Gestaltungsplan St.Gallerstrasse / Andwilerstrasse

Special-use plan · Gossau (SG)

Document

Number
1995-8764
Kind
Special-use plan
Commune
Gossau (SG)
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Sep 6, 1995
Approved
Dec 20, 1995
Published
Sep 19, 1995
In force since
Dec 20, 1995

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

JTJ2

Baudepartement des Kantons St.Gallen

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 »allen Telefon 071 21 30 03, Fax 071 21 39 60

Gemeinderat 9202 Gossau

20. Dezember 1995

Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Gestaltungsplan St. Gallerstrasse/Andwilerstrasse (mit besonderen Vorschriften) Der eingereichte Erlass wurde nicht vorgeprüft. Die Prüfung im Genehmigungsverfahren er­ gibt, dass der Plan grundsätzlich genehmigt werden kann. Es sind indes folgende zwei Kor­ rekturen erforderlich: 1. Entlang der nördlichen Planumgrenzung verläuft der Fichtenweg. Dieser soll verlegt wer­ den. Massgebend hiefür ist das Verfahren nach dem Strassengesetz. Demnach kann der Fichtenweg auf dem Gestaltungsplan lediglich als Hinweis aufgeführt werden. Der Gestal­ tungsplan wird entsprechend korrigiert. 2. Nach Art. 1 Abs. 1 besV gehören auch die Beilagenpläne zum Bestandteil des Gestal­ tungsplanes. Die uns von Ihnen eingereichten Pläne tragen indes das Datum 13.6.95/6.9.95. Art. 1 Abs. 1 besV ist entsprechend zu korrigieren. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

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Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T 000.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vier­ zehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

BIH00539.DOC

Baudepartement Sekretariat Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

# # Dr. vv. r Dr. W. Kägi Regierungsrat

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie an: HRS Konstanzerstrasse 9, 8280 Kreuzlingen weiter an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)

BIH00539.DOC