Überbauungsplan "Rössliplatz"
Special-use plan · Widnau
Document
- Number
- 1972-2160
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Widnau
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Jun 30, 1971
- Approved
- Jun 29, 1972
- Published
- Jul 12, 1971
- In force since
- Jun 29, 1972
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Gemeinde Widnau
Überbauungsplan Bahnhofstrasse |
Teilzonen-und Baulinienplan
1:500 9 Sep. 1969
VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: {AR Can ınca ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 25. Sep /AbgBıs 24. MF. 7949 NAMENS DES GEMEINDERATES:
DER G EINDEAMMANN: DER GEMEINDERATSSCHREIBER : MA == I, ER: 2 A LT —7 7
GENEHMIGUNG DES BAUDEPARTEMENTES : Vom Baudepartement
Theo+ Emil Stierli, Planer VLP/BSP, St. Leonhardstr. 32, 9001 St.Gallen Büro für Orts- und Regionalplanung Tel. 071 / 2211 21
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Legende
N
2a Kernzone 3-4 Geschosse
EEE Girenze des Überbauungsplangebietes
a0
Ku
940
BESONDERE VORSCHAIFTEN
10.
Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglementes der Gemeinde \Widnau.
Das ganze Teilzonengebiet ist der Kernzone 3 - 4 Geschosse zugeteilt.
a) Es sind Wohn- und Gewerbebauten gemäss den Baureglementsbestinmungen zulässig.
Die Gebäudehöhe bemisst sich ab OK Fussboden des l. Vollgeschosses bis IK Decke des obersten Vollgeschosses, bzw. OK Brüstung des Flachdaches. Maximale Gebäudehöhe 14 m.
Das 1. Vollgeschoss darf höchstens 1 m über dem tiefsten Punkt des natürlich gewachsenen Terrains liegen.
Dachausbauten sind gemäss Art. 15 BR gestattet. Attikageschosse müssen unter einem Winkel von 45 a.T. von OK Decke des obersten Vollgeschosses, sowie von OK fassade gemessen zu liegen kommen. Treppenhaus- und Liftaufbauten dürfen bis in die Fassadenflucht reichen,
Die Ausnützungszahl beträgt für reine Wohnbauten U Ü%. Ist die gewerblich genutzte Geschossfläche grösser als 25 Ü der gesamten Bruttogeschossfläche, so gilt eine Ausnützungszahl von maximal 100 \.
Untergeschosse, resp. Kellergeschosse dürfen für gewerbliche Zwecke unbeschränkt ausgebaut werden. Sie müssen jedoch in die Ausnützungsberechnung miteinbezogen werden.
Die architektonische und grundrissliche Gestaltung muss erhöhte Anforderungen erfüllen. Bei Wohnungen muss mindestens die Hälfte der Wohn- und Schlafräume nach Süden, Westen, Südwesten, Südosten, oder die Wohnung muss zweiseitig West- Ost orientiert sein.
Fussgänger- und Fahrverkehr müssen im wesentlichen getrennt bleiben.
Im Rahmen von Art. 92ter des kanto-
EEE yenuysnunnwowsaueg resp. Parkierungsflächen erstellt werden. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
- pro 80 m2 Wohngeschossfläche 1 PW-Abstellplatz
- pro 40 m2 Geschäftsgeschossfläche 1 PwW-Abstellplatz
Reine Lagerflächen sind in die Berechnung nicht einzubeziehen.
Die Park-, resp. Ab- und Einstellplätze sollen auf dem eigenen Grundstück realisiert werden. Es können Park- und Einstellplätze auf Nachbar-Grundstücken esstellt werden, Die betreffenden Grundstücke sind mit einem Servitut zu Gunsten der Gemeinde, resp. des Kantons zu belegen.