach“ sowie gen sowie der der Verlegung Verlegung der der
kantonalen Verbindungsstrasse Verbindungsstrasse („Aclettastrasse") („Aclettastrasse“) und kantonalen und können können daher daher als als arrondierte arrondierte
„Restflächen“ betreffen die Einzonungen keine Restflächen" betrachtet betrachtet werde. werde. Zum Zum anderen anderen betreffen die Einzonungen keine klasklas—
sischen WMZ, sondern die Catrina, die die sich sischen WMZ, sondern die Spezialzone Spezialzone Catrina, sich für für WMZ-Reduktionen WMZ-Reduktionen eher eher
weniger eignet, eignet, da da sie sie schon schon weitestgehend weitestgehend überbaut überbaut ist. ist. weniger
Aufgrund der Aufgrund der Unterlagen Unterlagen ist ist im im Übrigen Übrigen davon davon auszugehen, auszugehen, dass dass sich sich die die Gemeinde Gemeinde
Disentis/Muster durchaus Disentis/Mustör durchaus bewusst bewusst ist, ist, im im Rahmen Rahmen der der anstehenden anstehenden OrtsplanungsreOrtsplanungsrevision eine im erforderlichen erforderlichen Umfang (siehe Protokoll Protokoll vision eine WMZ-Reduktion WMZ-Reduktion im Umfang vorzunehmen vorzunehmen (siehe
Nr. 5-2019 5-2019 des des Gemeindevorstandes Gemeindevorstandes vom Im Weiteren Weiteren prüft prüft die Nr. vom 4. 4. März März 2019). 2019). Im die GeGe-
meinde die die Möglichkeit, Möglichkeit, die meinde die Zonenvoßchrift Zonenvorschriftzur zur spezialzone Spezialzone Catrina Catrina dahingehend dahingehend
anzupassen. dass dass diese diese Zone Zone nicht nicht mehr angehören wird. wird. anzupassen, mehr der der Kategorie Kategorie WMZ WMZ angehören
Aufgrund dieser Aufgrund dieser Ausführungen Ausführungen kann kann zusammenfassend zusammenfassend festgehalten festgehalten werden. werden, dass dass die vorgenommenen vorgenommenen Einzonungen Einzonungen altfällige allfällige .zu einem die einem späteren späteren Zeitpunkt Zeitpunkt in in DisenDisen-
tis/Muster vorzunehmenden oder verunveruntis/Mustär vorzunehmenden Auszonungen Auszonungen in in keiner keiner Weise Weise erschweren erschweren oder
möglichen werden.'Es verhält möglichen werden. verhält sich sich mit mit anderen anderenWorten Worten so, so,dass dass die die Gemeinde Gemeinde anan-
derweitig über verfügt, welche welche sich derweitig über genügend genügend unüberbaute unüberbaute WMZ-Flächen WMZ-Flächen verfügt, sich für für die die
Vornahme der der mutmasslich mutmasslich notwendig notwendigwerdenden Vornahme werdenden Auszonungen Auszonungen viel viel besser besser eig eignen 'nen
als die die bereits Catrina. Einer Einer Genehmigung Genehmigung der als bereits überbaute überbaute Spezialzone Spezialzone Catrina. der vorliegenden vorliegenden
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Ortsplanungsrevision steht Ortsplanungsrevision stehtunter unterdem demAspekt Aspektder derGrösse Grösseder derWMZ WMZ resp. resp. der der Pflicht Pflicht
zur Überprüfung Überprüfung der zur der WMZ WMZ somit somit nichts nichts entgegen. entgegen.
i
c) Schaffung Schaffung richtplanerischerGrundvoraussetzungen Grundvoraussetzungen c) richtplanerischer
Laut einem einem Leitsatz Leitsatz in Laut in Kapitel Kapitel 5.2.1 5.2.1 des Verlagerundes KRIP-S KRlP-S sind sind Erweiterungen Erweiterungen und und Verlagerun-
gen des des Siedlungsgebiets Siedlungsgebiets dann dann regional regional abzustimmen gen abzustimmen und und richtplanerisch richtplanerisch zu zu sisi-
chern. wenn chern, wenn diese diese während während einer von 15 15 Jahren, Jahren, gerechnet gerechnet ab ab Ereiner Planungsperiode Planungsperiode von Er—
lass der der Richtplananpassung Richtplananpassung durch lass durch die die Regierung. Regierung, eine eine Fläche Fläche von je insgesamt von je insgesamt
ha überschreiten. überschreiten. Dagegen bedingen Erweiterungen Emeiterungen oder 11 ha Dagegen bedingen oder Verlagerungen Verlagerungen des des SiedSied-
Iungsgebiets im innerhalb" der der erer— lungsgebiets im Umfang Umfang von von jeweils jeweils insgesamt insgesamt‚weniger weniger als als 11 ha ha innerhalb
wähnten Planungsperiode keine keine Richtplanfestsetzung. wähnten Planungsperiode Richtplanfestsetzung.
Vorliegend ist ist aufgrund Vorliegend aufgrund eines eines Schreibens Schreibens der der Ortsplanerin Ortsplanerinvom vom 16. 16. Januar Januar 2019 2019 von von einer im Umfang Umfang von von rund rund 450 450 m2 einer Siedlungserweiterung SiedlungsenNeiterung im rn2 auszugehen auszugehen (Parzelle (Parzelle
Nr. 1329). 1329). Die DieLimite Limitefür fürdas dasErfordernis Erfordernis einer einer Richtplananpassung Richtplananpassung wird wird somit somit bei bei Nr.
weitem nicht erreicht. weitem nicht erreicht. Für Für künftige künftige Planungen Planungen ist istjedoch jedochzu zu beachten, beachten, dass dass das das SiedSied-
lungsgebiet lediglich lungsgebiet lediglich noch noch um um 9550 9550 m2 n12 erweitert erweitert werden dass eine eine regioregiowerden darf, darf, ohne ohne dass
nale Abstimmung nale Abstimmung erfolgen erfolgen muss. muss.
I
I
1.3 Fazit 1.3 Fazit
Zusammenfassend stellt stellt die die Regierung Regierung aufgrund Zusammenfassend aufgrund der der vorstehenden vorstehenden Ausführungen Ausführungen
fest. dass fest, dass sich sich der der am am 10. 10. Juni Juni 2018 2018 von von der derGemeinde Gemeinde DisentislMuster Disentis/Muser verabschieverabschie-
dete Zonenplan Zonenplan 1:1000 1:1000Acletta/Funs Acletta/Funsals dete alsrichtplankonform richtplankonform erweist erweist und und somit somit unter unter
diesem Aspekt diesem Aspekt genehmigungsfähig genehmigungsfähig ist. ist.
'
E.
Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:1000 Genereller 1 :1000 Acletta/Funs AclettaIFuns
Es bestehen bestehen kleinere kleinere Differenzen Differenzen zwischen Es zwischen dem dem Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan und und
dem kantonalen kantonalen Wanderwegnetz-lnventar. dem Wanderwegnetz-Inventar. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird deshalb deshalb ersucht, ersucht. die die
Differenzen mit mit der Bündner Wanderwege und der Differenzen der BAW BAW Bündner Wanderwege und der Fachstelle Fachstelle Langsamverkehr Langsamverkehr
- zu zu klären klären und und den den Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan gelegentlich gelegentlich zu zu korrigieren. korrigieren.
1|
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Gestützt auf Art.
Art. 49 49 KRG
KRG Gestützt auf beschliesst beschliesst die die Regierung: Regierung:
Erder ErSinne der im Sinne wird im 2018wird Juni 2018 10.Juni vom10. AclettalFunsvom 1 :1000Acletta/Funs Der Zonenplan 1. Zonenplan 1:1000 1. Der genehmigt. wägungen wägungen genehmigt.
2. Der Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 1:1000 Acletta/Funs AclettaIFunsvom vom 20. 20. April April 2018 2. Generelle Erschliessungsplan 2018 wird im Sinne der Erwägungen Erwägungen mit mit folgendem folgendem Anliegen genehmigt: wird im Sinne der Anliegen genehmigt:
ersucht, die wird ersucht, Gemeinde wird Die Gemeinde -- Die die Differenzen Differenzen zum zum kantonalen kantonalen Wanderwegnetz— Wanderwegnetzlnventar mit mit der der BAW. BAW, Bündner bereinigen. Inventar BündnerWanderwege Wanderwege zu zu bereinigen.
3. Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Disentis/Mustär Disentis/Muster wird wird ersucht, Beschluss in in geeig3. ersucht, diesen diesen Beschluss geeigneter Form Form öffentlich öffentlich bekannt (ohne Rechtsmittelbelehrung). Rechtsmittelbelehrung).. neter bekannt zu zu geben geben (ohne
4. Soweit Soweitfür die Bewilligungen irgendwelcher Art notnot— 4. die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen irgendwelcher Art
Bewilligungsentscheid der sind, bleibt wendig wendig sind, bleibt der der Bewilligungsentscheid der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder
Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.
I
'
5. Die Die von von der 5. der Gemeinde Gemeinde bestimmte bestimmte Datenverwaltungsstelle Datenvemaltungsstelle führt die Nutzungsführt die Nutzungsplandaten nach nach den den Weisungen Weisungen des des Amtes Amtes für für Raumentwicklung Raumentwicklung nach. nach. plandaten
6. Mitteilung Mitteilung an: an: 6.
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Der Präsident: Der Präsident:
Namens Regierung der Regierung Namens der
Parolini Domenic Parolini Dr. Jon Domenic Dr. Jon
VW
Der Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor:
Daniel Spadin Daniel Spadin
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal